Danke für die Ergänzung. Fällt dir nicht auf, dass da " Gesamtheit der Bürger" steht, in Wirklichkeit aber der Staat mittels Polizei und Verfassungsschutz tätig wird ? Oder sind Polizei und Verfassungsschutz für dich besagte "Mehrheit der Bürger" ? Woher willst du überhaupt wissen, wie die Mehrheit der Bürger zu der Frage steht ? Gabs da eine Volksbefragung ? Ich kann mich nicht entsinnen, da gefragt worden zu sein.
Oder legt der Staat einfach fest, wie denn die Mehrheit der Bürger zu denken und zu entscheiden hätte?
Steht da irgendwas davon drin, dass es nun bis in alle Ewigkeit als Organisationsform des Deutschen Reiches nur die Bundesrepublik Deutschland festgelegt ist oder ergibt sich daraus und aus der Kernaussage des Beschlusses des BVerfGH nicht auch das Recht, eine andere Organisationsform zu fordern und parallel aufzubauen ?
Die früheren Ostgebiete interessieren mich nicht. Es ist an den Bewohnern dort, Unabhängigkeit zu erlangen und sich dem Deutschen Reich wieder anzuschließen- oder nicht.