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Thema: Polizei stürmt Flüchtlingsheim

  1. #1721
    Gestört, aber geil Benutzerbild von Jungle Jennie
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    Standard AW: Polizei stürmt Flüchtlingsheim

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Einem Ausländer durch eine amtliche Verfügung die Versammlung in der Öffentlichkeit zu verbieten, widerspricht keinem Gesetz.
    Zum tausendsten Mal: Doch, es widerspricht dem Versammlungsgesetz, sofern keiner der in diesem enthaltenen Gründe für ein Verbot der geplanten Versammlung vorliegt.

    Dass der Veranstalter der Versammlung Ausländer ist, oder die Mehrheit der Teilnehmer oder selbst sämtliche Teilnehmer Ausländer sein werden, ist kein Grund nach dem Versammlungsgesetz, eine geplante Versammlung zu verbieten oder eine stattfindende Versammlung aufzulösen.
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  2. #1722
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    Standard AW: Polizei stürmt Flüchtlingsheim

    Zitat Zitat von Jungle Jennie Beitrag anzeigen
    Zum tausendsten Mal: Doch, es widerspricht dem Versammlungsgesetz, sofern keiner der in diesem enthaltenen Gründe für ein Verbot der geplanten Versammlung vorliegt.

    Dass der Veranstalter der Versammlung Ausländer ist, oder die Mehrheit der Teilnehmer oder selbst sämtliche Teilnehmer Ausländer sein werden, ist kein Grund nach dem Versammlungsgesetz, eine geplante Versammlung zu verbieten oder eine stattfindende Versammlung aufzulösen.
    Mal ganz abgesehen davon, dass es in diesem bundesdeutschen Rechts-Chaos sowie nicht mehr nach Recht und Gesetz geht, lautet der Artikel 8 des Grundgesetzes:


    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    1. Die Betonung liegt auf "Alle Deutschen". Da steht nirgends: "Auch Neger und sonstige eingedrungene Invasoren haben das Recht.....".

    2. Ohne Anmeldung und expliziter Genehmigung durch die Behörden funktioniert das sowieso nicht mehr. Ein weiterer Rechtsbruch dieses weltgrößten Freiluft-Irrenhauses.

  3. #1723
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    Standard AW: Polizei stürmt Flüchtlingsheim

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Einem Ausländer durch eine amtliche Verfügung die Versammlung in der Öffentlichkeit zu verbieten, widerspricht keinem Gesetz.
    damit sind wir wieder bei der Eingangsfrage auf welcher Gesetzesgrundlage du diese amtliche Verfügung ausstellen wölltest und somit §1 Versammlungsgesetz einschränken



    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Ziemlich dämliche Frage, aber typisch für dich.
    Wenn ich über Gesetze rede, dann orientiere ich mich natürlich am Gesetzestext und an der geltenden Rechtslage.
    Die Unterscheidung zwischen Passdeutschen und Biodeutschen erfolgt auf einer anderen Ebene.
    genau, die Unterscheidung erfolgt durch dich immer dann wenn du die Rechte von Passdeutschen nicht durch Gesetze beschränken kannst, dann muss eben wieder die Herkunft her halten um sie auszugrenzen
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    Wer bin ich? (Festlegungen nach Kreuzbube):linksradikaler, steineschmeißender, muslimischer, schwarzer, dauerstudierender, transferleistungsbeziehender Versager und Forenwiedergänger / nach Heizer666: zu 100% Feminist_in / nach Chronos: Neger

  4. #1724
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    Standard AW: Polizei stürmt Flüchtlingsheim

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Mal ganz abgesehen davon, dass es in diesem bundesdeutschen Rechts-Chaos sowie nicht mehr nach Recht und Gesetz geht, lautet der Artikel 8 des Grundgesetzes:



    1. Die Betonung liegt auf "Alle Deutschen". Da steht nirgends: "Auch Neger und sonstige eingedrungene Invasoren haben das Recht.....".

    2. Ohne Anmeldung und expliziter Genehmigung durch die Behörden funktioniert das sowieso nicht mehr. Ein weiterer Rechtsbruch dieses weltgrößten Freiluft-Irrenhauses.
    jep und jetzt bitte aufzeigen in welcher Weise §1 Versammlungsgesetz gegen Artikel 8 GG verstößt

    dann und nur dann kannst du mit Artikel 8 GG argumentieren, denn das Demonstrationsrecht wird durch das Versammlungsgesetz geregelt und nicht durch Artikel 8 GG der die Grundlage für das Versammlungsgesetz legt

    btw. du kannst das Versammlungsgesetz ändern lassen solange in deinen Einschränkungen nicht gegen Artikel 8 GG verstößt, aber niemand schreibt dir vor im Einklang mit Artikel 8 GG weiteren Gruppen das Demonstrationsrecht durch Gesetze zu gewähren
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  5. #1725
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    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Mal ganz abgesehen davon, dass es in diesem bundesdeutschen Rechts-Chaos sowie nicht mehr nach Recht und Gesetz geht, lautet der Artikel 8 des Grundgesetzes:



    1. Die Betonung liegt auf "Alle Deutschen". Da steht nirgends: "Auch Neger und sonstige eingedrungene Invasoren haben das Recht.....".

