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Thema: Die Feindstaatenklausel

  1. #21
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Hast du dir mal das Procedere zu Änderung der Charta durchgelesen?
    Und dies soll dann ein Grund sein, es zu unterlassen ?

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  2. #22
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Wow, interessantes Video. Merkel sagt, daß die volle Souveränität bei den Geheimdiensten nicht gegeben ist.
    Kleine Lehrstunde in Völkerrecht:

    Ein Friedensvertrag ist eine Möglichkeit einen Krieg zu beenden, jedoch nicht die einzige.

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    Sogar eine einseitige Erklärung hat die gleiche Wirkung:

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    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #23
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Und dies soll dann ein Grund sein, es zu unterlassen ?
    Murmillo, es ist ein Grund dafür, die Feindstaatenklauseln ihm Rahmen eine Überarbeitung der Charta im großen Umfang streichen zu lassen, Anmerkung aus der Resolution, die die Feindstaatenklauseln für obsolet erklärt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #24
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Letzte Woche kam doch damit wieder ein AfDler im BT damit an und ermahnte den Maaslosen für die Streichung zu sorgen
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  5. #25
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Nun, wenn ich mich nicht irre, gibt es da Zusatzprotokolle, welche festschreiben, dass bestimmte Teile des Besatzungsrechtes bestehen bleiben.
    Du irrst.

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Habs gerade gefunden.Es handelt sich wohl um den Überleitungsvertrag
    (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen),
    in dem solche jeglicher staatlicher Souveränität widersprechenden Festlegungen getroffen werden.
    Der Überleitungsvertrag stammt aus dem Jahre 1955 und ist nach Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags außer Kraft getreten. Im übrigen stellte er gerade die Souveränität der Bundesrepublik her, indem er das ganze bisherige (1955) Besatzungsrecht in bundesdeutsches Recht überführte, mit dem der deutsche Gesetzgeber machen konnte, was er wollte. Dieser hat daraufhin einen großen Teil davon einfach abgeschafft.

  6. #26
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    Irrtum, dürfen nicht gegen Vollmitglieder angewendet werden, was u.A. Deutschland NICHT ist!
    Es gibt keine Halbmitglieder. Deutschland ist Mitglied mit allen Rechten und Pflichten (demnächst übrigens mal wieder Mitglied im Weltsicherheitsrat).

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    Artikel 139 sagt im Sinne aus, daß das Besatzungsrecht trotz Grundgesetz unberührt bleibt, gleiches der zwei plus vier Vertrag, inkl. der Bedingungen für die Kleindeutsche Vereinigung (Oder - Neiße Grenze, Sonderrolle Deutschlands bei der “Europäischen Integration“ etc.) alles Dinge, welche bis heut die Souveränität Deutschlands verneinen!
    Der Art. 139 GG sagt überhaupt nichts über damaliges Besatzungsrecht aus, weil der Parlamentarische Rat oder der Bundestag darüber nicht zu verfügen hatten. Er bezieht sich auf deutsche Landesgesetze zur Entnazifizierung. Diese blieben bestehen, obwohl sie dem GG teilweise widersprachen. Von Oder-Neiße-Grenze, europäischer Integration und so steht da überhaupt nichts. Mir ist auch von einer Sonderrolle Deutschlands in der EU nichts bekannt, und ich müsste das eigentlich wissen. Da die Entnazifizierung 1953 oder so beendet wurde, ist der Artikel seit damals ohnehin bedeutungslos.

    Wenn du dir den Art. 132 GG ansiehst, wird dir hoffentlich einiges klar.

    Und der Zwei-plus-Vier-Vertrag sagt das glatte Gegenteil von dem, was du behauptest. Da blieb gar nichts mehr von den früheren alliierten Vorbehaltsrechten zurück. Falls doch, bitte belegen.

  7. #27
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Du irrst.



    Der Überleitungsvertrag stammt aus dem Jahre 1955 und ist nach Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags außer Kraft getreten. Im übrigen stellte er gerade die Souveränität der Bundesrepublik her, indem er das ganze bisherige (1955) Besatzungsrecht in bundesdeutsches Recht überführte, mit dem der deutsche Gesetzgeber machen konnte, was er wollte. Dieser hat daraufhin einen großen Teil davon einfach abgeschafft.
    Gsch, vergebene Liebesmüh. Wer nicht mal die Artikel des Überleitungsvertrag richtig lesen kann, die Rechtsgrundsätze von Rechtssicherheit und Rechtskontinuität nicht versteht.............................
    Also lass es.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #28
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Du irrst.



    Der Überleitungsvertrag stammt aus dem Jahre 1955 und ist nach Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags außer Kraft getreten. Im übrigen stellte er gerade die Souveränität der Bundesrepublik her, indem er das ganze bisherige (1955) Besatzungsrecht in bundesdeutsches Recht überführte, mit dem der deutsche Gesetzgeber machen konnte, was er wollte. Dieser hat daraufhin einen großen Teil davon einfach abgeschafft.
    Ich darf dich wohl korrigieren:
    Am 28. September 1990 ist vereinbart worden, dass der Überleitungsvertrag zusammen mit dem Deutschlandvertrag infolge der Unterzeichnung des [Links nur für registrierte Nutzer] mit Wirkung vom Zeitpunkt der [Links nur für registrierte Nutzer], dem 3. Oktober 1990, suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde. Einzelne der im Überleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre Geltung.

    Immer noch gültig sind Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“[Links nur für registrierte Nutzer] sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs.Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.[Links nur für registrierte Nutzer]
    Ich nehme hier nur mal beispielhaft den genannten Sechsten Teil: Art. 3 Abs. 1:
    (1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Was hat dies alles mit Souveränität zu tun ? Bin schon auf deine Begründung gespannt, echt....

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
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  9. #29
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Gsch, vergebene Liebesmüh. Wer nicht mal die Artikel des Überleitungsvertrag richtig lesen kann, die Rechtsgrundsätze von Rechtssicherheit und Rechtskontinuität nicht versteht.............................
    Also lass es.
    In der Tat ist es vergebliche Liebesmüh mit jermandem zu diskutieren, der nicht mal weiss, dass ausdrücklich Teile des Überleitungsvertrages in Kraft geblieben sind. Zufälligerweise sind dies aber auch die Teile, welche eindeutig die deutsche Souveränität beschneiden. Da Souveränität nun mal nicht teilbar ist- da wirst du mir ja wohl hoffentlich nicht widersprechen- kann man also daraus nur den Schluss ziehen, dass wir nicht souverän sind !

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  10. #30
    Anarchotechnokrat Benutzerbild von Zyankali
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Nun, wenn ich mich nicht irre, gibt es da Zusatzprotokolle, welche festschreiben, dass bestimmte Teile des Besatzungsrechtes bestehen bleiben.
    vermutlich meinst du dieses gesetzblatt.

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    spannendes blättchen...
    Sollte irgend etwas in diesem Text Verwirrung stiften, ignorieren Sie bitte das gesamte Produkt.

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