Der Marktlage für Rechtsanwälte hat sich in den letzten Jahren erheblich verschlechtert. Nicht, weil es nichts mehr zu klagen gibt, sondern wegen ihrer hohen Zahl. Es gibt in Köln auch Rechtanwälte, die sich trotz Berufserfahrung für 3.500 € p.m. anstellen lassen oder eine Kanzlei mit Verlust betreiben. Nicht jeder Rechtsanwalt ist ein renommierter Fachanwalt. Von daher passen 10 € Stundenlohn für den Jura-Studenten gut ins Gefüge.
Nein, das passen Sie nicht. Die Rechtsanwaltskammer Ffm ist mit Sicherheit keine juristische Dönerbude und die können locker besser bzw. angemessen (mind. 15 Euro die Stunde) bezahlen. Die wollen einfach nicht, weil das scheinbar laut deren Sicht üblich sein soll. Vermutlich schielen die auf pflegeleichte angepasste Studis, die zur Generation Praktikum zugehörig ein wenig die unteren Stufen der Karriereleiter wienern sollen. Klingt für mich alles sehr devot und da muss ich dann mal ein bisserl den Herren und Damen Obermoppel-Juristen ein wenig auf den Zahn fühlen.
Ein wenig scheint es was gebracht zu haben, die Herren und Damen Obermoppel-Juristen haben die gleiche Beschäftigung neu ausgeschrieben (was darauf weisen könnte, dass die entweder niemanden zu diesen miesen Konditionen gefunden haben bzw. wenn doch, dass der oder die so im Lohn gedrückte Mitarbeiter keinen Bock auf eine Verlängerung dieser Studenten-Abzocke hatte) .
Bei der neuen Ausschreibung soll die Lohnfindung nach Vereinbarung gestaltet werden:
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Mein Verdacht: Vermutlich wollen die Herren und Damen Obermoppel-Juristen ein wenig auf den Zahn fühlen.
Ein wenig scheint es was gebracht zu haben, die Herren und Damen Obermoppel-Juristen wieder gleich neu schlecht bezahlen, um diesem Verdacht nach gehen zu können, habe ich mal eine neue Anfrage gestellt:
Ich weiß ich bin ein Arsch, aber das muss halt einfach sein.Thomas SchüllerRechtsanwaltskammer Frankfurt
63303 Dreieich
60322 Frankfurt am Main
Betreff: Anfrage Lohnfindung Studentenjob Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Ausschreibung vom 05.06.2018
Dreieich, 09.06.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Startpunkt 06. Mai 2018 sandte ich eine erste Anfrage an Ihre Adressen betreffs der Lohnfindung eines Studentenjobs, den die Rechtsanwaltskammer Frankfurt in der ersten Maiwoche 2018 öffentlich auf einem Internetportal des Studentenwerks Frankfurts ausgeschrieben hatte. Ich thematisierte in dieser Anfrage kritisch den mir angesichts der mit diesem Job verbundenen abverlangten Qualifikation äußerst gering erscheinenden Stundenlohn von 10 Euro. Meine Anfrage ist in Anlage 1. die ehemalige Jobausschreibung ist in den beiden im Datenanhang beigefügten Screenshots dokumentiert.
Trotz mehrfacher Erinnerung meinerseits an die oben benannte Anfrage (s. Anlagen 2 und 3 ) verweigerte die Rechtsanwaltskammer Frankfurt jegliche Auskunft bzw. einen Dialog bezogen auf die Lohnfindung des benannten Jobangebotes. Da ich dieses Verhalten als generell unfair und gegenüber meiner Person im besonderen als unhöflich werte, formulierte ich am 04. Juli 2018 eine diesbezügliche öffentlich gehaltene Kritik (s. Anlage 4 oder beigefügte Textdatei "Öffentliche Kritik an unsozialer Lohnfindung Studentenjob Rechtsanwaltskammer Frankfurt"), deren Text auch im Internet mehrfach veröffentlicht wurde, z.B.:
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Auf diese Kritik hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt bis zum 09. Juni 2018 laut meiner Wahrnehmung nicht reagiert. dafür mit Datum 05.06.2018 ein neues Jobverhältnis ausgeschrieben, dass mit dem oben benannten ersten Jobausschreibung identisch erscheint.
