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Thema: Die Feindstaatenklausel

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  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Ostzone
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    Standard Die Feindstaatenklausel

    hat Merkel seinerzeit erneut gelogen, als diese öffentlich behauptete, das es diese Klausel nicht mehr geben würde ?


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  2. #2
    Recht en Trouw Benutzerbild von Odem
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Ostzone Beitrag anzeigen
    hat Merkel seinerzeit erneut gelogen, als diese öffentlich behauptete, das es diese Klausel nicht mehr geben würde ?


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    ....wie kommst Du denn darauf, das die Demokröten lügen könnten....?
    Aber nun im Ernst, js, natürlich, diese sind nach wie vor aktuell, aber ganz nebenbei, dafür langt ebenso ein Blick in den zwei plus vier Vertrag, ebenso in das Grundgesetz (Art. 139 GG), um Festzustellen, das Deutchland nach wie vor als besetztes Land anzusehen ist.

    Ewiger Wald, ewiges Volk, es lebt der Baum wie du und ich, er strebt zum Raum wie du und ich, sein stirb und werde lebt die Zeit, Volk steht wie Wald, in Ewigkeit.




  3. #3
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    Aber nun im Ernst, js, natürlich, diese sind nach wie vor aktuell, ...
    ... dürfen aber nicht gegen Mitgliedsstaaten angewendet werden, wie etwa Deutschland, Japan, Österreich, Kroatien, Italien, Finnland, Ungarn und die Slowakei.

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    ... aber ganz nebenbei, dafür langt ebenso ein Blick in den zwei plus vier Vertrag, ebenso in das Grundgesetz (Art. 139 GG), um Festzustellen, das Deutchland nach wie vor als besetztes Land anzusehen ist.
    Wo im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht das denn bitte?

    Und wo im Art. 139 GG?

  4. #4
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ...

    Wo im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht das denn bitte?

    ...
    Nun, wenn ich mich nicht irre, gibt es da Zusatzprotokolle, welche festschreiben, dass bestimmte Teile des Besatzungsrechtes bestehen bleiben.
    Und mit der Souveränität ist das so ein Ding. Entweder ma hat sie vollständig, oder man hat sie nicht. Souveränität ist nicht teilbar. Wenn also so was in Zusatzprotokollen ( oder irgendeinem anderen Schriftstück, vielleicht erinnert sich jemand, wo dies steht) festgehalten ist, haben wir keine Souveränität.
    Dieser Umstand war schon mal Gegenstand eines Threads, ist aber schon Jahre her.

    Habs gerade gefunden.Es handelt sich wohl um den Überleitungsvertrag
    (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen),
    in dem solche jeglicher staatlicher Souveränität widersprechenden Festlegungen getroffen werden.
    Geändert von Murmillo (01.07.2018 um 17:46 Uhr)

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  5. #5
    Mitglied
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Nun, wenn ich mich nicht irre, gibt es da Zusatzprotokolle, welche festschreiben, dass bestimmte Teile des Besatzungsrechtes bestehen bleiben.
    Du irrst.

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Habs gerade gefunden.Es handelt sich wohl um den Überleitungsvertrag
    (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen),
    in dem solche jeglicher staatlicher Souveränität widersprechenden Festlegungen getroffen werden.
    Der Überleitungsvertrag stammt aus dem Jahre 1955 und ist nach Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags außer Kraft getreten. Im übrigen stellte er gerade die Souveränität der Bundesrepublik her, indem er das ganze bisherige (1955) Besatzungsrecht in bundesdeutsches Recht überführte, mit dem der deutsche Gesetzgeber machen konnte, was er wollte. Dieser hat daraufhin einen großen Teil davon einfach abgeschafft.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Du irrst.



    Der Überleitungsvertrag stammt aus dem Jahre 1955 und ist nach Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags außer Kraft getreten. Im übrigen stellte er gerade die Souveränität der Bundesrepublik her, indem er das ganze bisherige (1955) Besatzungsrecht in bundesdeutsches Recht überführte, mit dem der deutsche Gesetzgeber machen konnte, was er wollte. Dieser hat daraufhin einen großen Teil davon einfach abgeschafft.
    Gsch, vergebene Liebesmüh. Wer nicht mal die Artikel des Überleitungsvertrag richtig lesen kann, die Rechtsgrundsätze von Rechtssicherheit und Rechtskontinuität nicht versteht.............................
    Also lass es.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #7
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Du irrst.



    Der Überleitungsvertrag stammt aus dem Jahre 1955 und ist nach Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags außer Kraft getreten. Im übrigen stellte er gerade die Souveränität der Bundesrepublik her, indem er das ganze bisherige (1955) Besatzungsrecht in bundesdeutsches Recht überführte, mit dem der deutsche Gesetzgeber machen konnte, was er wollte. Dieser hat daraufhin einen großen Teil davon einfach abgeschafft.
    Ich darf dich wohl korrigieren:
    Am 28. September 1990 ist vereinbart worden, dass der Überleitungsvertrag zusammen mit dem Deutschlandvertrag infolge der Unterzeichnung des [Links nur für registrierte Nutzer] mit Wirkung vom Zeitpunkt der [Links nur für registrierte Nutzer], dem 3. Oktober 1990, suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde. Einzelne der im Überleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre Geltung.

    Immer noch gültig sind Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“[Links nur für registrierte Nutzer] sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs.Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.[Links nur für registrierte Nutzer]
    Ich nehme hier nur mal beispielhaft den genannten Sechsten Teil: Art. 3 Abs. 1:
    (1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
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    Was hat dies alles mit Souveränität zu tun ? Bin schon auf deine Begründung gespannt, echt....

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
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  8. #8
    Anarchotechnokrat Benutzerbild von Zyankali
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Nun, wenn ich mich nicht irre, gibt es da Zusatzprotokolle, welche festschreiben, dass bestimmte Teile des Besatzungsrechtes bestehen bleiben.
    vermutlich meinst du dieses gesetzblatt.

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    spannendes blättchen...
    Sollte irgend etwas in diesem Text Verwirrung stiften, ignorieren Sie bitte das gesamte Produkt.

  9. #9
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Zyankali Beitrag anzeigen
    vermutlich meinst du dieses gesetzblatt.

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    spannendes blättchen...
    Ja, genau ! Darum geht es, um die in Kraft gebliebenen Paragrafen des Überleitungsvertrages. Wenn man sich die nämlich anschaut, so sind es alles Bestimmungen, über die ein souveräner Staat normalerweise Verfügung hätte - nur Deutschland nicht.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  10. #10
    Recht en Trouw Benutzerbild von Odem
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ... dürfen aber nicht gegen Mitgliedsstaaten angewendet werden, wie etwa Deutschland, Japan, Österreich, Kroatien, Italien, Finnland, Ungarn und die Slowakei.


    Irrtum, dürfen nicht gegen Vollmitglieder angewendet werden, was u.A. Deutschland NICHT ist!

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ...


    Wo im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht das denn bitte?

    Und wo im Art. 139 GG?
    Artikel 139 sagt im Sinne aus, daß das Besatzungsrecht trotz Grundgesetz unberührt bleibt, gleiches der zwei plus vier Vertrag, inkl. der Bedingungen für die Kleindeutsche Vereinigung (Oder - Neiße Grenze, Sonderrolle Deutschlands bei der “Europäischen Integration“ etc.) alles Dinge, welche bis heut die Souveränität Deutschlands verneinen!

    Ewiger Wald, ewiges Volk, es lebt der Baum wie du und ich, er strebt zum Raum wie du und ich, sein stirb und werde lebt die Zeit, Volk steht wie Wald, in Ewigkeit.




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