Kann ich nicht erkennen. Glaubst Du tatsächlich, das Durchführen einer Messe oder das Verlesen von Fürbitten in einer solchen stört den Bestand der öffentlichen Ordnung i.S.d. §118 II OWiG ("grober Unfug"). Angeboten wird eine Dienstleistung, wie MorganLeFey richtig schrieb ohne die Zusicherung irgendeiner Eigenschaft oder irgendeines Erfolgs. Da keine irgendwie geartete Täuschung erfolgt, sehe ich nicht, wie §263 StGB erfüllt sein könnte.
Auch als Katholik bin ich kein Schutzbefohlener. Ich bin nach wie vor mündiger Bürger und nicht aufgrund von Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlos. Zudem besteht kein Schutzverhältnis im Sinne des Gesetzes.
Natürlich ist mir klar, dass die das dürfen! Trotzdem sehe ich da irgendwie eine Grenze überschritten. Meinen die wirklich, diese Schacherei mit Gebeten würde niemandem sauer aufstoßen bzw. nicht allzu offensichtlich an frühere Zeiten des Ablasshandels erinnern? Daß es der Kirche in erster Linie ums Geld geht, ist zwar kein großes Geheimnis, aber Gebetshandel setzt dieser Tatsache jedenfalls in meinen Augen dann doch eine ganz besondere Krone auf's Haupt...
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!
Dachte ich mir ...
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Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
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