Flüchtlings-Bürgen müssen vorerst nicht zahlen

Die Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt. Das hat das niedersächsische Innenministerium am Freitag auf eine Anfrage der Grünen im Landtag mitgeteilt.



Warten auf endgültige Klärung der Rechtslage

Nach Gesprächen von Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit Vertretern der Bundesregierung habe es Ende Februar ein Treffen unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Das Ministerium habe angeboten, dass die Jobcenter ihre Ansprüche an die Bürgen "befristet niederschlagen", bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt hat. Im März habe das Sozialministerium in einem Brief unter anderem an die Bundesagentur für Arbeit und die obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Forderungen zwar bestehen bleiben, bis auf Weiteres aber nicht vollstreckt werden. Die [Links nur für registrierte Nutzer] mit den Fällen ist unterdessen in vollem Gange: [Links nur für registrierte Nutzer] haben Klage an unterschiedlichen Gerichten eingereicht.


[Links nur für registrierte Nutzer]


Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.