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In dieser aktuellen Ausschreibungen werden keine konkreten Informationen zum Stundenlohn bzw. der Vergütung erteilt, welche die Rechtsanwaltskammer Frankfurt betreffs dieser neu ausgeschrieben Jobtätigkeit vorsieht. Die Höhe dieser Vergütung soll nach Vereinbarung getroffen werden.
Ich empfinde diese von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt in dieser Ausschreibung betriebene Informationspolitik als aus studentischer Sicht ungenügend und im Zusammenhang mit der bisher meiner Person gegenüber gezeigten die Lohnfindung betreffenden Dialogverweigerung drängt sich mir das Verdachtsmoment auf, dass die Rechtsanwaltskammer Frankfurt diese Jobtätigkeit wieder mit einem Stundenlohn von 10 Euro die Stunde entlohnen will.
Angesicht dieses Verdachtsmoment, das laut meiner Wahrnehmung bedeuten könnte, dass die Rechtsanwaltskammer Frankfurt wiederholt prekäre Beschäftigung in ihrem Arbeitsbereich anbietet, möchte ich mit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt besprechen, wie die Rechtsanwaltskammer Frankfurt die Lohnfindung des am 05.Juni 2018 neu ausgeschriebenen Jobangebot betreiben möchte?
Konkret:
Frage 1:
Ist die Vergütung dieses Jobs von Seiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt variabel oder fix angedacht?
Frage 2:
Sollte die Vergütung dieses Jobs von Seiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt variabel angedacht sein, in welchem Verdienstrahmen würde sich eine solche variabel angedachte Vergütung bewegen und was wären die Kriterien für die finite Bestimmung dieser Vergütung?
Frage 3:
Sollte die Vergütung dieses Jobs von Seiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt fix angedacht sein, welchen Stundenlohn sieht die Rechtsanwaltskammer Frankfurt konkret für diesen Job vor und warum benennt sie diesen fix angedachten Stundenlohn nicht in der verlinkten Ausschreibung?
Frage 4:
Was ist der niedrigste Stundensatz, den die Rechtsanwaltskammer Frankfurt für diesen Job zahlen würde?
Ich würde es begrüßen, wenn bezogen auf den Sachverhalt Lohnfindung ein mehr auf Gegenseitigkeit setzender fair versuchter Austausch zwischen der Rechtsanwaltskammer Frankfurt und meiner Person möglich wäre. Sollte das auf unbestimmte Zeit (noch) nicht möglich sein, darf ich darauf hinweisen, dass ich doch eher einen reichlich hartnäckig veranlagten Typ abgebe, der auch Diskurse nicht scheint, in denen er den Alleinunterhalten abgeben darf. Ein altes Indianersprichwort besagt "Was nicht tötet, härtet ab" und bezogen auf unsere softeren Zeitumstände bedeutet mir das, das die viele in unserer Gesellschaft weit verbreitete Sprachlosigkeit und Apathie bezogen auf mangelnde soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Unfrieden und weitere wichtige defizitär veranlagte Umstände mich schon lange nicht mehr beeindrucken oder gar selber zum Teil einer solchen ungesunden Sprachlosigkeit werden lässt.
„Man kann nicht nicht kommunizieren.“
(Paul Watzlawick – amerikanischer Kommunikationswissenschaftler, Psychotherapeut, Soziologe, Philosoph und Autor)
Auch bezogen auf meine Wenigkeit muss die Rechtsanwaltskammer Frankfurt damit rechnen, dass der gute Herr Watzlawick hier richtig liegen könnte.
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller
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