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4. Mögliche Lösungsansätze
Die Vorgabe, dass eine Ausbildung im Ausland der deutschen Ausbildung im Prinzip gleichwertig sein soll, wollen die Experten jedoch nicht kategorisch abschaffen. Die SVR hat drei Handlungsansätze erarbeitet.
- Gleichwertigkeitsnachweis flexibler gestalten
Angesichts von Fachkräfteengpässen in einigen Branchen und Regionen sollte dieses Kriterium aber ihrer Ansicht nach flexibler als bisher gestaltet werden. Zum Beispiel sollten Pflegekräfte oder Klempner aus Nicht-EU-Staaten auch ohne eine Ausbildung nach deutschen Standards kommen dürfen, etwa wenn sie schon einen Vertrag und Deutschkenntnisse vorweisen können.
- Ausbildungskooperationen schließen
In den Herkunftsländern der potenziellen Arbeitsmigranten könnten Ausbildungskooperationen geschlossen werden, um deutsche Standards dort zu verankern. Auch könnten die Möglichkeiten für Nicht-EU-Bürger, für eine nicht-akademische Ausbildung nach Deutschland zu kommen, erweitert werden. Die Experten verweisen auf einen Vorschlag des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, eine eigene Förderstruktur für Jugendliche zu schaffen, die zu Ausbildungszwecken einreisen. Um den Zugang zu erleichtern, sollte zudem die sogenannte Vorrangprüfung ausgesetzt werden. Diese Regelung, die aktuell auch für die betriebliche Ausbildung gilt, sieht vor, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass er die Stelle nicht mit einem deutschen Lehrling oder einem EU-Bürger besetzen konnte.
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bald reicht die Zeichensprache für eine Arbeit in "dem Land, in dem wir gut und gerne leben"