Zitat Zitat von marcus1011 Beitrag anzeigen
Für einen 4-Personen Haushalt akzeptiert der Gesetzgeber eine Wohnraumgröße von 130 qm. Danach wird es eng. Sicher gibt es noch den sogenannten Ermessungsspielraum des Sachbearbeiters, allerdings für den Arbeitslosen keinen unmittelbaren Rechtsanspruch dort wohnen zu bleiben bzw Leistungen zu erhalten.
Hmmm...

Angemessener Wohnraum liegt in der Regel vor, wenn die Wohnung nicht größer als 45 – 50 Quadratmeter für einen Single ist. Für zwei Personen gelten 60 Quadratmeter als angemessen. Für jede weitere Person sind 15 Quadratmeter zusätzlich einzurechnen.
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