Würde man davon ausgehen, daß Ihre Tochter eine selbstgenutzte Immobilie bewohnt - dann dürfen keine Kosten für Miete bei der ARGE geltend gemacht werden -, dann müßte die Größe der Immobilie angemessen sein. Was angemessen ist, ist ein dehnbarer Begriff und immer im Einzelfall zu klären. Es gibt nur sogenannte Richtwerte, die zur Orientierung dienen können und vom Bundessozialgericht aufgestellt wurden.
Ein Haus sollte für 2 Personen nicht mehr als 90 qm Wohnfläche haben, Ausnahme, längst erwachsene Kinder haben dort früher mit gewohnt, dann kann es natürlich auch größer sein. Das Grundstück sollte ca. 500 qm groß sein.