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Thema: Datenschutz-Grundverordnung: Fluch oder Segen?

  1. #1
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard Datenschutz-Grundverordnung: Fluch oder Segen?

    Wie bewerten die User des HPF die ab heute (25.05.2018) fuer alle
    EU Laender rechtskraeftig geltenden Datenschutz-Grundverordnung?

    Datenschutz-Grundverordnung DSGVO

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    EU-Verordnung DSGVO: Ab Freitag gilt der neue Datenschutz

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    Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zur DSGVO

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    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Datenschutz-Grundverordnung: Fluch oder Segen?

    Ein gefundenes Fressen für Anwälte und andere Parasiten.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  3. #3
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Datenschutz-Grundverordnung: Fluch oder Segen?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Wie bewerten die User des HPF die ab heute (25.05.2018) fuer alle
    EU Laender rechtskraeftig geltenden Datenschutz-Grundverordnung?
    Ein sehr wirksames Zensurinstrument gegen sämtliche alternative Medien.
    Man nehme als Beispiel einen Vorfall in der Öffentlichkeit der von den offiziellen
    Medien runtergespielt wird und dann tauchen Handyvideos auf die die Wahrheit
    zeigen. Sei es ein Vorfall wie ein krimineller Akt, seien es Bilder von Demos
    oder sonst was. Im Prinzip muß sich derjenige der das online stellen will nun
    die schriftliche Genehmigung aller im Bild befindlichen Personen einholen.
    Was nahezu unmöglich ist. Und damit kann man ihn auch belangen.
    Ich denke das ist ganz gezielt so konstruiert worden um die steigende Macht
    der alternativen Medien, der Blogger, Youtubekanäle effektiv zu beschneiden,
    ihnen die Arbeit so schwer mit möglich zu machen ohne dabei auf eine offen
    so benannte Zensur zurückgreifen zu müssen, denn das würde die Anscheinsfassade
    der "Demokratie" ja zu sehr zerkratzen.

    Als Kollateralschaden tauchen dann die Leute auf die Urlaubsphotos und so Zeug auf
    ihre Netzseiten stellen und nun gefundenes Fressen für den Abschaum der Abmahnindustrie
    sind.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  4. #4
    nicht ent****fiziert Benutzerbild von SprecherZwo
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    Standard AW: Datenschutz-Grundverordnung: Fluch oder Segen?

    Ja, das ist der Todesstoss für alle alternativen Medien. Die Lizenzpresse darf dem Gesetz zufolge ja weiterhin alles und jeden filmen und fotografieren ohne sich Genehmigungen einholen zu müssen.

  5. #5
    Nützling Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Datenschutz-Grundverordnung: Fluch oder Segen?

    mir hat vorhin einer gesagt, dass sich die halbe Firma mit dem Schwachsinn beschäftigt, dass das Millionen verschlingt und die dummen Deutschen wieder die Einzigen sind in der EU, die es umsetzen.

  6. #6
    Nützling Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Datenschutz-Grundverordnung: Fluch oder Segen?

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Ein gefundenes Fressen für Anwälte und andere Parasiten.

    ---
    Die ganze EU und BRD sind inzwischen nur noch ein Moloch aus Vorschriften und Regularien, der sich selbst auffrisst.

    Beste Beispiele:
    - der BER. Letztlich gescheitert an irrsinnigen Auflagen und Vorschriften
    - Stuttgart21. 50 Jahre Planung und Rechtsstreitigkeiten und nun Kostenexplosion wegen irgendwelcher Juchtenkäfer

  7. #7
    zynischer Phlegmatiker Benutzerbild von Fenstergucker
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    Standard AW: Datenschutz-Grundverordnung: Fluch oder Segen?

    Ich sehe das tagtäglich im Beruf! Ein Vertrag, der früher 3 Seiten hatte, hat jetzt 30 und mehr, weil für jeden Schei** eine Information angehängt werden muß. Genaugenommen müsste ich für jeden Kunden ein mindestens 3-wöchiges Seminar abhalten, damit der versteht, was in den diversen Informationen steht.

