Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
Genau das soll sich ja ändern.
Wenn dem so wäre - ist aber aus dem Polizeiaufgabengesetz nicht ersichtlich - würde ich Dir zustimmen. Die Ausschaltung eines Rechtsbeistandes würde aber wohl ganz schnell die Karlsruher Richter auf den Plan rufen, den dies gehört zu den elementaristen Rechten in einem Rechtsstaat.