"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
Merkel hat lt. EUGH geltendes Recht der Zuständigkeit für die Flutschies übergangen - aber sie durfte das:
...Das Urteil der Europarichter zum europäischen Flüchtlingsrecht gibt der Kanzlerin nicht recht. Es setzt sie aber auch nicht ins Unrecht. Bei der Aufnahme der [Links nur für registrierte Nutzer] im Spätsommer 2015, so ergibt sich das aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, handelte Merkel nicht nach den EU-Zuständigkeitsregeln. Merkel durfte aber so handeln, wie sie gehandelt hat, weil die Zuständigkeitsregeln auch ein "Selbsteintrittsrecht" vorsehen - um in Notfällen anderen Staaten die Last zu erleichtern....
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Jedenfalls ist das Urteil aber auf gar keinen Fall eine Rechtfertigung für den dauerhaften Rechtsbruch an der deutschen Grenze!!!
Gut dass jetzt Seehofer Innenminister ist und den dauerhaften Rechtsbruch beenden wird.
Geändert von tosh (19.06.2018 um 08:49 Uhr)
Deutsch wird groß geschrieben
Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Der EuGH entscheidet ja nicht über die deutsche Verfassung - der EuGH entscheidet darüber wie die völkerrechtsverbindlichen Verträge im Rahmen der EU auszulegen sind (oder auch nicht).
Vom Grundsatz her geht es bei den sogenannten Dublin-Abkommen ja nicht ob oder ob nicht Asylanspruch., sondern um die "technische" Durchführung und ggf. Verteilung. Will damit sagen - wenn man in Deutschland einen Asylantrag stellt ist die Chance Asyl bzw. eine Duldung zu bekommen deutlich höher als im Rest von Europa und zwar generell.
Jetzt kannst Du einwerfen Art. 16a, Abs2 sagt aber...durchaus richtig, dann müsste aber irgendwer in Karlsruhe gegen die Dublin-Verträge klagen, welche wohl schon ein gewisses Konfliktpotential zu dem deutschen Grundgesetz darstellen.
Die Frage ist doch - was heißt "in Notfällen" bzw. wie definiert man dies. Ist "in Notfällen" ein Dauerzustand wie es Kohls Mädchen definiert oder ist ein Notfall ein zeitlich und räumlich begrenztes Ereignis, wie es jeder normale Mensch einen Notfall definiert.
Anders herum aber auch - glaubt irgendwer, dass dann die Zahlen signifikant sinken werden? Oder ist es nicht ´mal wieder eine Art Placebo-Politik der handelnden Personen und Parteien?
Erst einmal kennen wir die anderen 62 Punkte des seehoferschen Masterplanes nicht und damit wird es tricky irgendwie zu bewerten, ob es nun taugt oder nicht.
Auch wenn man, durch Zurückweisung an der Grenze, wenn man in einem anderen Land bereits einen Asylantrag gestellt hat - wohl der Eine oder Andere nicht mehr in den Asylprozeß in diesem Lande kommen mag oder wird - wird dadurch die Thematik / Problematik in diesem Lande gelöst?
Hunderttausende, welche weder ein Schutzrecht nach Art16a und der GFK haben - aber weder abgechoben noch ausgewiesen werden, sondern man "duldet".
Hunderttausende, deren Bescheid negativ ist und sich durch die Inszanzen klagen (können).
Zehntausende, der Anträge negativ beschieden sind und eigenlicht das Land verlassen müssen, aber gar nicht daran denken.
In Summe dürften wir von nahe 1 Mio. reden, welche sich zumindest fragwürdig in diesem Lande aufhalten - dagegen sind die paar zehntausende, welche vielleicht an der Grenze abgewiesen werden können (wenn auch richtig) doch im Grunde lächerlich
Unser größtes Problem ist die Regierung. Während die uns dreist anlügt und sagt die Flüchtlinge werden weniger, muss man in der BILD lesen, dass sich die Zahl massiv erhöht. Unwissenheit lass ich da nicht mehr gelten. Entweder die haben eecht kein Plan mehr was sie machen sollen oder es passiert mutwillig. Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.
Hahaha...Horschti glaubt wirklich die AFD sei nur ein temporärer Spuk der mit einer guten sauberen Politik beendet werden könnte.
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