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Thema: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

  1. #251
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Da irrst du, denn in Frankreich würde keiner auf die Idee kommen, dass neben der augenblicklichen " fünften Republik" auch noch die vorherige vierte Republik existieren würde oder gar das französische Kaiserreich. Insofern ist Deutschland mit der Existenz eines "Deutschen Reiches" und gleichzeitiger Existenz der Bundesrepublik Deutschland auf teilweise identischen Staatsgebiet wohl einmalig und regt einen schon zum Nachdenken an, warum denn dies so sein könnte. Und da sind deine Erklärungen gerade überhaupt nicht wahr. In Deutschland gehts nämlich nicht um eine zeitliche Abfolge von Staaten, nein, das BVerfGH hat bestätigt, dass Deutsches Reich und BRD gleichzeitig nebeneinander auf fast demselben Gebiet existieren. Ich wüsste nämlich nicht, dass z.B. der norddeutsche Bund oder die Weimarer Republik ebenso noch existieren würden.
    Was 1973 stimmte, stimmt seit 1990 nicht mehr. Das BVerfG stellte damals fest, dass "Deutschland als Ganzes" nicht handlungsfähig war. War es ja auch nicht, wegen der Teilung. Daraus folgt nicht, dass neben der Bundesrepublik und der DDR irgendwo im Hintergrund noch ein dritter deutscher Staat existierte.

    "Deutschland als Ganzes" wurde 1990 wiederhergestellt, heißt "Bundesrepublik Deutschland" und ist der deutsche Nationalstaat in seiner heutigen rechtlichen und tatsächlichen Form. Einen anderen gibt es nicht. Der Merkposten "Deutsches Reich" ist wegen Überflüssigkeit entfallen.

  2. #252
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Was 1973 stimmte, stimmt seit 1990 nicht mehr. Das BVerfG stellte damals fest, dass "Deutschland als Ganzes" nicht handlungsfähig war. War es ja auch nicht, wegen der Teilung...
    Dann vergisst du aber, dass das Deutsche Reich auch seit 1990 noch nicht vollständig ist, mithin die Teilidentität der momentanen BRD immer noch gegeben ist. Und daran ändern auch keine Grenzverträge mit Polen etwas, denn offensichtlich kann die BRD solche Vertäge nicht im Namen des Deutschen Reiches abschließen, denn das Deutsche Reich ist nach wie vor mangels Strukturen handlungsunfähig. Daran hat sich seit dem Urteil des BVerfGH nichts geändert.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  3. #253
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Dann vergisst du aber, dass das Deutsche Reich auch seit 1990 noch nicht vollständig ist, mithin die Teilidentität der momentanen BRD immer noch gegeben ist. Und daran ändern auch keine Grenzverträge mit Polen etwas, denn offensichtlich kann die BRD solche Vertäge nicht im Namen des Deutschen Reiches abschließen, denn das Deutsche Reich ist nach wie vor mangels Strukturen handlungsunfähig. Daran hat sich seit dem Urteil des BVerfGH nichts geändert.
    ja, Murmillo, worauf beruht Völkerrecht zum größten Teil, auf Anerkennung und pacta sunct savanda. 192 Staaten dieser Welt erkennen die Bundesrepublik Deutschland als Staat an.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #254
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Dann vergisst du aber, dass das Deutsche Reich auch seit 1990 noch nicht vollständig ist, mithin die Teilidentität der momentanen BRD immer noch gegeben ist. Und daran ändern auch keine Grenzverträge mit Polen etwas, denn offensichtlich kann die BRD solche Vertäge nicht im Namen des Deutschen Reiches abschließen, denn das Deutsche Reich ist nach wie vor mangels Strukturen handlungsunfähig. Daran hat sich seit dem Urteil des BVerfGH nichts geändert.
    Das Urteil von 1973 noch einmal aufmerksam lesen. Das BVerfG spricht nur von der damaligen DDR als von "anderen Teilen Deutschlands" im Sinne von Art. 23 (2) GG a.F., in denen das Grundgesetz bisher nicht gelte. Von Gebieten jenseits von Oder und Neiße ist keine Rede.

