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Thema: Schäfer- Gümbel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen

  1. #21
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen

    Zitat Zitat von marcus1011 Beitrag anzeigen
    Für einen 4-Personen Haushalt akzeptiert der Gesetzgeber eine Wohnraumgröße von 130 qm. Danach wird es eng. Sicher gibt es noch den sogenannten Ermessungsspielraum des Sachbearbeiters, allerdings für den Arbeitslosen keinen unmittelbaren Rechtsanspruch dort wohnen zu bleiben bzw Leistungen zu erhalten.
    Hmmm...

    Angemessener Wohnraum liegt in der Regel vor, wenn die Wohnung nicht größer als 45 – 50 Quadratmeter für einen Single ist. Für zwei Personen gelten 60 Quadratmeter als angemessen. Für jede weitere Person sind 15 Quadratmeter zusätzlich einzurechnen.
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  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von Kater
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    Standard AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Das dürfen die nach der jetzigen Rechtslage schon behalten, wenn sie darin wohnen. Eure dümmliche Unkenntnis der Rechtslage und darauf beruhende Folgerungen=Scheisshausparolen erstaunen mich immer wieder.
    Da habe ich andere Dinge von Betroffenen mitbekommen!
    An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?

  3. #23
    Erbsenzähler Benutzerbild von marcus1011
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    Standard AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Hmmm...

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    Da geht's um Mietwohnungen. Da sind andere Wohnungsgrößen Maßstab. Etwas tiefer in deiner ersten Quelle findest du den link zur Bemessung von Wohneigentum.
    GRÜNE? Nein Danke!!!! Ich bin DEUTSCH , nicht BRD!!!!

  4. #24
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen

    Zitat Zitat von marcus1011 Beitrag anzeigen
    Da geht's um Mietwohnungen. Da sind andere Wohnungsgrößen Maßstab. Etwas tiefer in deiner ersten Quelle findest du den link zur Bemessung von Wohneigentum.
    Ahh...Wohneigentum ist natürlich etwas anderes als akzeptierte Wohnraumgröße. Wäre es so benannt worden, dann hätte es meinen Einwand auch nicht gegeben

  5. #25
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    Standard AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Der Vorschlag beweist nur die unendliche Dummheit Gümbels. Das sogenannte Schonvermögen müsste relativ hoch angesetzt werden, vielleicht in der Größenordnung bis 200000 €. Alles, was darüber hinaus geht kann der Betroffene für seinen Lebensunterhalt einsetzen.
    Anders ginge das aus rechtlichen Gründen nicht...Millionäre, die H 4 beziehen könnten...albern
    200.000 ist viel zu wenig. Es sollte schon in einen Größenordnung gehen welche sich ein fleißiger und sparsamer Arbeiter erarbeiten kann, eine Million wäre in Ordnung. 'Hört sich viel an ist es aber nicht weil ja Sachvermögen auch zählen und so ein Haus schnell mal eine halbe Million und mehr wert ist. Wenn man dann H4-bezieht wird es ja eh weniger weil man sich doch das eine oder andere gönnt.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  6. #26
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    Standard AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Find ich auch richtig. Denn: [Links nur für registrierte Nutzer]



    Dann dürfen die Drogenhändler/Schwarzarbeiter und sonstige Sozialbetrüger ihr sauer Erspartes behalten. Bei den Miris gibt es übrigens ein neues Geschäftsmodell: Vermietung an andere Clan-Mitglieder, die Hartz-IV beziehen. Kann dir Adressen nennen.
    Ich bin weder das eine noch das andere und möchte meinen kleinen Wohlstand dennoch nicht verlieren nur weil ich nicht mehr kann und in H4 abrutsche.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  7. #27
    Nützling Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Millionäre, die H 4 beziehen könnten...albern
    Geht auch jetzt schon. Ist doch kinderleicht.

    Bsp. die Eltern sind steinreich. Sohnemann hat kein eigenes Vermögen, arbeitet nichts und bezieht H4.
    Eltern stecken ihm jeden Monat 10 000 Eur bar zu. Wer will das kontrollieren?

    So machen es übrigens auch die Clans. Die Kohle vom deutschen Sozialstaat wird vergemeinschaftet.
    Der "Familienferrari" ist dann eben nicht zuzuordnen
    Die sind ja nicht so dumm, wie die Kartoffeln. Mit Meldeadressen usw.

  8. #28
    Mitglied
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    Standard AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen

    [QUOTE=Veltins007;9427255]Hmmm...

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    mehr oder weniger verpfichtend ist der Betrag welcher vom Jobcenter übernommen wird.
    Die Wohnraumgröße hingegen nicht. Wenn ich 100qm für 279,60 ermiete ist das auch in Ordnung, ebenso wenn ich nur 30qm für dieses Geld vermiete und der Mieter mit der Größe einverstanden ist.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  9. #29
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Geht auch jetzt schon. Ist doch kinderleicht.

    Bsp. die Eltern sind steinreich. Sohnemann hat kein eigenes Vermögen, arbeitet nichts und bezieht H4.
    Eltern stecken ihm jeden Monat 10 000 Eur bar zu. Wer will das kontrollieren?
    Theoretisch machbar aber warum sollte sich jemand, der monatlich 10.000 Euro zugesteckt bekommt, den Scheiß antun seine Konten offenlegen zu müssen, alles in bar zahlen müssen, sich bewerben zu müssen,...? Wenn er doch einfach die Miete und seine Krankenkasse selbst bezahlen kann und dann nicht der Offenlegungspflicht unterliegt. Macht doch keinen Sinn.
    Im Kleinen macht es Sinn aber nicht bei "steinreichen"

  10. #30
    Nützling Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Schäfer- Gümpel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Theoretisch machbar aber warum sollte sich jemand, der monatlich 10.000 Euro zugesteckt bekommt, den Scheiß antun seine Konten offenlegen zu müssen, alles in bar zahlen müssen, sich bewerben zu müssen,...? Wenn er doch einfach die Miete und seine Krankenkasse selbst bezahlen kann und dann nicht der Offenlegungspflicht unterliegt. Macht doch keinen Sinn.
    Im Kleinen macht es Sinn aber nicht bei "steinreichen"
    "Bewerben müssen" stimmt schonmal nicht...
    Dann kürzen sie eben. Aber die dürfen immer nur vorübergehend kürzen.
    Aus rechtlichen Gründen. Es ist schon ein geiles Land

    Die Araberclans leasen sich mit H4 Ferraris.

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