Man sollte meinen ich könnte dies wissen.
Dies war aber nicht die Frage - ich weiß jetzt immer noch nicht auf welche Passage dieser Richtlinie Du Dich beziehst - also stochere ich im trüben wie Du auf die Idee der Zensur kommst.
Was Viele - scheinbar auch Du - scheinbar vergessen ist - Uploadfilter sind in Deutschland längstens im Einsatz. Im Gegensatz zu der EU-Richtlinie aber handelt es sich hier im "Verdachtsuploadfilter", da maßgeblich eine SPD in Zusammenarbeit mit B90/DIEGRÜNEN und Hilfe von weiten Teilen der CDU unterbinden wollen, dass Inhalte welche ggf. strafbewehrt sein könnten eben nicht hochgeladen werden (und wenn ja es für den Betreiber sehr teuer werden kann) und damit ist der Zensur wirklich Tür und Tor geöffnet.
Bei der EU-Richtlinie ist aber eindeutig definiert, dass nur das hochladen von Inhalten, welche urheberrechtlich geschützt sind, unterbunden werden muss bzw. ein Upload nur dann ermöglicht werden darf, wenn man als Uploader auch die Berechtigung dazu hat urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen...ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied.
Dazu kommt - der Upload an sich ist selbst dann nicht verboten - sondern im Grunde nur die Möglichkeit auf solche Inhalte im EU-Raum, denn nur dort gilt diese Richtline, zuzugreifen. Auch dies ist heute de facto schon der Fall. Als Beispiel sei YouTube erwähnt, wo Du angezeigt bekommst, dass der Inhalt in Deinem Land - eben weil die Rechte nicht vorliegen - nicht freigeschaltet ist. Kann man zwar recht locker umgehen - aber zeigt auf dass heute schon mit diversen Filtern gearbeitet wird um eine Verbreitung von Inhalten zu unterbinden.