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Thema: Wichtig für Vermieter, Anpassung der KdU

  1. #91
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    Standard AW: Wichtig für Vermieter, Anpassung der KdU

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Wer an H4-Empfänger vermietet hat unweigerlich auch mit der KdU (Kosten der Unterkunft und Heizung) zu tun.
    Wichtig ist es diese immer in aktuell gültiger Fassung griffbereit zu haben um den Höchstsatz voll ausschöpfen zu können.

    Und jetzt die Überraschung, von 2017 auf 2018 stieg für Alleinlebende der Satz zur Unterkunft in der Stadt in welcher ich lebe um satte 18,7%.
    Außerdem gibt es jetzt nicht mehr „4 Personen und mehr“ sondern Großfamiliengerecht „5 Personen und mehr“ was auch hier zu einer Steigerung des Satzes um 15,3% führt.

    Binnen drei Jahren darf die Miete nicht um mehr als 20% steigen, wer also die letzten drei Jahre keine Mieterhöhung vorgenommen hat kann dies jetzt nachholen und zwar satt.

    Manche Städte stellen die KdU online, ansonsten am Jobcenter nachfragen.
    Es ist erst einmal Quatsch, dass die KdU pauschal zur Steigerung des Mietzins führt.

    In der ALGII-Gesetzgebung ist erst einmal relativ genau definiert, welche Wohnraumgröße die Kosten übernommen werden. Für eine alleinstehende Person gilt der Richtwert von 45 - 50qm und für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 15qm hinzu, sprich - bei einer vierköpfigen familien wird der Mietzins für eine 90 - 100qm Wohnung übernommen und sollte es eine 10-köpfige Familie sein, dann sind es 180-190qm Wohnraum. Alles im Gesetz definiert und nichts Neues.

    Wer nun aber meint, er könne mit seiner vierköpfigen Familie in eine 90qm-Luxuspenthouse-Wohnung ziehen, wo die Miete erheblich über der ortsüblichen Miete liegt - dem droht ein böses Erwachen. Der Wohnraum muss angemessen sein und dies wird bezahlt - wer Luxus will muss sehen wie er die Differenz des Mietzinses stemmen kann.

    Was zur möglichen Steigerung des Mietzinses führen kann ist - ´mal wieder - staatliches Versagen - indem so manche Kommune mit einem Mietspiegel arbeitet, welche massivst veraltet sind und die Mietrealitäten schon längstens nicht mehr abbildet (was dann immer wieder zu Prozessen führt, wenn man als ALGII-Bezieher eben keine Wohnung bekommt, welche vom Preis her in den "offiziellen" Mietspiegel passt).
    Passt nun so eine Kommune den Mietspiegel den Realitäten an, dann passiert es häufig, dass dieser Mietspiegel plötzlich um 10, 20, 30 und mehr Prozent ansteigt. Nun ist es aber nicht so, dass man als Vermieter einfach den Mietzins pauschal dem neuen Mietspiegel anpassen kann - erlaubt ist eine einmalige Mieterhöhung von 20%, dann darf man aber in den nächsten drei Jahren die Miete nicht mehr erhöhen oder eben pro Jahr etwas mehr als 6,5% und zwar in der Regel so lange, bis man ein Mietniveau erreicht het, welches dem aktuellen Mietspiegel entspricht.

    Wenn also in Deiner Stadt solcherlei Erhöhungen für Neuvermietungen bzw. im Rahmen einer Mieterhöhung möglich sind - dann trete ´mal Deiner Stadtverwaltung kräftig in den Arsch - dann ist nämlich der Mietspiegel, an welchem sich die KdU orientiert, massivst veraltet gewesen und hat die Realitäten längstens nicht mehr abgebildet. Dazu kommt, dann möchte ich nicht wissen wie viele Verfahren geführt wurden (was den Steuerzahler wieder richtig Geld kostet), dass der reale zu bezahlende Mietzins auch von der Agentur für Arbeit bezahlt werden muss und nicht ein Mietzins, welcher längstens nicht mehr die Realitäten abbildet.

    Es wird auch nicht die KdU angepasst - es wird der Mietspiegel und damit der zu zahlende Mietzins angepasst und ein steigender Mietspiegel hat zur Folge, dass die Mieten für ALLE steigen können bzw. werden.

