Das stimmt nicht. Bei Bestandskunden muss keine Einwilligung zur
Verwertung und Nutzung ihrer Daten " aufgefrischt " werden, wenn
die Regel des BDSG eingehalten worden sind. Das habe ich bereits
mehrfach hier im Strang erklaert.
Wer z.B. die Einwilligung fuer den Empfang von newslettern per
eMail als Bestandskunde gegeben hat, muss nicht nochmals um
Einwilligung fuer den weiteren Empfang der newsletter gebeten
werden.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
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