    Es stimmt, dass bis 1990 weder die Bundesrepublik noch die DDR Verträge für Deutschland als Ganzes abschließen konnten, etwa in Grenzfragen. Das Vereinte Deutschland (Deutschland als Ganzes) ab 1990 konnte es und tat es. Das ist auch international anerkannt worden, siehe Zwei-plus-Vier-Vertrag.

    Souveräne Staaten können im Einvernehmen mit anderen Staaten über ihr Territorium bestimmen. Dies ist hier geschehen. Ein handlungsunfähiges Deutsches Reich gibt es nur im Traumland. Das Deutsche Reich (unter dem Namen Bundesrepublik Deutschland) hat gehandelt und handelt auch weiterhin. Also ist es handlungsfähig.

  5. #255
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Dann vergisst du aber, dass das Deutsche Reich auch seit 1990 noch nicht vollständig ist, mithin die Teilidentität der momentanen BRD immer noch gegeben ist. Und daran ändern auch keine Grenzverträge mit Polen etwas, denn offensichtlich kann die BRD solche Vertäge nicht im Namen des Deutschen Reiches abschließen, denn das Deutsche Reich ist nach wie vor mangels Strukturen handlungsunfähig. Daran hat sich seit dem Urteil des BVerfGH nichts geändert.
    Also schön, du willst partout nicht verstehen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Aktenzeichen 2 BvF 1/73 durch den Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland zwischen den Regierungen der BRD, der DDR und der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges historisch überholt und gegenstandlos geworden ist. Meinetwegen. (Wobei es nicht einer gewissen Ironie entbehrt, dass ein Reichsbürger seine Argumentation auf eine - wenn auch wie gesagt nicht mehr aktuelle - Position eines Verfassungsorgans der Bundesrepublik Deutschland stützt. )

    Also lassen wir das deutsche Staats- und Verfassungsrecht mal beiseite, und betrachten dein angeblich auch heute noch existierendes "Deutsches Reich" zur Abwechslung völkerrechtlich.

    Die heute quasi weltweit unwidersprochen rezipierte sog. "Drei-Elemente-Lehre" nach Georg Jellinek besagt, ein Staat braucht um als solcher zu existieren ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und Staatsgewalt.

    Dein sog. "Deutsches Reich" hat kein Staatsgebiet, denn das von diesem beanspruchte Gebiet wird vollständig von den Staaten Bundesrepublik Deutschland, Republik Polen und Russische Föderation eingenommen. (Wahlweise je nachdem, auf den Stand welchen historischen Datums man sich bezieht, kommen noch das Königreich Dänemark, die Französische Republik, die Republik Litauen, die Republik Österreich und/oder die Tschechische Republik hinzu.)

    Es hat auch kein Staatsvolk, denn die paar hundert oder tausend versprengten Personen, die sich selbst als Staatsangehörige dieses "Deutschen Reiches" sehen, sind weder ernsthaft willens, eine Schicksalsgemeinschaft zu bilden mit dem Ziel, alle Bereiche des Lebens gemeinsam zu bewältigen - sondern überwiegend bloß untereinander nochmals vielfach zerstrittene Querulanten - noch wären sie dazu zahlenmäßig und organisatorisch überhaupt imstande.

    Und es hat auch keine Staatsgewalt, denn selbst wenn sich irgendwo irgendwelche - wie gerade gesagt sowieso diverse miteinander rivalisierende - Personen oder Gruppen als "Regierung" dieses "Deutschen Reiches" ausgeben, so braucht es in allen Fällen doch maximal eine Einsatzhundertschaft der Polizei eines Landes der Bundesrepublik Deutschland, um ihnen den Willen der Staatsgewalt dieses Staates aufzuzwingen, dem sie wirksam nichts entgegenzusetzen haben.