  2. #92
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    Standard AW: Wichtig für Vermieter, Anpassung der KdU

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Es ist erst einmal Quatsch, dass die KdU pauschal zur Steigerung des Mietzins führt.

    In der ALGII-Gesetzgebung ist erst einmal relativ genau definiert, welche Wohnraumgröße die Kosten übernommen werden. Für eine alleinstehende Person gilt der Richtwert von 45 - 50qm und für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 15qm hinzu, sprich - bei einer vierköpfigen familien wird der Mietzins für eine 90 - 100qm Wohnung übernommen und sollte es eine 10-köpfige Familie sein, dann sind es 180-190qm Wohnraum. Alles im Gesetz definiert und nichts Neues.

    Wer nun aber meint, er könne mit seiner vierköpfigen Familie in eine 90qm-Luxuspenthouse-Wohnung ziehen, wo die Miete erheblich über der ortsüblichen Miete liegt - dem droht ein böses Erwachen. Der Wohnraum muss angemessen sein und dies wird bezahlt - wer Luxus will muss sehen wie er die Differenz des Mietzinses stemmen kann.

    Was zur möglichen Steigerung des Mietzinses führen kann ist - ´mal wieder - staatliches Versagen - indem so manche Kommune mit einem Mietspiegel arbeitet, welche massivst veraltet sind und die Mietrealitäten schon längstens nicht mehr abbildet (was dann immer wieder zu Prozessen führt, wenn man als ALGII-Bezieher eben keine Wohnung bekommt, welche vom Preis her in den "offiziellen" Mietspiegel passt).
    Passt nun so eine Kommune den Mietspiegel den Realitäten an, dann passiert es häufig, dass dieser Mietspiegel plötzlich um 10, 20, 30 und mehr Prozent ansteigt. Nun ist es aber nicht so, dass man als Vermieter einfach den Mietzins pauschal dem neuen Mietspiegel anpassen kann - erlaubt ist eine einmalige Mieterhöhung von 20%, dann darf man aber in den nächsten drei Jahren die Miete nicht mehr erhöhen oder eben pro Jahr etwas mehr als 6,5% und zwar in der Regel so lange, bis man ein Mietniveau erreicht het, welches dem aktuellen Mietspiegel entspricht.

    Wenn also in Deiner Stadt solcherlei Erhöhungen für Neuvermietungen bzw. im Rahmen einer Mieterhöhung möglich sind - dann trete ´mal Deiner Stadtverwaltung kräftig in den Arsch - dann ist nämlich der Mietspiegel, an welchem sich die KdU orientiert, massivst veraltet gewesen und hat die Realitäten längstens nicht mehr abgebildet. Dazu kommt, dann möchte ich nicht wissen wie viele Verfahren geführt wurden (was den Steuerzahler wieder richtig Geld kostet), dass der reale zu bezahlende Mietzins auch von der Agentur für Arbeit bezahlt werden muss und nicht ein Mietzins, welcher längstens nicht mehr die Realitäten abbildet.

    Es wird auch nicht die KdU angepasst - es wird der Mietspiegel und damit der zu zahlende Mietzins angepasst und ein steigender Mietspiegel hat zur Folge, dass die Mieten für ALLE steigen können bzw. werden.
    Wie hoft hast du erlebt daß die KdU sinkt?
    Wer an H4-ler vermietet, vermietet eh keine Luxuswohnung sondern eben entsprechend. Man läßt sich auch nicht darauf ein daß dieser Mehrkosten übernimmt weil sie dies in aller Regel nicht schaffen. Man vermietet also zum zulässigen Höchstsatz der KdU. Steigt diese dann sollte man dies natürlich nützen und anpassen.
    Lebt man dann zufällig in eine Stadt mit sehr unterschiedlichen Einkommen kann es natürlich sein daß für Geringverdiener eine höhere KdU zu Problemen führt weil diese eben den untere Mietgrenze bildet.
    Da nicht jeder Vermieter immer der Mietanpassung hinter her ist sondern diese oft schleifen läßt, habe ich darauf hingewiesen daß sich da eben was getan hat und jeder mal nachschauen sollte.
    Hat man jetzt z.B. 10 Einheiten und erhält im Schnitt nur 50 Euro mehr macht das immerhin 6000 Euro im Jahr. Bleiben werden etwa 3000 was immerhin ein schöner Urlaub oder ein anständiges Zielfernrohr sein kann.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  3. #93
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    Standard AW: Wichtig für Vermieter, Anpassung der KdU

