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Endlich mal ein BGH-Urteil gegen diesen Gender/Feministendreck.
Hoffentlich bekommt diese strunzdumme Tusse auch dort eine Klatsche.Die Anrede „Kunde“ für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, argumentierte das Gericht.
► Die Klage der engagierten Kämpferin für Frauenrechte aus dem Saarland war schon in den Vorinstanzen erfolglos geblieben: Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken.
Trotz ihrer Niederlage nun auch vor dem BGH denkt die kampferprobte Seniorin nicht ans Aufgeben: „Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht“, hatte sie schon vorab angekündigt.