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Thema: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Klimawunderland
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Das Regime bricht wieder mal seine eigenen Gesetze zugunsten der Förderer der illegalen Einwanderung

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  2. #22
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von latrop Beitrag anzeigen
    Das ist bereits lt. Aussage des Steuerzahlerbundes auf 30 Jahre rückwärts begrenzt worden durch ein Gerichtsurteil.


    Ich kann mich erinnern, dass man hier vor ein paar Jahren bei uns Bürger ''zur Kasse bitten wollte'' für eine Strasse, die bereits seit 1921 fertig gestellt wurde !!!!!

    Man hätte es nur unterlassen, die Bescheide rechtzeitig heraus zu schicken, weil die Strasse noch nicht ganz fertig gewesen sei.

    Verjährungsfristen, wie im allg. Geschäftsleben gültig, sind für unsere Staatsdiener nicht vorhanden.
    Dummerweise interessiert sich der Bürger=Wähler immer erst dafür, wenn's ihn persönlich betrifft.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #23
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von Reconquista Beitrag anzeigen
    Flüchtlings-Bürgen müssen vorerst nicht zahlen

    Die Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt. Das hat das niedersächsische Innenministerium am Freitag auf eine Anfrage der Grünen im Landtag mitgeteilt.



    Warten auf endgültige Klärung der Rechtslage

    Nach Gesprächen von Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit Vertretern der Bundesregierung habe es Ende Februar ein Treffen unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Das Ministerium habe angeboten, dass die Jobcenter ihre Ansprüche an die Bürgen "befristet niederschlagen", bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt hat. Im März habe das Sozialministerium in einem Brief unter anderem an die Bundesagentur für Arbeit und die obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Forderungen zwar bestehen bleiben, bis auf Weiteres aber nicht vollstreckt werden. Die [Links nur für registrierte Nutzer] mit den Fällen ist unterdessen in vollem Gange: [Links nur für registrierte Nutzer] haben Klage an unterschiedlichen Gerichten eingereicht.


    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.
    Was da dieses Innenministerium veranstaltet, ist doch wieder mal typisch für unsere volksverräterische und volksschädigende Politik
    gegen eigene Bürger, die noch nach geltenden Gesetzen leben....

    Wenn ein Bürger eine Verpflichtungserklärung (Bürgschaft für einen Ausländer, Visum oder Aufenthalt) unterschreibt, erklärt er hiermit,
    dass er den DE-Staat nicht mit Kosten belastet, was Krankheit, Versorgung, Unterkunft und Ausreise gegenüber der benannten Person betrifft,
    sondern für diese Person bürgt!

    Ich weiß, dass viele politische Organisationen gutgläubige Bürger mit falschen Beratungen zu solchen "Bürgschaften", was eigentlich Verpflichtungserklärungen sind, überrumpeöt, bzw. getäuscht haben!

    Dummheit schützt vor Strafe nicht!

    Nun frage ich mich,
    sind Bürger, die den eigenen Staat in betrügerischer Absicht aufgrund ihrer politischen Meinung schädigen besser zu stellen,
    als Bürger, die aufgrund unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse in Zahlungsschwierigkeiten, bzw. wirtschaftliche Schieflage gelangen?

    So etwas passiert,

    wenn die Politik ein Eigenleben entwickelt,

    das dem Wählerwillen und -Auftrag nicht entspricht!

    Auf gut deutsch:
    Die Parteien versprichen dem Wähler was er hören will,
    sobald sie jedoch ihr Ziel erreicht haben (in der Regiierung sitzen) handeln sie gegen ihr Versprechen...

    Das ist Wahlbetrug, wofür nicht das Volk, sondern die Parteien haften müssen!

    Bei dem Milliardenvermögen unserer rot-schwarzen VolksVerräter-GroKo sind das Peanuts,
    für den DE-Bürger, der sein Geld mit Schweiß verdienen muss, ein wirtschaftliches Desaster!

  4. #24
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Vorredner, stimmt ja alles. Stimmt alles. Die mehrheit ist oder war hier schon dermaßen manipuliert und korrumpiert, daß man sich geradewegs alles andrehen ließ von den Berufslügner-armeen.
    wird es nun im Herbst zu einem deutlichen Rutsch weg von CDUCSUSPD kommen ?
    Das ist doch die frage, von der alles abhängt.

  5. #25
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von Reconquista Beitrag anzeigen
    Flüchtlings-Bürgen müssen vorerst nicht zahlen

    Die Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt. Das hat das niedersächsische Innenministerium am Freitag auf eine Anfrage der Grünen im Landtag mitgeteilt.