    Du siehst: Dein "Deutsches Reich" ist - im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland - völkerrechtlich zweifelsfrei inexistent.
    "I swear by my life and my love of it, that I will never live for the sake of another man, nor ask another man to live for mine." (Ayn Rand, Atlas shrugged)

  6. #256
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Jungle Jennie Beitrag anzeigen
    Also schön, du willst partout nicht verstehen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Aktenzeichen 2 BvF 1/73 durch den Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland zwischen den Regierungen der BRD, der DDR und der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges historisch überholt und gegenstandlos geworden ist. Meinetwegen. (Wobei es nicht einer gewissen Ironie entbehrt, dass ein Reichsbürger seine Argumentation auf eine - wenn auch wie gesagt nicht mehr aktuelle - Position eines Verfassungsorgans der Bundesrepublik Deutschland stützt. )

    ....
    Also- erst mal ich bin kein Reichsbürger" noch stehe ich der Reichsbürgerbewegung nahe!
    Aber um dich mal auf den Stand von 2015 zu bringen:
    Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ([Links nur für registrierte Nutzer]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 ([Links nur für registrierte Nutzer]). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, "damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".
    [Links nur für registrierte Nutzer]
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    Soweit also zum " gegenstandslosen" Urteil des BVerfGH von 1973.

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  7. #257
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
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    Soweit also zum " gegenstandslosen" Urteil des BVerfGH von 1973.
    Hättest du aufmerksam gelesen, was in der BT-Drucksache 18/4076 steht, wäre dir aufgefallen, dass von Teilidentität heute keine Rede mehr ist. Heute herrscht uneingeschränkte Subjektidentität zwischen dem alten Deutschen Reich und der heutigen Bundesrepublik Deutschland.

    Das Urteil von 1973 diente in erster Linie dazu, das Verhältnis der Bundesrepublik zur DDR zu klären. Insofern ist es heute tatsächlich gegenstandslos.

  8. #258
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Also- erst mal ich bin kein Reichsbürger" noch stehe ich der Reichsbürgerbewegung nahe!
    ...
    Du klingst aber neuerdings so. Wie kömmts? Du stehst dieser Bewegung übrigens inhaltlich SEHR nahe, womöglich unabsichtlich, was aber am Faktum selbst nichts ändert. Außerdem servierst du in klassischer rechtsextremer Manier Zitate, die genau das Gegenteil von dem belegen, was du eigentlich beweisen wolltest. So kenn ich dich bisher nicht. Eher klüger. Wie kömmts?

  9. #259
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Hättest du aufmerksam gelesen, was in der BT-Drucksache 18/4076 steht, wäre dir aufgefallen, dass von Teilidentität heute keine Rede mehr ist. Heute herrscht uneingeschränkte Subjektidentität zwischen dem alten Deutschen Reich und der heutigen Bundesrepublik Deutschland.

    Das Urteil von 1973 diente in erster Linie dazu, das Verhältnis der Bundesrepublik zur DDR zu klären. Insofern ist es heute tatsächlich gegenstandslos.
    GSch, nun der Grundlagenvertrag ist ein Urteil in dem die Aussage gemacht wird, aber nicht das einzige. (Teso, Reichskonkordat) Im Grunde tut dies aber auch nichts zur Sache. Die Bundesrepublik Deutschland ist die heutige Form des Völkerrechtssubjektes Deutschland. Diese Ansicht teilen 192 Staaten dieser Erde und diese Ansicht werden die Staaten auch nicht wegen ein paar Reichsbürgern und sonstigen Querulanten ändern, die der Meinung sind, Völkerrecht funktioniert wie nationales Recht und nach Eigeninterpretationen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #260
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    Standard AW: Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ... Heute herrscht uneingeschränkte Subjektidentität zwischen dem alten Deutschen Reich und der heutigen Bundesrepublik Deutschland.
    ...
    Der war gut ! Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort gar nicht erst auf irgendwelche territorialen Fragen ein, sondern bezeichnet die Bundesrepublik lediglich als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich.
    Aber gehen wir mal Stück für Stück vor:

    Shaeff-Gesetz Nr.52, Artikel VII (Begriffsbestimmungen) , (e):

    Deutschland bedeutet das Gebiet des deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat.
    und aus dem berühmten Urteil 2BvF 1/73
    Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).
    Deshalb beantworte mir doch mal die folgenden Fragen:

    1. Ist die Bundesrepublik Deutschland berechtigt, für das nach wie vor rechtsfähige Deutsche Reich irgendwelche Verträge abzuschließen, also z.B. Gebiete an Polen abzutreten etc. und woraus würde sich eine solche Vollmacht denn ergeben ?

    2. Wer hat das Deutsche Reich in seiner Fläche auf das Territorium der BRD und der DDR mit welchem Recht zurechtgestutzt?

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




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