Zitat von
Murmillo
So so. Also- rechnen kann ich noch. Die Bundesrepublik wurde 1949 gegründet und ich glaube kaum, dass Beamtenverhältnisse aus dem 3.Reich angerechnet wurden. 1999 war also 50 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik. Da wären Beamte, die zum Zeitpunkt der Gründung berufen wurden und 1949 gerade mal 18 Jahre alt waren, bereits 68 gewesen und 5 Jahre im Ruhestand. Aber das Gesetz bestimmt sogar ein Alter von 27 als minimales Berufungsalter.
Es gab also absolut keine Notwendigkeit mehr, 1999 von wegen Berechnung eines Dienstalters auf das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 Bezug zu nehmen.