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Thema: Die Feindstaatenklausel

  1. #101
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Nein, gefordert wird sie nicht. Aber Art.146 schafft ausdrücklich die Möglichkeit dafür.
    Na siehste, geht doch.

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Und wie interpretierst du denn dann den Passus:" ...die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." und das diese "freie Entscheidung" natürlich für das Volk von den Volksverrätern, Verzeihung, Volksvertretern in Berlin zu treffen ist, weil das Volk selbstverständlich viel zu dumm dafür ist ?
    Entscheidungen des Volkes müssen nicht zwangsläufig in einer Urabstimmung erfolgen. Die meisten Verfassungen dieser Welt sind von einer verfassunggebenden Versammlung oder vom Parlament beschlossen worden. In Deutschland war der Fall 1 1849, 1919 und 1949 gegeben, der Fall 2 1867 und 1871. Wenn daraus deiner Meinung nach folgt, dass das deutsche Volk dumm ist, dann will ich mich mit dir darüber nicht streiten.

  2. #102
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Die sog."Feindstaatenklausel" ist eine AUSNAHME-REGELUNG!
    Steht wo?

  3. #103
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Zyankali Beitrag anzeigen
    man braucht sich zum thema ja eigentlich bloss carlo schmids rede durchlesen (oder auf YT anhören), dann wird eigentlich alles klar. machen die skeptiker aber nicht, weil nicht sein kann was nicht sein darf...
    Carlo Schmid vertrat die Positionen der SPD, und noch nicht mal der ganzen SPD. Was er sagte, war zweifellos von hohem intellektuellem Rang, aber für niemanden verbindlich. Nach ihm sprachen noch die Vertreter der anderen Fraktionen und vertraten Meinungen, die denen von Schmid teilweise völlig entgegengesetzt waren. Schmid hing noch sehr an der Antwortnote der Rittersturzkonferenz, aber am Ende kam er damit ziemlich unter die Räder. Unterschrieben hat er das GG dennoch.

  4. #104
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Eloy Beitrag anzeigen
    Wieso haben dann Genscher und sein "Kollege" Meckel am 17. Juli 1990 in Paris bei den 2+5 Verhandlungen auf einen Friedensvertrag verzichtet?
    Von Zwei-plus-fünf-Verhandlungen ist nichs bekannt. Außerdem führten alle Seiten die Zwei-plus-vier[!]-Verhandlungen in dem Verständnis, dass die den Schlussstein für die europäische Friedensregelung in Bezug auf Deutschland setzten. Versuch mal, den Vertrag zu lesen. Insbesondere Artikel 1 Absatz 1 Satz 3 und Artikel 2.

  5. #105
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Na siehste, geht doch.



    Entscheidungen des Volkes müssen nicht zwangsläufig in einer Urabstimmung erfolgen. Die meisten Verfassungen dieser Welt sind von einer verfassunggebenden Versammlung oder vom Parlament beschlossen worden. In Deutschland war der Fall 1 1849, 1919 und 1949 gegeben, der Fall 2 1867 und 1871. Wenn daraus deiner Meinung nach folgt, dass das deutsche Volk dumm ist, dann will ich mich mit dir darüber nicht streiten.
    Die verfassungsgebende Versammlung hätte nur die Aufgabe, die neue Verfassung auszuarbeiten, die dann dem Volk zur Abstimmung vorzulegen ist.
    Dazu der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz:
    Artikel 146 hat entschieden, daß sich das Volk das Grundgesetz durch einen eigenen Akt der Abstimmung als »seine Verfassung« zuzueignen hat
    Nix Parlament und nix verfassungsgebende Versammlung.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  6. #106
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Von Zwei-plus-fünf-Verhandlungen ist nichs bekannt....
    Dies waren am 17.Juli 1990 in Paris die 2+4-Verhandlungen + Polens Außenminister Krzysztof Skubiszewski als Nummer 5.
    Es ging an diesem Tag um die abschließende Regelung der deutsch-polnischen Grenzfragen.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  7. #107
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Frontferkel Beitrag anzeigen
    Anscheinend hast Du es nicht mit dem lesen , was Du hier anderen unterstellst .
    Wer in Glashaus sitzt, sollte beim Werfen von Steinen äußerste Vorsicht walten lassen. Hast du den Überleitungsvertrag überhaupt mal gelesen? Offenbar nicht. Sonst wäre dir aufgefallen, dass deine Lieblingsstelle im Teil 6 "Reparationen" zu finden ist. Merkste was ... nein vermutlich nicht. Also, Artikel 3 Absatz 1:

    Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
    Merkste was? Nein, vermutlich immer noch nicht. Daher war ich so frei, die relevanten Worte hervorzuheben.

