Hallo,
mich beschäftigt aktuell folgende Frage:
Was sind die Folgen, wenn bei einer Kommunalwahl die Stimmauszählung nicht öffentlich war? Im konkkreten Fall wurde ich vom Wahlleiter daran gehindert der Auszählung der Stimmen beizuwohnen. Begründung war, dass dies in Ruhe erfolgen sollte. Ich habe in keinster Weise die Ruhe gestört. Des Weiteren wurde vom Wahlleiter für den Zeitraum der Stimmauszählung der Wahlraum verschlossen.