Lieber Hulasebdender!
Aus Deinem langen Beitrag [Links nur für registrierte Nutzer] greife ich nur einen Satz heraus, der mir zur denken gibt – nämlich diesen:
„Genauso ist es gemeint, wenn ich sage, bei mir sei ‚Deutscher‘ im Sinne des Grundgesetzes zu verstehen.“
An dieser Stelle verweise auf den Artikel 5 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“, welcher lautet:
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Der soeben zitierte Artikel steht in gedanklich zusammengefaßter Form diesem politischen Forum als in Großbuchstaben gesetzter Leitspruch voran: „FREIHEIT DES WORTES!“
Selten zitiere ich mich selbst. – Für einmal mache eine Ausnahme:
Zitat von
Leila
Ich zeige niemanden an. Jedermann darf mich ungestraft beleidigen und verunglimpfen. Warum? Weil ich immun gegen Beleidigungen und Verunglimpfungen bin.
Für typisch deutsch halte ich das [Links nur für registrierte Nutzer]
Gruß von Leila