Als Politikerin ist sie eine Person des öffentlichen Lebens und somit dürfen Aufnahmen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, dur´chaus veröffentlicht werden. Und ihre da getätigte Aussage ist Teil ihres Ausdruckes als Politikerin, die eine politische Unmutsbekundung öffentlich äußert und somit darf es auch veröffentlicht werden.
So jedenfalls mein Rechtsverständnis