    Es geht um Vermögen, das damals (1955) bereits längst beschlagnahmt worden war. Also ein bei Vertragsabschluss abgeschlossener Vorgang, bei dem es vor allen Dingen um von den Kriegsgegnern beschlagnahmtes deutsches Auslandsvermögen ging. Außerdem ging es nicht um Vermögen schlechthin, sondern solches, das damals für Zwecke der Reparation oder Restitution beschlagnahmt worden war. Die Verfügungen, die die Siegermächte darüber getroffen hatten, sollten von der Bundesrepublik auch in Zukunft nicht angefochten werden. Außerdem stand es den Siegermächten frei, über dieses Vermögen (und genau über dieses, kein anderes) auch in Zukunft irgendwelche Festlegungen zu treffen. Das hat aber keiner je getan, denn im Wesentlichen waren diese Mittel bereits 1946 verteilt worden (die Pariser Reparationskonferenz ist dir doch zweifellos ein Begriff?).

    Es ist eine boshafte Irreführung des Lesers oder ein Beweis bodenloser Unkenntnis des Gegenstandes, hier so zu tun, als hätten sich die Siegermächte im Überleitungsvertrag auch für alle Zukunft den Zugriff auf beliebiges deutsches Vermögen gesichert. Warum heißt der Überleitungsvertrag eigentlich Überleitungsvertrag? Was wurde denn da übergeleitet? Im Deutschlandvertrag, zu dem der Überleitungsvertrag eine Durchführungsvereinbarung war, fielen alle alliierten Besatzungsrechte gegenüber der Bundesrepublik weg. Es gab keine Rechtsgrundlage mehr dafür.

    Alle allierten Gesetze, Verwaltungsakte, Verträge, Gerichtsurteile usw. usw. blieben aus Gründen der Rechtskontinuität bestehen, wurden aber in deutsches Recht überführt und konnten jetzt nach deutschen Regeln geändert oder auch aufgehoben werden, so weit der Vertrag nichts Anderes vorsah. Ein schöner Beweis für die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, der von da an nur noch durch die alliierten Vorbehalte in Bezug auf Deutschland als Ganzes eingeschränkt wurde.

    Ich gebe ja zu, dass es nicht ganz trivial ist, sich durch diesen ganzen Vertragskram durchzuarbeiten und dabei auch noch immer die jeweiligen Hintergründe und Motive zu kennen. Reichsbürger-Websites zu lesen ist einfacher (aber ganz so einfach auch nicht, da findet manchmal einen gewaltigen Schwachsinn...). Aber die Mühe lohnt sich.

  8. #108
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Der Streit über die Feindstaatenklausel ist überflüssig wie ein Kropf. Die jeweils gültige Interpretation wird nämlich immer von dem Stärkeren gemacht. Insofern hat Restdeutschland als ewiger Verlierer ohnehin die allerschlechtesten Karten, egal was irgenwelche Winkeladvokaten (Staatsrechtler) daher sabbern.

  9. #109
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Die verfassungsgebende Versammlung hätte nur die Aufgabe, die neue Verfassung auszuarbeiten, die dann dem Volk zur Abstimmung vorzulegen ist.
    Dazu der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz:

    Nix Parlament und nix verfassungsgebende Versammlung.
    Das kann Herr Mahrenholz sehen, wie er will. Es ist seine private Meinung, die niemanden zu irgend etwas verpflichtet. Das Verfahren liegt im Ermessen des Verfassungsgebers. Ein anderer renommierter Verfassungsrechtler, Rupert Scholz, schrieb dazu im Kommentar zum Grundgesetz von v. Mangoldt, Klein, Starck (Hrsg.):

    [Es legitimiert sich auch eine] demokratische Verfassung nicht allein über das Verfahren einer Volksabstimmung oder eines Volksentscheids. Maßgebend sind allein die allgemeinen Legitimationsprinzipien der Volkssouveränität, Demokratie und Selbstbestimmung. In welchen Verfahrensformen diese beim Erlass einer Verfassung wahrgenommen und verwirklicht werden, ist offen und liegt im (ebenso volkssouveränen) Entscheid des betreffenden Verfassungsgebers selbst. So kann eine Verfassung ebenso über ein Gremium repräsentativer Demokratie (z. B. Nationalversammlung) oder auch über Gremien, wie etwa den früheren „Parlamentarischen Rat“, erlassen werden. Verfassungsrechtlich besteht hier absolute Offenheit. In jedem Falle handelt es sich (nur) um unterschiedliche Verfahren zur Ausübung von Volkssouveränität, Demokratie und Selbstbestimmung, womit gleichzeitig feststeht, dass zwischen diesen unterschiedlichen Verfahrensformen unmittelbarer wie mittelbarer Demokratie kein legitimatorischer Rangunterschied besteht.

  10. #110
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Steht wo?


    Du kannst hier mit anderen "hygogo" spielen,


    mit mir ganz bestimmt NICHT!
    Vernichtet Goorgel!

    Zerschlagt Faxenbruch!

    Nieder mit Tweeder!

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