Zitat von
Alte Liebe
Was sind "Reichsbürger" überhaupt?
Kennt jemand eine Legaldefinition von "Reichsbürger"?
Ich kenne jedenfalls nur eine ungefähre Umschreibung des Begriffes, und der steht im Staatsangehörigkeitsgesetz von 1934 drin, also dem Nazi-Gesetz, das die BRD heute als "Staatsangehörigkeitsgesetz" fortführt. Eigentlich dachte ich immer, die Alliierten hätten 1945 alle Nazi-Gesetze verboten?
Und die BRD gilt nicht als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches, soviel ich weiß, sondern ist als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem Dritten Reich. Demnach wäre die Staatsangehörigkeit der BRD-Bürger dasselbe wie die des Dritten Reiches, und somit jeder Bundesbürger ein Nazi?
Und im Hinblick darauf, ob die BRD ein Staat sei oder nicht, mal den ganzen Sums um Bundes-Bereinigungsgesetze herum gugeln... warum haben die Alliierten diese wohl in Auftrag gegeben bzw. durchgeführt?
Und wenn, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, und ein US-Gericht festgestellt hat, und das sogar die Bundesregierung auf ihrer offiziellen Seite veröffentlicht, das Deutsche Reich weiterhin existent ist:
Wie können dann, unter der Annahme, daß die BRD ein Staat ist, zwei Staaten gleichzeitig auf dem Boden Deutschlands existieren?