Zitat von
Leibniz
Es ist natürlich immer eine Frage der persönlichen Prioritäten, allgemein bieten Immobilien jedoch umfassende Möglichkeiten, gewonnene Einnahmen zu vermindern. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass abgesehen von selbst genutzten Immobilien praktisch immer die Möglichkeit besteht, überhaupt keine Steuern auf Mieteinnahmen zu zahlen. Viele Vermieter nutzen nicht einmal die grundsätzlichen, makellosen Mittel wie Abschreibung, Finanzierungskosten und Instandhaltungskosten. Mieteinnahmen muss die natürliche Person bekanntlich sehr schnell zur Hälfte abtreten.
Wenn ein Vermieter jedoch beispielsweise von seiner Tochter/Sohn jedes Jahr Geld leiht, um Immobilieninvestments instand zuhalten oder neu anzuschaffen und dabei schriftlich einwilligt, die 30 Jahre Laufzeit zu 15% p.a. als Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten, sofern der Kredit vorfällig beglichen wird, kann unglücklicherweise (möglicherweise) kein versteuerbarer Gewinn auf die nunmehr unrentable überschuldete Immobilie mehr entstehen. Allerdings wird aus dieser 50% ESt. Ersparnis wie durch ein Wunder etwa 25% Abgeltungssteuer auf die Zinsgewinne, die jene Tochter/Sohn generiert.
Die Abgeltungssteuer fällt bekanntlich auch immer dann an, wenn Aktien/Futures/etc. veräußert bzw. glattgestellt werden. Wer beispielsweise ein DAX ETF kauft und ein anderes in gleicher nominaler Menge verkauft (jenes mit den höheren Gebühren / auch: "tracking error") wird nach einigen Tagen einen großen Verlust in dem einen ETF haben, während das andere einen etwa betragsgleichen Gewinn verzeichnet. Kurz vor dem Ende der jeweiligen Steuerperiode bietet sich dann die Gelegenheit, den auf Abgeltungssteuer-Erträge anrechenbaren Verlust zu realisieren. Nachdem die Verluste realisiert wurden, kann das Verlust-ETF übrigens sofort wieder in der (zu dem anderen ETF) gegensätzlichen Richtung gekauft/verkauft werden, sonst entsteht ungedecktes Risiko gegenüber dem Gewinn-ETF.
Es ist auch möglich, zur Vereinfachung Immobilienbestand innerhalb einer Zweckgesellschaft auf Jersey aufzubewahren und als Kapitalbeteiligung (25% bei Veräußerung) zurückzukaufen.
Wenn es aus Liquiditätsgründen nötig wäre, mittelfristig unrealisierte Gewinne zu realisieren, bietet sich eine Kreuzfahrt über mehrere Monate oder eine Weltreise an. Wer sich länger als etwa 200 Tage an verschiedenen ausländischen Orten aufhält, zahlt (auf die währenddessen realisierten Gewinne) 0% Steuern.
Aus moralischen Gesichtspunkten wäre es zwar längst geboten, mittels schlichter Geldwäsche vorzugehen. Im Gegensatz zu den genannten Methoden also illegal.
Allerdings ist immer zu bedenken, dass die Zusammenhänge bis in die Details bekannt sein müssen. Einige Finanzbeamte entwickeln unanständigen Ehrgeiz, wenn sie nicht mindestens 40% Schutzgeld eintreiben können. Gelegentlich auch genug Ehrgeiz, um mehrere Gerichtsinstanzen zu verlieren.
Über 15+ Jahre werden jährliche Steuerersparnisse von 50, 30 oder auch nur 10 Prozent zu gewaltigen Beträgen.