Das fette Gedruckte ist NEU!
Das gilt für Deutschland. Bei Abstammung. Aber nicht bei Einbürgerung. Dann gibt es Länder wie Frankreich und Irland, da ist jeder der dort zur Welt kommt automatisch Franzose oder Ire.
Staatsbürgerschaftrecht ist eine nationale Sache. Innerhalb der EU, gibt es Ausnahmen. Es gibt Länder innerhalb der EU, die erlauben mehrere Staatsbürgerschaften. Und auch abhängig von den Verträgen zwischen beiden Ländern, weltweit.
Es gibt Länder wie der Iran, da wirst du die Staatsbürgerschaft nie los.
Und früher bekam ein türkisches Kind eben nur die türkische Staatsbürgerschaft, auch wenn er eine ausländische Mutter hatte. Das hing auch damit zusammen, ob die Eltern verheiratet waren. Bei nichtehelichen Kinder bekam es die Staatsbürgerschaft der Mutter.
Das man weltweit grundsätzlich die Staatsbürgerschaften beider Eltern bekommt, bezweifel ich sehr.
Aber hey, ich lasse mich gerne aufklären.
Übrigens, Swen
In Österreich gilt der Deal mit der Doppelstaatsbürgerschaft nicht was die Türken anbelangt. Da gilt ein anderes Recht. Aber durch Abstammung immerhalb der EU und der Schweiz, wenn der Vater nach 4 Wochen, die Vaterschaft anerkannt, geht es neuerdings. Das ist aber auch ein sehr neues Gesetz.
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Österreichische Behörden prüfen derzeit offenbar zu Tausenden, ob in der Alpenrepublik lebenden Menschen mit türkischem Migrationshintergrund ihr dortiges Aufenthaltsrecht entzogen bekommen. Im österreichischen Bundesland Salzburg wurde bereits zehn "Doppelstaatlern" die Staatsbürgerschaft Österreichs "aberkannt".
Also bitte wie ist das mit Russland und Deutschland ? Russland erlaubt meines Wissens mehrere Staatsbürgerschaften.