Interessant die Nachricht aus Spiegel.de, darin heißt es, dass der islamistische Gefährder und Leibwächter von Bin Landen - Samia A. nicht nach Tunesien abgeschoben werden kann, da im die Folter drohen könnte.
Urteil: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (NRW)
Interessant ist, dass das Gericht das Interesse eines Terroristen höher einschätzt, als die Sicherheit Deutschlands !!
Samia A. lebt mit Frau und Kind von ca. 1.100 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt !!
Er lebt seit 1997 in Deutschland und muss sein Leben lang nicht arbeiten !!
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