@Tryllhase: Der Wahlausgang ist doch eher nebensächlich, wenn ein Demokratiegrundsatz derart beschnitten wird.
@Tryllhase: Der Wahlausgang ist doch eher nebensächlich, wenn ein Demokratiegrundsatz derart beschnitten wird.
Na nichts. Nur weil du und einige Andere von der Auszählung ausgeschlossen wurden, war diese doch nicht nicht-öffentlich. Immerhin durften doch andere Bürger teilnehmen, oder war jedermann grundsätzlich ausgeschlossen ? Und einen Ausschlus einzelner wird der Wahlleiter sicherlich immer begründen können- sei es zur Not damit, dass du als Falschparker bekannt bist. Es kann nun mal nicht jeder an so einer Auszählung teilnehmen- man stelle sich nur mal vor, alle Bürger einer Stadt würden begehren, an einer bestimmten Auszählung teilzunehmen. Wo soll die denn dann stattfinden ? Also- öffentliche Auszählung findet statt, aber wenn kein Platz mehr ist, dann wars dass für dich.
Die Auszählung ist öffentlich. Interessierte können dabei sein – es sei denn, in dem Raum ist kein Platz mehr. Einen Anspruch darauf, dass ausgerechnet du dann daran teilnehmen darfst, hast du nämlich nicht.
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
An der Auszählung nahm nur die Wahlhelfer und der Wahlvorstand teil. Sämtliche anderen anwesenden Bürgern wurde der Zugang verweigert.
Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
[Links nur für registrierte Nutzer]Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl als wesentlicher Bestandteil des Demokratieprinzips der Verfassung gem. Art. 20 Abs. 1 GG gewährleistet die Transparenz des gesamten Legitimierungsprozesses (Morlok/ Dreier, GG, Bd. 2, 1998, Art. 42 Rdnr. 20).
...
Das Gebot der öffentlichen Stimmauszählung erfordert im Einzelnen, dass den Teilnahmeberechtigten ein ungehinderter Zugang zum Ort der Stimmauszählung möglich sein muss (LAG Hamm DB 1961, 1491; BAG AP Nr. 10 zu § 18 BetrVG 1972 m. Anm. Rädel). Öffentlichkeit bezeichnet je nach Wahltyp nicht eine gesamte, unbeschränkte Öffentlichkeit, sondern die Teilnahmeberechtigung erstreckt sich gem. des legitimierenden Charakters der Wahl auf solche, die ein berechtigtes Interesse an der Wahl haben, so z.B. bei Betriebsratswahlen die Betriebsangehörigen ("Betriebsöffentlichkeit") und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und bei politischen Wahlen sämtliche Wahlberechtigte (Fitting/Kaiser/Heither, 21. Aufl. 2002, BetrVerfG, WO 2001 § 13, 4).
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Die Wahl ist sicher nicht nichtig, warum auch die Abgabe der stimmen ist davon ja uneingenommen.
Werden verstösse bei der Auszählung rechtswirksam festgestellt muss es eine Nachzählung der abgegebenen Stimmen geben. Deshalb werden die abgegebenen Wahlzettel nach der Auszählung auch nicht gleich vernichtet sondern versiegelt und eine Weile für eventuelle spätere Nachzählungen aufbewahrt.
“Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)