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Thema: Vorkasse an das Finanzamt

  1. #1
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard Vorkasse an das Finanzamt

    Wer von Euch muss alle drei Monate Vorkasse an das Finanzamt leisten ?
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    Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
    Kann ich ein Versäumniszuschlag geltend machen, wenn die Rückerstattung verspätet auf meinem Konto eingeht ?
    Wo bleibt das Gleichheitsprinzip ?


    Eure Meinung dazu:
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Vorkasse an das Finanzamt

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Wer von Euch muss alle drei Monate Vorkasse an das Finanzamt leisten ?
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    Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
    Kann ich ein Versäumniszuschlag geltend machen, wenn die Rückerstattung verspätet auf meinem Konto eingeht ?
    Wo bleibt das Gleichheitsprinzip ?


    Eure Meinung dazu:
    Da ich inzwischen Drangestellter bin, trifft es mich etwas anders. Geld zurück bekomme ich erst nach dem Lohnsteuerjahresausgleich.

    Damals als Selbständiger hat mich aufgeregt, daß ich im voraus für Geld bezahlen mußte, was noch gar nicht eingegangen war. Selbst, wenn der Kunde gar nicht zahlte. Dann war dennoch mindestens die Märchensteuer fällig.

  3. #3
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Vorkasse an das Finanzamt

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Da ich inzwischen Drangestellter bin, trifft es mich etwas anders. Geld zurück bekomme ich erst nach dem Lohnsteuerjahresausgleich.

    Damals als Selbständiger hat mich aufgeregt, daß ich im voraus für Geld bezahlen mußte, was noch gar nicht eingegangen war. Selbst, wenn der Kunde gar nicht zahlte. Dann war dennoch mindestens die Märchensteuer fällig.
    Wenn die zu erwartende Steuernachzahlung 400€ übersteigt, darf das Finanamt eine quartalm. Vorkasse verlangen.
    Wenn ich als Steuerzahler wie seit Jahren eine Rückerstattung von >400€ erwarte, darf ich vom Finanzamt keinen Vorschuss einfordern...ist das gerecht ?
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Vorkasse an das Finanzamt

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Wer von Euch muss alle drei Monate Vorkasse an das Finanzamt leisten ?
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    Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
    Kann ich ein Versäumniszuschlag geltend machen, wenn die Rückerstattung verspätet auf meinem Konto eingeht ?
    Wo bleibt das Gleichheitsprinzip ?


    Eure Meinung dazu:
    Die größte Vorzahlung kommt immer im September, die denken wohl, im 2. Halbjahr gibts besonders viel zu holen.
    Ich habe mittels Schrieb ein paar mal die Vorzahlungen reduzieren können. Grundsätzlich zahle ich fast immer nach.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  5. #5
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Vorkasse an das Finanzamt

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    ...
    Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
    ...
    Weil nur eine Hure ihr Geld im Voraus bekommt.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Vorkasse an das Finanzamt

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Wenn die zu erwartende Steuernachzahlung 400€ übersteigt, darf das Finanamt eine quartalm. Vorkasse verlangen.
    Wenn ich als Steuerzahler wie seit Jahren eine Rückerstattung von >400€ erwarte, darf ich vom Finanzamt keinen Vorschuss einfordern...ist das gerecht ?
    Nicht nur dann. Ab einem bestimmten Umsatz (nicht Gewinn) kommst Du in die Soll-Besteuerung. D. h. die Umsatz- und Einkommensteuer wird mit Datum der Rechnung fällig. Egal wann, oder ob überhaupt, das Geld eingeht.

    Gerechtigkeit geht anders

  7. #7
    Einhorn
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    Standard AW: Vorkasse an das Finanzamt

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Wer von Euch muss alle drei Monate Vorkasse an das Finanzamt leisten ?
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    Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
    Kann ich ein Versäumniszuschlag geltend machen, wenn die Rückerstattung verspätet auf meinem Konto eingeht ?
    Wo bleibt das Gleichheitsprinzip ?


    Eure Meinung dazu:
    Haben Sie schon mal versucht, einen Lohnsteuerfreibetrag zu beantragen?

  8. #8
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    Standard AW: Vorkasse an das Finanzamt

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Wer von Euch muss alle drei Monate Vorkasse an das Finanzamt leisten ?
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    Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
    Kann ich ein Versäumniszuschlag geltend machen, wenn die Rückerstattung verspätet auf meinem Konto eingeht ?
    Wo bleibt das Gleichheitsprinzip ?


    Eure Meinung dazu:
    Rückerstattung wird verzinst. Und zwar aktuell zu einem guten Kurs. Sozusagen Finanzamt als Geldanlage.

  9. #9
    Einhorn
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    Standard AW: Vorkasse an das Finanzamt

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Rückerstattung wird verzinst. Und zwar aktuell zu einem guten Kurs. Sozusagen Finanzamt als Geldanlage.
    Erst ab dem 16. Monat mit 0,5 % pro Monat.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Vorkasse an das Finanzamt

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Haben Sie schon mal versucht, einen Lohnsteuerfreibetrag zu beantragen?
    Geht ja nur bei Lohn- und Gehaltsempfängern. Auch da vorzugsweise mit ortsfestem Arbeitsplatz

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