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Thema: Die Feindstaatenklausel

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Ostzone
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    Standard Die Feindstaatenklausel

    hat Merkel seinerzeit erneut gelogen, als diese öffentlich behauptete, das es diese Klausel nicht mehr geben würde ?


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  2. #2
    Recht en Trouw Benutzerbild von Odem
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Ostzone Beitrag anzeigen
    hat Merkel seinerzeit erneut gelogen, als diese öffentlich behauptete, das es diese Klausel nicht mehr geben würde ?


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    ....wie kommst Du denn darauf, das die Demokröten lügen könnten....?
    Aber nun im Ernst, js, natürlich, diese sind nach wie vor aktuell, aber ganz nebenbei, dafür langt ebenso ein Blick in den zwei plus vier Vertrag, ebenso in das Grundgesetz (Art. 139 GG), um Festzustellen, das Deutchland nach wie vor als besetztes Land anzusehen ist.

    Ewiger Wald, ewiges Volk, es lebt der Baum wie du und ich, er strebt zum Raum wie du und ich, sein stirb und werde lebt die Zeit, Volk steht wie Wald, in Ewigkeit.




  3. #3
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Feindstaaten kann es für Deutschland nicht mehr geben!

    Außerdem hat sich Trump vorbehalten, höchstpersönlich darüber zu entscheiden, wer gerade für uns zu den Feindstaaten gehört und wer gerade mal nicht!

    Wer da den Widerspruch erkannt hat, könnte mir vielleicht mal die Politik der Amis erklären!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  4. #4
    Recht en Trouw Benutzerbild von Odem
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Feindstaaten kann es für Deutschland nicht mehr geben!

    Außerdem hat sich Trump vorbehalten, höchstpersönlich darüber zu entscheiden, wer gerade für uns zu den Feindstaaten gehört und wer gerade mal nicht!

    Wer da den Widerspruch erkannt hat, könnte mir vielleicht mal die Politik der Amis erklären!

    Hä? Es geht um die NATO Feindstaatklauseln, der Charta der Vereinten Nationen Artikel 53, 107, 77.
    Ich frage mich gerad, was dein Unfug damit in Verbindung soll.

  5. #5
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Ostzone Beitrag anzeigen
    hat Merkel seinerzeit erneut gelogen, als diese öffentlich behauptete, das es diese Klausel nicht mehr geben würde ?


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    Wow, interessantes Video. Merkel sagt, daß die volle Souveränität bei den Geheimdiensten nicht gegeben ist.

  6. #6
    Mitglied
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    Aber nun im Ernst, js, natürlich, diese sind nach wie vor aktuell, ...
    ... dürfen aber nicht gegen Mitgliedsstaaten angewendet werden, wie etwa Deutschland, Japan, Österreich, Kroatien, Italien, Finnland, Ungarn und die Slowakei.

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    ... aber ganz nebenbei, dafür langt ebenso ein Blick in den zwei plus vier Vertrag, ebenso in das Grundgesetz (Art. 139 GG), um Festzustellen, das Deutchland nach wie vor als besetztes Land anzusehen ist.
    Wo im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht das denn bitte?

    Und wo im Art. 139 GG?

  7. #7
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ...

    Wo im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht das denn bitte?

    ...
    Nun, wenn ich mich nicht irre, gibt es da Zusatzprotokolle, welche festschreiben, dass bestimmte Teile des Besatzungsrechtes bestehen bleiben.
    Und mit der Souveränität ist das so ein Ding. Entweder ma hat sie vollständig, oder man hat sie nicht. Souveränität ist nicht teilbar. Wenn also so was in Zusatzprotokollen ( oder irgendeinem anderen Schriftstück, vielleicht erinnert sich jemand, wo dies steht) festgehalten ist, haben wir keine Souveränität.
    Dieser Umstand war schon mal Gegenstand eines Threads, ist aber schon Jahre her.

    Habs gerade gefunden.Es handelt sich wohl um den Überleitungsvertrag
    (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen),
    in dem solche jeglicher staatlicher Souveränität widersprechenden Festlegungen getroffen werden.
    Geändert von Murmillo (01.07.2018 um 18:46 Uhr)

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  8. #8
    Recht en Trouw Benutzerbild von Odem
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ... dürfen aber nicht gegen Mitgliedsstaaten angewendet werden, wie etwa Deutschland, Japan, Österreich, Kroatien, Italien, Finnland, Ungarn und die Slowakei.


    Irrtum, dürfen nicht gegen Vollmitglieder angewendet werden, was u.A. Deutschland NICHT ist!

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ...


    Wo im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht das denn bitte?

    Und wo im Art. 139 GG?
    Artikel 139 sagt im Sinne aus, daß das Besatzungsrecht trotz Grundgesetz unberührt bleibt, gleiches der zwei plus vier Vertrag, inkl. der Bedingungen für die Kleindeutsche Vereinigung (Oder - Neiße Grenze, Sonderrolle Deutschlands bei der “Europäischen Integration“ etc.) alles Dinge, welche bis heut die Souveränität Deutschlands verneinen!

    Ewiger Wald, ewiges Volk, es lebt der Baum wie du und ich, er strebt zum Raum wie du und ich, sein stirb und werde lebt die Zeit, Volk steht wie Wald, in Ewigkeit.




  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Durch diese Feindstaatenklausel steht doch Deutschland außerhalb des Völkerrechtes, obwohl unsere Bonzen dreist behaupten diese Klausel hätte keine Bedeutung.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Ostzone Beitrag anzeigen
    hat Merkel seinerzeit erneut gelogen, als diese öffentlich behauptete, das es diese Klausel nicht mehr geben würde ?


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    Die sogenannte "Feindstaatenklausel" in der UN-Charta, die, wie hier schon erwähnt!, sich aus mehreren Artikeln der UN-Charta ergibt,

    steht nach wie vor in dieser UN-Charta!

    Es gibt aber auch eine "Meinungsäußerung" der UN, daß diese Vorschriften "obsolet" seien - im englischen Originaltext wird das Wort "obsolete" verwendet!

    Und genau DAS ist der Streitpunkt! Nämlich, was bedeutet "obsolete"!

    Wenn man ein englisches Wörterbuch beizieht, bemerkt man, daß das englische "obsolete" ziemlich genau wie im Deutschen "obsolet" verwendet wird,

    und in seinen verschiedenen Bedeutungsvarianten alles mögliche bedeutet,

    nur eben NICHT

    "gelöscht", "gestrichen", "außer Kraft gesetzt", "für beendet erklärt", "nicht länger wirksam" oder etwas Vergleichbares und juristisch nicht doch anders Auszulegendes!

    Und GANZ WICHTIG,

    die entsprechenden Passagen der "Feindstaatenklausel"

    wurden in mehreren Jahrzehnten seit der "Meinungsäußerung" weder aus der UN-Charta entfernt noch mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

    Wer die Usancen der US Yankees, aber auch ALLER anderen "Demokraten" und "Siegerstaaten" kennt,

    WEIß, daß hier folglich ALLERGRÖßTE Vorsicht und Zurückhaltung GEBOTEN ist!

    "Bona fide" läuft da GAR NIX!
    Vernichtet Goorgel!

    Zerschlagt Faxenbruch!

    Nieder mit Tweeder!

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