    Warten auf endgültige Klärung der Rechtslage

    Nach Gesprächen von Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit Vertretern der Bundesregierung habe es Ende Februar ein Treffen unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Das Ministerium habe angeboten, dass die Jobcenter ihre Ansprüche an die Bürgen "befristet niederschlagen", bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt hat. Im März habe das Sozialministerium in einem Brief unter anderem an die Bundesagentur für Arbeit und die obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Forderungen zwar bestehen bleiben, bis auf Weiteres aber nicht vollstreckt werden. Die [Links nur für registrierte Nutzer] mit den Fällen ist unterdessen in vollem Gange: [Links nur für registrierte Nutzer] haben Klage an unterschiedlichen Gerichten eingereicht.


    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.
    Inwiefern die Rechtslage unklar sein soll, erschließt sich mir angesichts [Links nur für registrierte Nutzer] Urteils nicht. Wie kommt Niedersachsen dazu, hier einen eigenen Weg zu gehen, obwohl bundesweit das gleiche Bürgschaftsformular unterzeichnet wurde?

    Die Entscheidung des BVerwG ist richtig und eindeutig. Wie kommt das Land dazu, auf ihm zustehende Kostenübernahmen zulasten des Steuerzahlers zu verzichten?

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Muninn
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Aber warum ausgerechnet eine Ausnahme bei Charakterschweinen machen, die in der Hoffnung, es koste nur das Geld der Anderen, sehenden Auges ein Fass ohne Boden eröffneten? Diese Menschen sind es, die dich als Nazi betiteln, wenn du für ihr "Social Engineering" nicht sofort bereit bist, deine Brieftasche immer weiter aufzumachen. Das sind romantisierende rotweintrinkende Nimbys, die in ihren Besserviertel sitzen und von einer Multikultigesellschaft faseln, deren Folgen sie am eigenen Leibe nicht zu verspüren gedenken.
    Bitte sagen Sie nichts gegen Rotweinliebhaber.
    „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk, als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

    Napoleon Bonaparte

  7. #27
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von Muninn Beitrag anzeigen
    Bitte sagen Sie nichts gegen Rotweinliebhaber.
    Auch wenn ich eher Bierproll bin, habe ich grundsätzlich nichts gegen Rotweintrinker. Aber gegen diese speziell Sorte rotweintrinkender Nimbys habe ich schon was.

  8. #28
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    JMW hat natürlich irgendwo Recht: Wenn denen versprochen wurde, sie müssten nur bis zum Zeitpunkt xy bürgen und der Zeitraum wird dann darüber hinaus willkürlich ausgedehnt, haben wir ein gewisses Problem mit der Rechtssicherheit. Daher würde ich diesen Leuten eine Überprüfung und Neubewertung ihrer Fälle nicht komplett verweigern. Ich würde deren Fälle eben erst dann behandeln wollen, nachdem alle anderen größeren Ungerechtigkeiten und willkürlich möglich gemachten Rechtsbrüche geklärt sind. Das dürfte natürlich dauern...
    Man kann den Schuh aber auch anders anziehen - man hat eben so lange zu bürgen wie die Überprüfung und Neubewertung abgeschlossen ist und hat man dann eventuell "zu viel" gebürgt bekommt man eben die Summe X erstattet.

    Als Beispiel wie dies in diesem Lande gehandhabt wird.
    Wenn Du eine Steuerschuld hast, welche nach Deiner Ansicht ungerechtfertigt ist, bist Du trotzdem verfplichtet diese Steuerschuld erst einmal zu bezahlen und kannst dann den Rechtsweg beschreiten, wo dann geklärt wird ob die Steuerschuld nun rechtens wäre - oder eben nicht.
    Bei "oder eben nicht" bekommst Du diese Steuern dann zurück - Du hast aber erst einmal zu bezahlen.

    Warum sollte man es in diesen Fällen anders handhaben?

  9. #29
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Man kann den Schuh aber auch anders anziehen - man hat eben so lange zu bürgen wie die Überprüfung und Neubewertung abgeschlossen ist und hat man dann eventuell "zu viel" gebürgt bekommt man eben die Summe X erstattet.

    Als Beispiel wie dies in diesem Lande gehandhabt wird.
    Wenn Du eine Steuerschuld hast, welche nach Deiner Ansicht ungerechtfertigt ist, bist Du trotzdem verfplichtet diese Steuerschuld erst einmal zu bezahlen und kannst dann den Rechtsweg beschreiten, wo dann geklärt wird ob die Steuerschuld nun rechtens wäre - oder eben nicht.
    Bei "oder eben nicht" bekommst Du diese Steuern dann zurück - Du hast aber erst einmal zu bezahlen.

