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Thema: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

Hybrid-Darstellung

  1. #1

    Standard nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Hallo,

    mich beschäftigt aktuell folgende Frage:

    Was sind die Folgen, wenn bei einer Kommunalwahl die Stimmauszählung nicht öffentlich war? Im konkkreten Fall wurde ich vom Wahlleiter daran gehindert der Auszählung der Stimmen beizuwohnen. Begründung war, dass dies in Ruhe erfolgen sollte. Ich habe in keinster Weise die Ruhe gestört. Des Weiteren wurde vom Wahlleiter für den Zeitraum der Stimmauszählung der Wahlraum verschlossen.

  2. #2
    Mitglied
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    8.981

    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Die Auszählung ist öffentlich, wie die gesamte übrige Wahl auch. Jeder kann zusehen (man braucht noch nicht einmal Wähler oder wahlberechtigt zu sein). Der Raum, in dem das geschieht, darf daher nicht verschlossen werden.

    Allerdings kann der Wahlleiter Personen, die stören, aus dem Raum verweisen. Dabei, was genau "stören" bedeutet, hat er wohl einigen Interpretationsspielraum.

  3. #3

    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    danke für deine Antwort. Nur Was passiert denn nun wenn ich NICHT an der Auszählung teilnehmen durfte und NICHT die Ruhe und Ordnung gestört habe?
    Wird jetzt noch einmal gewählt?
    Gibt es lediglich eine Rüge für den Wahlleiter?

  4. #4
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Zitat Zitat von esgibtkeinenfreien Beitrag anzeigen
    danke für deine Antwort. Nur Was passiert denn nun wenn ich NICHT an der Auszählung teilnehmen durfte und NICHT die Ruhe und Ordnung gestört habe?
    Wird jetzt noch einmal gewählt?
    Gibt es lediglich eine Rüge für den Wahlleiter?
    Dazu musst Du wissen, daß auch deutsche Gerichte von Zeugenaussagen abhängig sind. Deine Schwierigkeit wird sein, daß der Wahlleiter, der Dich - warum auch immer - ausgeschlossen hat, mit Sicherheit eine andere Erklärung für sein Handeln bringen wird als Du.

    Dann fängt das Gericht an, die Beweisen (sprich Aussagen) zu würdigen und zu der Erkenntnis kommen, daß der Wahlleiter ein wohlbeleumundeter und in der Gemeinde angesehener Mann ist. Du hast wohl über Deinen Rausschmiß nix Schriftliches und bist daher vor Gericht deutlich 2. Sieger!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von maxikatze
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    4.956

    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Man könnte den Vorgang auch in der Lokalpresse publik machen ...oder auf deren Facebook-Seite. Also mir wäre wichtig, dass es möglichst viele Wähler erfahren.
    1. Frauen schulden keiner einzigen Religion Dank für auch nur einen Impuls der Freiheit
    2. Vier Dinge kommen nicht zurück:
    Das gesprochene Wort, der abgeschossene Pfeil, die vertane Zeit
    und die verpasste Gelegenheit.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von maxikatze
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    30.05.2009
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    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Zitat Zitat von esgibtkeinenfreien Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mich beschäftigt aktuell folgende Frage:

    Was sind die Folgen, wenn bei einer Kommunalwahl die Stimmauszählung nicht öffentlich war? Im konkkreten Fall wurde ich vom Wahlleiter daran gehindert der Auszählung der Stimmen beizuwohnen. Begründung war, dass dies in Ruhe erfolgen sollte. Ich habe in keinster Weise die Ruhe gestört. Des Weiteren wurde vom Wahlleiter für den Zeitraum der Stimmauszählung der Wahlraum verschlossen.
    >>Das Öffnen der Wahlurnen und die Stimmenauszählung ist öffentlich,.... .<<
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    1. Frauen schulden keiner einzigen Religion Dank für auch nur einen Impuls der Freiheit
    2. Vier Dinge kommen nicht zurück:
    Das gesprochene Wort, der abgeschossene Pfeil, die vertane Zeit
    und die verpasste Gelegenheit.

  7. #7

    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    danke maxikatze,
    aber was ist wenn dagegen verstoßen wurde? Ist die gesamte Wahl dann nichtig?

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von maxikatze
    Registriert seit
    30.05.2009
    Beiträge
    4.956

    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Zitat Zitat von esgibtkeinenfreien Beitrag anzeigen
    danke maxikatze,
    aber was ist wenn dagegen verstoßen wurde? Ist die gesamte Wahl dann nichtig?
    Vielleicht erreicht man damit eine Neuauszählung?
    1. Frauen schulden keiner einzigen Religion Dank für auch nur einen Impuls der Freiheit
    2. Vier Dinge kommen nicht zurück:
    Das gesprochene Wort, der abgeschossene Pfeil, die vertane Zeit
    und die verpasste Gelegenheit.

  9. #9
    Mitglied
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    20.263

    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Zitat Zitat von esgibtkeinenfreien Beitrag anzeigen
    danke maxikatze,
    aber was ist wenn dagegen verstoßen wurde? Ist die gesamte Wahl dann nichtig?
    Die Wahl ist sicher nicht nichtig, warum auch die Abgabe der stimmen ist davon ja uneingenommen.
    Werden verstösse bei der Auszählung rechtswirksam festgestellt muss es eine Nachzählung der abgegebenen Stimmen geben. Deshalb werden die abgegebenen Wahlzettel nach der Auszählung auch nicht gleich vernichtet sondern versiegelt und eine Weile für eventuelle spätere Nachzählungen aufbewahrt.
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  10. #10
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Die Wahl ist sicher nicht nichtig, warum auch die Abgabe der stimmen ist davon ja uneingenommen.
    Werden verstösse bei der Auszählung rechtswirksam festgestellt muss es eine Nachzählung der abgegebenen Stimmen geben. Deshalb werden die abgegebenen Wahlzettel nach der Auszählung auch nicht gleich vernichtet sondern versiegelt und eine Weile für eventuelle spätere Nachzählungen aufbewahrt.
    Und wer kann dann noch kontrollieren, wie viele unliebsame Stimmen im Papierkorb gelandet sind?

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