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Thema: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

  1. #1
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    Standard Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Flüchtlings-Bürgen müssen vorerst nicht zahlen

    Die Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt. Das hat das niedersächsische Innenministerium am Freitag auf eine Anfrage der Grünen im Landtag mitgeteilt.



    Warten auf endgültige Klärung der Rechtslage

    Nach Gesprächen von Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit Vertretern der Bundesregierung habe es Ende Februar ein Treffen unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Das Ministerium habe angeboten, dass die Jobcenter ihre Ansprüche an die Bürgen "befristet niederschlagen", bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt hat. Im März habe das Sozialministerium in einem Brief unter anderem an die Bundesagentur für Arbeit und die obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Forderungen zwar bestehen bleiben, bis auf Weiteres aber nicht vollstreckt werden. Die [Links nur für registrierte Nutzer] mit den Fällen ist unterdessen in vollem Gange: [Links nur für registrierte Nutzer] haben Klage an unterschiedlichen Gerichten eingereicht.


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    Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.

  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von Reconquista Beitrag anzeigen
    [...] Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.
    "allen anderen Bürgen" wurde auch nicht gesagt, sie würden nur auf Zeit in Beschlag genommen. Hingegen wurde, soweit ich das mitbekommen habe, vielen "Flüchtlings"bürgen versichert, sie seien nur verantwortlich, bis unsere "Gäste" reguläre Sozialleistungen bezögen.

    So witzig es auch sein mag, all die lieben Helferlein monetär zu bestrafen, aber Zusagen seitens der Bürokratie sollten i.d.R. doch bitte eingehalten werden, von wegen Rechtsstaat und so.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #3
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    "allen anderen Bürgen" wurde auch nicht gesagt, sie würden nur auf Zeit in Beschlag genommen. Hingegen wurde, soweit ich das mitbekommen habe, vielen "Flüchtlings"bürgen versichert, sie seien nur verantwortlich, bis unsere "Gäste" reguläre Sozialleistungen bezögen.

    So witzig es auch sein mag, all die lieben Helferlein monetär zu bestrafen, aber Zusagen seitens der Bürokratie sollten i.d.R. doch bitte eingehalten werden, von wegen Rechtsstaat und so.
    Selbst wen dem so wäre, liegt irgendetwas schriftliches vor ? Wenn ja, dann ist dieser ganze Zinnober überflüssig.

  4. #4
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von torun Beitrag anzeigen
    Selbst wen dem so wäre, liegt irgendetwas schriftliches vor ? Wenn ja, dann ist dieser ganze Zinnober überflüssig.
    , was im Kleingedruckten steht. Dennoch sind Zusicherungen Zusicherungen und also Ehrensache.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
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  5. #5
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    , was im Kleingedruckten steht. Dennoch sind Zusicherungen Zusicherungen und also Ehrensache.
    Allgemein schon, aber nicht von Politikern.

  6. #6
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    "allen anderen Bürgen" wurde auch nicht gesagt, sie würden nur auf Zeit in Beschlag genommen. Hingegen wurde, soweit ich das mitbekommen habe, vielen "Flüchtlings"bürgen versichert, sie seien nur verantwortlich, bis unsere "Gäste" reguläre Sozialleistungen bezögen.

    So witzig es auch sein mag, all die lieben Helferlein monetär zu bestrafen, aber Zusagen seitens der Bürokratie sollten i.d.R. doch bitte eingehalten werden, von wegen Rechtsstaat und so.
    Diesen "Rechtsstaat" schert es bei anderen Themen auch nicht, dem Bürger mit aberwitzigen Entscheidungen in die Tache zu greifen. Ich habe letztes Jahr Anschlussgebühren für einen über 100 Jahre alten Abwasserabschluss bezahlt, in einem kleinen sachsen-anhaltinischen Dorf wurden Straßenbaugebühren für eine Straße erhoben, die die Anwohner 1973 in Eigenleistung saniert hatten, etc. p.. Warum soll nun ausgerechnet bei Schlechtmenschen, die uns arbeitenden Idioten gern und bereitwillig zusätzliche Steuerlasten durch lebenslang zu alimentierende "Flüchtlinge" aufhalsen wollten, eine Ausnahme von dieser schönen Regel gemacht werden?

  7. #7
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von Reconquista Beitrag anzeigen
    Flüchtlings-Bürgen müssen vorerst nicht zahlen

    Die Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt. Das hat das niedersächsische Innenministerium am Freitag auf eine Anfrage der Grünen im Landtag mitgeteilt.



    Warten auf endgültige Klärung der Rechtslage

    Nach Gesprächen von Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit Vertretern der Bundesregierung habe es Ende Februar ein Treffen unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Das Ministerium habe angeboten, dass die Jobcenter ihre Ansprüche an die Bürgen "befristet niederschlagen", bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt hat. Im März habe das Sozialministerium in einem Brief unter anderem an die Bundesagentur für Arbeit und die obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Forderungen zwar bestehen bleiben, bis auf Weiteres aber nicht vollstreckt werden. Die [Links nur für registrierte Nutzer] mit den Fällen ist unterdessen in vollem Gange: [Links nur für registrierte Nutzer] haben Klage an unterschiedlichen Gerichten eingereicht.


    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.
    Wen interessieren schon Gesetze, wenn es darum geht, mit dem Geld Anderer völlig fremden Menschen zu "helfen" und sich so ein gutes Gewissen zu besorgen?
    Natürlich werden wir zahlen, nicht nur die Bürgschaften, sondern auch die anderen anfallenden Kosten, vom Familiennachzug bis zu deren Rente.
    Mein Geschlecht : Kämpfer
    Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen

  8. #8
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von torun Beitrag anzeigen
    Allgemein schon, aber nicht von Politikern.
    Kamen die Zusicherungen aus der Politik oder von der Verwaltung oder von beiden?
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
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  9. #9
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Diesen "Rechtsstaat" schert es bei anderen Themen auch nicht, dem Bürger mit aberwitzigen Entscheidungen in die Tache zu greifen. Ich habe letztes Jahr Anschlussgebühren für einen über 100 Jahre alten Abwasserabschluss bezahlt, in einem kleinen sachsen-anhaltinischen Dorf wurden Straßenbaugebühren für eine Straße erhoben, die die Anwohner 1973 in Eigenleistung saniert hatten, etc. p.. Warum soll nun ausgerechnet bei Schlechtmenschen, die uns arbeitenden Idioten gern und bereitwillig zusätzliche Steuerlasten durch lebenslang zu alimentierende "Flüchtlinge" aufhalsen wollten, eine Ausnahme von dieser schönen Regel gemacht werden?
    Jede Ausnahme bringt uns der Regel näher.
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  10. #10
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Jede Ausnahme bringt uns der Regel näher.
    Aber warum ausgerechnet eine Ausnahme bei Charakterschweinen machen, die in der Hoffnung, es koste nur das Geld der Anderen, sehenden Auges ein Fass ohne Boden eröffneten? Diese Menschen sind es, die dich als Nazi betiteln, wenn du für ihr "Social Engineering" nicht sofort bereit bist, deine Brieftasche immer weiter aufzumachen. Das sind romantisierende rotweintrinkende Nimbys, die in ihren Besserviertel sitzen und von einer Multikultigesellschaft faseln, deren Folgen sie am eigenen Leibe nicht zu verspüren gedenken.

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