Grundlage ist ein Passus aus der Kabinettsvorlage, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Demnach haben sich Union und SPD darauf geeinigt, den Familiennachzug auch für Gefährder unter Auflagen aus humanitären Gründen zu gestatten. In der Kabinettsvorlage heißt es demnach wörtlich, dass „in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden (können), wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt“.
Über diese Vorlage von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zur Neuregelung des Familiennachzugs bei subsidiär Schutzberechtigten soll am Mittwoch das Kabinett abschließend abstimmen. CSU schlägt wieder zu!
https://www.welt.de/politik/deutschland/article176178762/GroKo-Kabinettsvorlage-Familiennachzug-soll-im-Ausnahmefall-auch-fuer-Gefaehrder-gelten.html