Wer an H4-Empfänger vermietet hat unweigerlich auch mit der KdU (Kosten der Unterkunft und Heizung) zu tun.
Wichtig ist es diese immer in aktuell gültiger Fassung griffbereit zu haben um den Höchstsatz voll ausschöpfen zu können.

Und jetzt die Überraschung, von 2017 auf 2018 stieg für Alleinlebende der Satz zur Unterkunft in der Stadt in welcher ich lebe um satte 18,7%.
Außerdem gibt es jetzt nicht mehr „4 Personen und mehr“ sondern Großfamiliengerecht „5 Personen und mehr“ was auch hier zu einer Steigerung des Satzes um 15,3% führt.

Binnen drei Jahren darf die Miete nicht um mehr als 20% steigen, wer also die letzten drei Jahre keine Mieterhöhung vorgenommen hat kann dies jetzt nachholen und zwar satt.

Manche Städte stellen die KdU online, ansonsten am Jobcenter nachfragen.