Zitat von
Süßer
Prinzipiell bin ich für die Todesstrafe. Nur gibt es verschiedene Probleme.
a) die Beweisführung:
Die Tötung nur wenn zweifelsfrei der Mord bewiesen werden kann. Meiner Meinung bleibt bei jedem Rechtsverfahren immer ein Hauch von Zweifel. Nur wer wiederholt mordet, bei Dem kann man davon ausgehen, das keinerlei Zweifel aufkommen können. Dies ist auch im Judentum die Begründung gegen die Todesstrafe.
b)die Prioritäten im Staat
Für den Staat ist der Zusammenhalt im Staat am wichtigsten. Deswegen wird er immer geneigt sein,eigentlich unwichtige Taten, übermäßig hart zu bestrafen. Fahnenflucht, Republikflucht, Dissertenten, Systemkritiker etc. Während Verbrechen pro-Staat gedeckt und nicht verfolgt werden, zB Churchill. Für politische Verbrechen ist eine Todesstrafe auszuschließen.
c) die aktuellen Hinrichtungsverfahren sind alle blödsinnig und unmenschlich.
Der Tod sollte schneller eintreten als der Verurteilte es bemerken kann. Deswegen halte ich den unerwarteten Nahschuß auch als relativ human. Aus Unfällen ist bekannt, das zB ein nichtabgeschaltetes Trafohäuschen betritt, augenblicklich zu Asche verwandelt wird. Oder im Bergbau die Kohlendioxidunfälle, keinerlei Abwehr.
d)Objektivität des Rechtssystems
es kommt immer wieder vor das Richter entsprechend ihrer politischen Überzeugung ihr Urteil modifizieren. Deswegen zwingend die Veröffentlichung aller Untersuchungsakten etc.. Das Recht auf Leben wiegt natürlich schwerer als das Persönlichkeitsrecht Einzelner. Auch ein angemessener Zeitraum soll zwischen Urteil und Vollstreckung liegen, zb 7 Jahre.
e) Affekt, Notwehr, Taten im häuslichen Umfeld
Diese Taten sollten generell von der Todesstrafe ausgenommen werden. Da viele Straftaten durch sexuelle Motive begründet sind sollte eine Deaktivierung des Sexualtrieb eine humane Bestrafung sein.
f) Ponerologie
Übergeordnetes Ziel soll sein, das die Gesellschaft gesundet. Das Böse verbreitet sich wie eine Krankheit in der Gesellschaft. Die Behandlung der Straftäter soll immer die Deaktivierung der auslösenden Momente beinhalten. Ziel ist nicht die Heilung des Straftäters sondern die Heilung/Nichtinfektion der Gesellschaft. Erstmalige Knasteinsitzer sollten nicht im Gefängnis kriminell geprägt werden.
Die Todesstrafe ist insoweit akzeptabel wie dieses Prinzip beachtet wird.
So wie ich das eben dargestellt haben, entspricht das allen modernen Prinzipien, die Drohung ist da aber Anwendung wird die Todesstrafe so gut wie nie finden.
Ich bin sogar der Meinung das man alte archaische Rechtsprinzipien, wie Rache oder das Gottesurteil, in die moderne Rechtspflege wieder einführen könnte, aber kontrolliert, nicht diese wilde Rache.
ZB. deine Tochter wurde vergewaltigt, du willst dich rächen, dann quäle ihn halt.. nach Antrag, wenn es die selber hilft! Natürlich unter Berücksichtigung der Ponerologie.