    2. Ohne Anmeldung und expliziter Genehmigung durch die Behörden funktioniert das sowieso nicht mehr. Ein weiterer Rechtsbruch dieses weltgrößten Freiluft-Irrenhauses.
    Ja, und § 1 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes lautet:

    "Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen."

    Wie ich wie gesagt bestimmt schon tausendmal seit heute Morgen erklärt habe, besagt Artikel 8 des Grundgesetzgesetzes, dass der Gesetzgeber den Deutschen das Versammlungsrecht nicht per Gesetz entziehen darf. Er ist jedoch nicht gehindert, es per Gesetz auch Ausländern zu gewähren.

    Außerdem müssen Versammlungen in geschlossenen Räumen nirgendwo angemeldet, Versammlungen unter freiem Himmel zwar vorher angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Die Anmeldepflicht ist durch Artikel 8 Absatz 2 GG gedeckt.
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  6. #1726
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    Standard AW: Polizei stürmt Flüchtlingsheim

    Zitat Zitat von Jungle Jennie Beitrag anzeigen
    Ja, und § 1 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes lautet:

    "Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen."

    Wie ich wie gesagt bestimmt schon tausendmal seit heute Morgen erklärt habe, besagt Artikel 8 des Grundgesetzgesetzes, dass der Gesetzgeber den Deutschen das Versammlungsrecht nicht per Gesetz entziehen darf. Er ist jedoch nicht gehindert, es per Gesetz auch Ausländern zu gewähren.

    Außerdem müssen Versammlungen in geschlossenen Räumen nirgendwo angemeldet, Versammlungen unter freiem Himmel zwar vorher angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Die Anmeldepflicht ist durch Artikel 8 Absatz 2 GG gedeckt.
    Das gesamte Versammlungsgesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse.

    Das Resultat konnten wir schon des öfteren miterleben. Kurden, von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die meisten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, rotteten sich zusammen und begingen Sachbeschädigung (wie Anfang der Neunziger auf Autobahnen rund um Frankfurt). Und keiner hat sie daran gehindert.

  7. #1727
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    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Das gesamte Versammlungsgesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse.

    Das Resultat konnten wir schon des öfteren miterleben. Kurden, von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die meisten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, rotteten sich zusammen und begingen Sachbeschädigung (wie Anfang der Neunziger auf Autobahnen rund um Frankfurt). Und keiner hat sie daran gehindert.
    Das hatte nichts mit Art. 8 GG und/oder § 1 Abs. 1 VersammlG zu tun, sondern allein mit § 125 StGB (Landfriedensbruch).
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  8. #1728
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    Standard AW: Polizei stürmt Flüchtlingsheim

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Das gesamte Versammlungsgesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse.
    das bestreitet gar niemand, aber genau deswegen hast du es so schwer solche Demos zu untersagen die dir nicht in den Kram passen

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Das Resultat konnten wir schon des öfteren miterleben. Kurden, von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die meisten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, rotteten sich zusammen und begingen Sachbeschädigung (wie Anfang der Neunziger auf Autobahnen rund um Frankfurt). Und keiner hat sie daran gehindert.
    ja leider, hätte man damals schon angefangen die Schwächen des Gesetzes anzugehen, hättest du heute vielleicht eine Grundlage, da aber Politiker von Natur aus nicht weiter als bis zur nächsten Wahl denken ist es schwierig aus aktuellen Ereignissen Erfahrungen für die Zukunft der Gesetzgebung ableiten zu wollen
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  9. #1729
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    Standard AW: Polizei stürmt Flüchtlingsheim

    Zitat Zitat von Jungle Jennie Beitrag anzeigen
    Ich kann deine Verärgerung durchaus verstehen:

    Deine Freundin treffen sämtliche - wie auch du mir sicherlich zustimmen wirst grundsätzlich sinnvollen - Vorkehrungen des deutschen Staates dagegen, dass fremde Staatsangehörige einfach auf sein Gebiet einreisen und dort möglicherweise Straftaten begehen, Sozialleistungen für sich beanspruchen usw., während die zuständigen Behörden es auf Weisung von höchster Stelle systematisch unterlassen, diese Vorkehrungen gegen Einreisende aus islamisch-arabischen und schwarzafrikanischen Staaten anzuwenden.

