und dies sogar grundsätzlich. Als ich dies las, was ich schon fast vermutete, weil die sichtbaren Fakten ja schon für sich sprechen, war ich doch einigermaßen fassungslos.
Es geht in dem Artikel um den Togolesen aus Ellwangen:
Falls er nach seiner möglichen Rückkehr nach Italien wieder nach Deutschland kommen möchte, ist auch das möglich: Selbst wenn der Togoer dann in eine der vier stationären Grenzkontrollen in Bayern geraten sollte und die Bundespolizisten per Fingerabdruck sehen würden, dass er einen Asylantrag in Italien laufen hat, dürfte er nicht zurückgewiesen werden
Und warum das so ist, verrät der Artikel auch:
Zurückweisungen hatte die Bundesregierung auf dem Höhepunkt der Migrationskrise der Bundespolizei für alle Schutzsuchenden untersagt. Bis heute hält sie an dieser Entscheidung fest.
Da fehlen einem die Worte. Da die Bundesregierung geltendes Recht bis heute außer Kraft gesetzt hat und in Folge dessen die unerlaubten und Mehrfacheinreisen zunehmen, sah sich der Europäische Gerichtshof gezwungen, Recht zu sprechen und zwar, wie es in dem Artikel berichtet wird, exakt für die Fälle, in denen rücküberstellte Migranten wieder unerlaubt nach Deutschland einreisen. In diesen Fällen muss Deutschland dann ein erneutes Asylverfahren einleiten.
Dem Irrsinn sind keine Grenzen gesetzt. Garniert ist der Artikel dann noch mit Fakten und Zahlen, die belegen, dass kaum ein Afrikaner abgeschoben wird, auch nicht in einen Drittstaat im EU-Ausland, was aber weniger an den Drittstaaten liegt, sondern an deutschen Behördenversäumnissen.
Ein Artikel mit unbedingter Leseempfehlung:
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