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Wie hoft hast du erlebt daß die KdU sinkt?
    Wer an H4-ler vermietet, vermietet eh keine Luxuswohnung sondern eben entsprechend. Man läßt sich auch nicht darauf ein daß dieser Mehrkosten übernimmt weil sie dies in aller Regel nicht schaffen. Man vermietet also zum zulässigen Höchstsatz der KdU. Steigt diese dann sollte man dies natürlich nützen und anpassen.
    Lebt man dann zufällig in eine Stadt mit sehr unterschiedlichen Einkommen kann es natürlich sein daß für Geringverdiener eine höhere KdU zu Problemen führt weil diese eben den untere Mietgrenze bildet.
    Da nicht jeder Vermieter immer der Mietanpassung hinter her ist sondern diese oft schleifen läßt, habe ich darauf hingewiesen daß sich da eben was getan hat und jeder mal nachschauen sollte.
    Hat man jetzt z.B. 10 Einheiten und erhält im Schnitt nur 50 Euro mehr macht das immerhin 6000 Euro im Jahr. Bleiben werden etwa 3000 was immerhin ein schöner Urlaub oder ein anständiges Zielfernrohr sein kann.
    Nochmals - weder steigt noch sinkt die KdU.

    Was steigt oder sinkt ist der Mietspiegel und ja, ich erlebe es gerade wie die Mieten nach unten gehen...und zwar in der Gegend wo ich wohne. Da bewegt sich der qm-Preis Miete in Richtung 5 € und beim Kauf eines Hauses / einer Wohnung musst Du Glück haben, wenn Du noch 1 500 € für den qm bekommst - in der Regel ist der Preis deutlich darunter.

  4. #94
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    Standard AW: Wichtig für Vermieter, Anpassung der KdU

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Nochmals - weder steigt noch sinkt die KdU.

    Was steigt oder sinkt ist der Mietspiegel und ja, ich erlebe es gerade wie die Mieten nach unten gehen...und zwar in der Gegend wo ich wohne. Da bewegt sich der qm-Preis Miete in Richtung 5 € s......
    Das ist echt traurig. Das wünscht man niemanden. Da hat man ja schon fast mehr Schaden als Nutzen.
    Aber, wurde KdU auch nach untern korrigiert oder nicht? Die Kosten der Unterkunft werden ja nicht automatisch angepasst. Eine sinken der KdU habe ich noch nie erlebt.

    .......und beim Kauf eines Hauses / einer Wohnung musst Du Glück haben, wenn Du noch 1 500 € für den qm bekommst - in der Regel ist der Preis deutlich darunter.
    Um an H4-ler zu vermieten sind da 1500 Euro pro qm viel zu teuer. Das sind sie nicht wert.

    Noch was, bei uns gibt es keinen Mietspiegel weil dazu von der Stadt auch keine Daten erhoben werden. Die Anpassung erfolgte schlicht aus der Tatsache daß es für vor allem anerkannte Asylanten immer schwerer wird einen Wohnung zu finden. Vorhanden sind sie, nur will man eben nicht an jeden vermieten. Nicht umsonst schaltet dich bereits die Gemeinde ein wenn es darum geht an Asylanten zu vermieten.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  5. #95
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    Standard AW: Wichtig für Vermieter, Anpassung der KdU

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Das ist echt traurig. Das wünscht man niemanden. Da hat man ja schon fast mehr Schaden als Nutzen.
    Aber, wurde KdU auch nach untern korrigiert oder nicht? Die Kosten der Unterkunft werden ja nicht automatisch angepasst. Eine sinken der KdU habe ich noch nie erlebt.
    Bei einem geltenden Mietvertrag wird der Mietzins nicht nach unten korrigiert - dies gilt nur für Neuverträge und traurig? Dies ist einfachstes Marktprinzip - Angebot und Nachfrage.

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Um an H4-ler zu vermieten sind da 1500 Euro pro qm viel zu teuer. Das sind sie nicht wert.