    Aber das ist doch kein Grund, den Rechtsstaat als solchen zu verfluchen und/oder sich dafür auszusprechen, die Rechtsstaatlichkeit auf jenen Gebieten, auf denen sie noch besteht, auch noch aufzugeben?

    Im Gegenteil: Ich sage diesem ganzen "Flüchtlings"begrüßerpack, angefangen bei der Bundeskanzlerin, über ihre Claquere im Bundestag, Hofberichterstatter und Groupies in den staatlichen und staatstreuen Medien, Abschiebungen unterlassende oder behindernde Behördenmitarbeiter, bis hinunter zu Demonstranten für sog. "Weltoffenheit", "Buntheit" etc. klipp und klar, wie hier die Verhältnisse sind: Ich stehe auf dem Boden der, vertrete und verteidige die verfassungsmäßige Ordnung, während sie nichts anderes als Rechtsbrecher und Verfassungsfeinde sind, die eigentlich nach geltendem Gesetz und Recht aus öffentlichen Ämtern entfernt, unter die Beobachtung des Inlandsgeheimdienstes gestellt gehörten usw.!

    Und im Gegensatz zu diesen Leuten, die glauben, Demokratie sei nur, wenn sie Recht haben und ihnen das Ergebnis gefällt, akzeptiere ich selbst Konsequenzen, die mir nicht gefallen mögen, sich aber nun mal korrekt aus Gesetz und Recht ergeben - wie eben z. B. das Recht illegaler Einwanderer, gegen die Berichterstattung über von ihnen begangene Straftaten sowie gegen ihre Abschiebung zu demonstrieren.
    In vielen Bereichen existiert weitgehend noch immer eine rechtliche Ordnung. Emittiert eine Bank Warrants, Zertifikate und andere Produkte, übernimmt ein anderer Konzern Nestles Geschäft mit Schokolade in den USA, lässt sich ein großes Unternehmen gegen Zahlung einiger Millionen (die nicht als Bestechung zu betrachten sind, sondern explizit als Beratungshonorar bezeichnet werden) vom Finanzamt eigene Steueroptimierungen absegnen oder wird Belegschaft durch flexibel angemietete Zeitarbeiter ersetzt lässt sich definitiv mehr Rechtssicherheit feststellen, als es in vielen Ländern der dritten Welt anzutreffen wäre.
    Dieser Zustand wird sich auch in absehbarer Zeit nicht ändern.

    Es ist nichts neues, dass alle Parteien (nicht im politischen Sinne, sondern im Sinne gemeinsamer Interessen) ihre eigenen Interessen durchsetzen wollen. Das Kabinett braucht Banken und Versicherungen, die ihnen ihre Anleihen abkaufen und ihnen ihren Lebensstil finanzieren. Banken und Versicherungen wiederum sind auf Gewinne angewiesen, um ihre Eigenkapitalkosten zu verdienen. Der kleine Mann ist zufrieden, wenn er Abends fernsehen kann und einmal im Jahr nach Mallorca fährt.

    Diese Interessenlage hat besonders in den letzten Jahren zusammen mit vielen (aus Sicht Deutscher Interessen) schädlichen Entscheidungen dazu geführt, dass sich dieses System auf diese groben Interessen konzentriert und dabei schwerwiegende Brüche zivilisatorischer Grundlagen als tolerierbar ansieht.

    Endgültig Dyfunktional wird dieses System dadurch, dass Rechtsbrüche zur Wiederwahl führen. Vielleicht wird dadurch auch ersichtlich, warum China auch oder trotz mangelnder Volksbeteiligung so erfolgreich ist.

    Es ist, wie von dir bereits angemerkt, mitunter unbequem und störend, eine allgemein gültige Rechtsprechung zu forcieren, die bewusst keine Ausnahmen zulässt. Langfristig ist dies jedoch notwendiges Kriterium, um zivilisatorische Errungenschaften nicht wieder zu verlieren. Die Kollateralschäden dieser Gesinnung sind mittlerweile zumindest im Bankensektor so erheblich, dass diese drei genannten Interessengruppen mit erheblichen Schäden oder mitunter dem völligen Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenz rechnen müssen.

  10. #1730
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    Standard AW: Polizei stürmt Flüchtlingsheim

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (...)
    genau, die Unterscheidung erfolgt durch dich immer dann wenn du die Rechte von Passdeutschen nicht durch Gesetze beschränken kannst, dann muss eben wieder die Herkunft her halten um sie auszugrenzen
    Ich will die Versammlungsfreiheit von Passdeutschen nicht einschränken, sondern die von Ausländern, Dummschwätzer.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

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