    Das kommt davon, wenn die Regierungen alle jene nach Brüssel schicken, die sich für das jeweilige Land als zu blöd erwiesen haben.
    Linke: da gibt es Leute, da fängst du mit Kopfschütteln an und hast am Ende ein Schleudertrauma

  8. #8
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Datenschutz-Grundverordnung: Fluch oder Segen?

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    mir hat vorhin einer gesagt, dass sich die halbe Firma mit dem Schwachsinn beschäftigt, dass das Millionen verschlingt und die dummen Deutschen wieder die Einzigen sind in der EU, die es umsetzen.
    Man darf die Datenschutz-Grundverordnung nicht unterschaetzen.
    Die anwaeltlichen Abmahnzecken laufen bereits zur Hoechstform auf.
    Genau Informationen ueber die Rechtsfolgen und die Gueltigkeit der
    Datenschutz-Grundverordnung sind daher wichtig.

    Alle Unternehmen, Vereine, Institutionen und NGOs die ueber ihre
    website Daten von potentiellen Neukunden mittels Kontaktformularen
    genererieren, fallen unter die neue Datenschutz-Grundverordnung.

    Es gibt bestimmte Ausnahmen. Private Betreiber von websites sind
    nicht betroffen. Hinzu kommt noch das fuer Bestandskunden von
    Unternehmen weiterhin die Regeln des BDSG gelten. Bei Kunden die
    bereits eine Einwilligung zur Verwendung ihrer Daten gegeben haben,
    wie z.B. beim Empfang von newslettern per eMail, muss keine neue Einwilligung eingeholt werden.

    Dazu gibt es bereits ein aktuelles BGH Urteil und ist zudem aus dem
    Erwaegungsgrund 171 der Datenschutz-Grundverordnung abzuleiten:

    Aktuelles BGH Urteil:

    In einem aktuellen Urteil kam der BGH zu der Auffassung, dass
    Einwilligungen zur Verwendung von Bestandsdaten nicht durch
    einen reinen Zeitablauf erlischt. (BGH III ZR 196/17 vom 1. Februar 2018)

    Erwaegungsgrund 171 der DSGVO:

    In Erwaegungsgrund 171 heisst es dabei, dass die Datennutzung und
    -verarbeitung fortgesetzt werden kann “…,wenn die Art der bereits erteilten
    Einwilligung den Bedingungen dieser Verordnung entspricht,…”.

    Die Einwilligung muss also nicht identisch mit der DSGVO sein, sondern lediglich ihrer Art entsprechen.

    Stellungnahme des Duesseldorfer Kreises zur DSGVO:

    Alle Einwilligungen, die BDSG konform eingeholt wurden, gelten grundsaetzlich fort.
    Geändert von ABAS (25.05.2018 um 13:35 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  9. #9
    Qouwat-e-Akhouwat-e-Awam Benutzerbild von Rumpelstilz
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    Standard AW: Datenschutz-Grundverordnung: Fluch oder Segen?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Wie bewerten die User des HPF die ab heute (25.05.2018) fuer alle
    EU Laender rechtskraeftig geltenden Datenschutz-Grundverordnung?
    Üble Sache, aber der Artikel auf dem Portal des Handelsblatts enthielt auch diese Anzeige:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Eine Drohne, um Selfies zu machen, für nur S/. 323 (~ EUR 85) und Lieferung frei Haus. Wenn ich die jemandem schenke, kann er damit an touristischen Orten Geld machen, wo andere Fotografen noch mit Digitalkamera und Fotodrucker umherlaufen. Das Geld kassiert er in bar und das oder die Fotos verschickt er per WhatsApp an den Käufer. Völlig informell und ohne Daten-Dingsbums ...
    "Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
    (aus dem Film 'Heimkehr', 1941)



  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Datenschutz-Grundverordnung: Fluch oder Segen?

    Scheint seltsame Blüten zu treiben, die hiesige Lokalzeitung wird keine Geburtstagsanzeigen mehr abdrucken.
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


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