    Warum sollte man es in diesen Fällen anders handhaben?
    Nichts anderes schwebte mir vor. Die Herrschaften müssen erst einmal bezahlen und bekommen zuviel gezahltes Geld nach erfolgreicher Neubewertung zurückgezahlt. Wer bürgt, der bürgt!

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?

    Es gilt der kaufmännische Grundsatz:

    „Wer bürgt,wird gewürgt“.

    Aber es gibt verschiedene Bürgschaftsarten, die teilweise sogar untereinander kombinierbar sind und außer unter Kaufleuten, der Schriftform bedürfen:

    Da sich inden Reihen der Teddybärenwerfer/Innen sicher auch Juristen oder/und Kaufleute befinden/befanden kannten diese die Nicklichkeiten, Gefahren von Bürgschaften.Daher dürften diese sicherlich Varianten gewählt haben die für den Bürgen nahezu risikolos sind oder einen sehr hohen Verwaltungsaufwand bedürfen, ehe der Gläubiger sich daraus befriedigen kann.


    Es ist zuklären welche Bürgschaftsform gewählt, vereinbart wurde:

    BGB-, gewöhnliche Bürgschaft oderauch Ausfallbürgschaft:

    Hier hat der Bürge das Recht auf Vorausklage zu bestehen, wenn er in Anspruch genommen werden soll.

    Selbstschuldnerische Bürgschaft:

    Das besagt schon der Name, dass der Bürge wie der Schuldner selbstschuldnerisch dem Gläubiger gegenüber haftet, also Verzicht auf den Einspruch der Vorausklage. Der Gläubiger kann auswählen ob er an den Schuldner oder gleich an den Bürgen herantritt.

    Danebengibt es aber viele Varianten:

    Ausfallbürgschaft:

    Der Gläubiger kann nur den Bürgen dann belangen, wenn der Hauptschuldner ausfällt.
    Nachweise sind hierfür vom Gläubiger zu liefern.

    Modifizierte Ausfallbürgschaft:

    Der Gläubiger kann den Bürgen nur dann zur Zahlung auffordern, wenn ein genau definierter Sachverhalt dafür eingetreten und nachweisbar ist. Gravierende Liquiditätsengpässe des Hauptschuldners mit der Befürchtung der Insolvenz,Mahnbescheid, fruchtlose Pfändung, eidesstattliche Versicherung(Offenbarungseid), Insolvenzantrag, -eröffnung, Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse, Eintragung von Versteigerungsvermerken, Tod des Schuldner kann er sich an die Erben wenden.



    Höchstbetragsbürgschaft:

    Der Bürge haftet nur bis zu einem genau fest gelegten Betrag.

    Zeitliche befristete Bürgschaft:

    Die Bürgschaft gilt nur für einen bestimmten Zeitraum.

    Rückbürgschaft:

    Der Bürge haftet gegenüber dem Hauptbürgen und ist regresspflichtig falls dieser inAnspruch genommen wird.

    Nachbürgschaft:

    Der Bürge haftet dem Schuldner dafür, dass der Hauptbürge seinen Verpflichtungennachkommt, falls dieser in Anspruch genommen wird.

    Mitbürgschaft:

    Mehrere Bürgen verpflichten sich für einen Schuldner

    Viele Bürgschaftsarten können auch mit-/untereinander kombiniert werden. Da ja der Bürge nicht weiß wie sich die finanzielle Situation des Schuldners weiter entwickelt. Somit kann er sein Risiko teilweise abschätzen.

    Dann kann noch vereinbart werden ob der Bürge nach der ersten Aufforderung bereits zahlungspflichtig wird oder weitere Bedingungen erfüllt sein müssen.

    Dann gibt es Urteile, die Bürgschaften nahezu wertlos machen -weil sittenwidrig-:

    -krasse Überforderung des Bürgen (das muss der Bürge nachweisen),
    -emotionale Gründe mit dem Hauptschuldner eine Bürgschaft einzugehen
    -der Schuldner hat die emotionalen Gründe für seine Zwecke ausgenutzt.

    Die Gründe 2 und 3 muss der Gläubiger widerlegen.

    Danebengibt es noch Varianten:

    Bürgen für Familienangehörige oder Ehegatten dem Zoll, die alle anders zu handhabensind.

    Für Bonitätsprüfung des/der Bürgen, also die Werthaltigkeit, und evtl. Einhaltung von Fristen ist allein der Gläubiger verantwortlich.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

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