    Noch was, bei uns gibt es keinen Mietspiegel weil dazu von der Stadt auch keine Daten erhoben werden. Die Anpassung erfolgte schlicht aus der Tatsache daß es für vor allem anerkannte Asylanten immer schwerer wird einen Wohnung zu finden. Vorhanden sind sie, nur will man eben nicht an jeden vermieten. Nicht umsonst schaltet dich bereits die Gemeinde ein wenn es darum geht an Asylanten zu vermieten.
    Dannn solltesrt Du die Verwaltung erst recht treten - gerade in Zeiten der "Mietpreisbremse" ist ein Mietspiegel oder zumindest ein Mietrichtwert faktisch zwingend notwendig.

    Zu den 1 500 € - was glaubst Du wohl wie hoch die qm-Kosten in Ballungsräumen und dem Umland wie München, Köln, Hamburg, Stuttgart etc sind?

    Hat mich nur so ´mal interessiert - München - eine vergleichbare Wohnung wie die Meinige (als Größe 90qm, Alter, Ausstattung, Parkplatz) kostet in München und Luftlinie 20 Kilometer Umkreis ab rund 400 000 €...macht rund 4 500 € / qm, die meisten angebotenen Objekte liegen aber in Summe jenseits der 500 000 € Grenze.

  6. #96
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    Standard AW: Wichtig für Vermieter, Anpassung der KdU

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Bei einem geltenden Mietvertrag wird der Mietzins nicht nach unten korrigiert - dies gilt nur für Neuverträge und traurig? Dies ist einfachstes Marktprinzip - Angebot und Nachfrage. .
    .. deswegen sind die Aussagen der Politiker nun sozialen und billigen Wohnraum zu schaffen nix anderes als Schall und Rauch ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  7. #97
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    Standard AW: Wichtig für Vermieter, Anpassung der KdU

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Bei einem geltenden Mietvertrag wird der Mietzins nicht nach unten korrigiert - dies gilt nur für Neuverträge und traurig? Dies ist einfachstes Marktprinzip - Angebot und Nachfrage.
    ....
    Wie gesagt, weder ich noch meine Bankanten haben je erlebt das die KdU nach unten korrigiert wurde. Ist ja auch ein Unding, warum sollte man dann vermieten?
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  8. #98
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    Standard AW: Wichtig für Vermieter, Anpassung der KdU

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. deswegen sind die Aussagen der Politiker nun sozialen und billigen Wohnraum zu schaffen nix anderes als Schall und Rauch ..
    Wird doch gemacht. Für Flüchtlingsunterkünfte....

  9. #99
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    Standard AW: Wichtig für Vermieter, Anpassung der KdU

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, weder ich noch meine Bankanten haben je erlebt das die KdU nach unten korrigiert wurde. Ist ja auch ein Unding, warum sollte man dann vermieten?
    Eine KdU wird gar nicht korrigiert - eine KdU sagt nur, dass die Kosten für eine angemessenen Wohnung (Größe und Ausstattung) und Heizung gemäß dem Mietspiegel oder dem Mietrichtwert für einen ALGII-Bezieher zu erstatten sind.

    Ob und zu welchem Mietzins Du eine Wohnung vermietet bekommst bestimmt der Markt und einzig und alleine der Markt. Wenn Du 10 € für dem qm Wohnraum willst Du Niemand bereit ist diesen zu bezahlen, welche Möglichkeiten hast Du dann?

  10. #100
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    Standard AW: Wichtig für Vermieter, Anpassung der KdU

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. deswegen sind die Aussagen der Politiker nun sozialen und billigen Wohnraum zu schaffen nix anderes als Schall und Rauch ..
    Man kann - höchstsubventioniert - billigen Wohnraum schaffen, wenn man denn will. Dann wird man aber ganz schnell von den Realitäten eingeholt, dass man wieder ein Subventionssfaß aufgemacht hat, dessen Kosten man irgendwie refinanzieren muss.

    Durch den "billigen" Wohnraum - also einem Wohnraum der die eingesetzten Kosten nicht refinanziert - ist dies nichz zu schaffen, also muss man irgendwo anders her die Gelder nehmen und diese Eerkenntnis setzt sich so langsam auch bei den "Heilsversprchern" durch.

    Dabei sind es maßgeblich diese Damen und Herren - und in der Regel nicht die bösen Vermieter - welche mittels gesetzlicher Vorgaben, Regelungen, Verböte, Zwänge das bauen in den letzten 10, 15 Jahren massivst verteuert haben und man nun in die Grube gefallen ist, welche man selber gegraben hat.

    Das wäre aber ein anderes Thema....

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