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Thema: Die Feindstaatenklausel

  1. #61
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Frontferkel ihr habt immer den Wunsch folgendes zu erleben:

    Ein Haus eines Nazibonzen wurde 1945 auf Grund Besatzungsrecht/Militärgesetze enteignet und einer anderen Person zugesprochen nzw. an sie verkauft. Die Jahre vergehen, das Haus wechselt mehrmals den Besitzer und heute gehört es dir. Die Weitergeltung von Teilen des Besatzungsrechtes wird aufgehoben und somit auch die Rechtsgrundlage für die Enteignung. Folge, die Nachkommen des Nazibonzen stehen vor deiner Tür und fordern das Eigentum an dem Haus zurück. Du dürftest dich nach einer neuen Wohnung umsehen und eine geldliche Entschädigung würdest du nicht bekommen. Du selbst hättest nicht mal einen "Anspruch" gegenüber den Alliierten, sondern wärst das Ende eine Regresskette.

    Die Rechtswirkung und Rechtsfolgen von Gesetzen, Richtersprüchen, Verwaltungsakten können andauern oder auch Auswirkungen auf die Zukunft haben. Sehr direkte, wie in dem Beispiel, aber auch indirekte. Eigentlich hätte hier jemand auch das Militärgesetz Nr. 60 aufführen müssen, denn das wurde bis vor kurzem immer noch im Bundeshaushalt erwähnt. Inhalt diese Gesetzes war die Finanzierung der DM-Einführung in Berlin und damit die Rechtsgrundlage zur Schuldenaufnahme zu diesem Zweck und der Refinanzierung.

    Ein alter Opi, der 45 durch ein auf Besatzungsrecht beruhendes Gericht wegen Mordes freigesprochen wurde, wird sich freuen, wenn die Polizei ihn wegen Mordes wieder festnimmt.

    Speziell für Zyankali: Würde man das Kontrollratsgesetz Nr. 35 aufheben, würden auch Schiedsprüche aufgehoben........................

    Es dürfte klar sein, worum es bei der Weitergeltung unf der Transformation von Besatzungsrecht in nationales Recht ging, nämlich Rechtssicherheit und Rechtskontinuität zu schaffen.

    Frontferkel, du schreibst so schön "von Besatzungsrecht wieder anzuwenden"? Wie sollen die Alliierten das denn machen. Die entsprechenden Militärbehörden sind aufgelöst. Neu gebildet werden können sie nicht, denn der fehlende Kriegszustand ließe nur die Umstrukturierung vorhandener Behörden zu.

    Bevor hier wieder das Geplärre vom fehlenden Friedensvertrag kommt ein kleine Exkursion ins Völkerrecht.

    Wie bereits in diesem Thread erwähnt, kennt das Völkerrecht auch andere Möglichkeiten, einen Krieg zu beenden. Neben den bereits erwähnten einseitigen Erklärungen, anderen Verträgen gilt auch die Grundlage folgender Adressen als Beendigung des Kriegzustandes:

    Pariser Platz 2, 10117 Berlin
    Pariser Platz 5, 10117 Berlin
    Wilhelmstraße 70/71, 10117 Berlin
    Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin.

    Rechtsgrundlage für Botschaften ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen.

    Okay, aber solche Dinge und Zusammenhänge verstehen Leute nicht, die auch behaupten Deutschland sei kein Staat, weil Parlament etc. DUNS-Nummern haben, obwohl schwarz auf weiß auf der FAQ des DUNS-Nummer-Anbieters steht, das die Nummer nicht nur an Unternehmen ausgegeben wird, sondern auch an öffentliche Einrichtungen etc. pp..
    Wer dann für den Schaden aufkommt?


    Ihr!

    DU persönlich, beispielsweise!

    Präzedenzfälle dafür habt IHR ja mehr als ausreichend geschaffen!


    Darauf würde ich sogar ein paar alte Socken wetten ... mit echten Löchern drin ...
    Vernichtet Goorgel!

    Zerschlagt Faxenbruch!

    Nieder mit Tweeder!

  2. #62
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Sehr schön, wir sind uns also einig, dass der Überleitungsvertrag als solcher nicht mehr gilt, sondern nur noch einzelne Klauseln daraus aus Gründen der Rechtskontinuität weiter angewendet werden. ...
    Rechtskontinuität? Art. 5 Abs. 1 bleibt auch in Kraft:
    (1) Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland erlassen worden sind oder später erlassen werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln und auf Antrag einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden zu vollstrecken.
    Es ist also "Rechtskontinuität", wenn dabei geschehenes Unrecht nicht korrigiert werden darf ? Und noch mal: was sollen solche Formulierungen wie in diesem Artikel 5:
    ... oder später erlassen werden,...
    oder im sechsten Teil, Artikel 3 Abs.1, der ebenfalls in Kraft bleibt:
    ...die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen...
    Also haben die Vier Mächte sich das Recht gegenüber einem "souveränen Staat" vorbehalten, bis in alle Ewigkeit Maßnahmen durchführen zu können, gegen die der "souveräne Staat" nichts unternehmen kann ? Warum hat man solche Formulierungen, die sich auf in Zukunft stattfindende Handlungen nicht gestrichen? Im Artikel 1 Abs. 1 hat man dies doch auch gemacht.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  3. #63
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    ...

    Ein Haus eines Nazibonzen wurde 1945 auf Grund Besatzungsrecht/Militärgesetze enteignet und einer anderen Person zugesprochen nzw. an sie verkauft. Die Jahre vergehen, das Haus wechselt mehrmals den Besitzer und heute gehört es dir. Die Weitergeltung von Teilen des Besatzungsrechtes wird aufgehoben und somit auch die Rechtsgrundlage für die Enteignung. Folge, die Nachkommen des Nazibonzen stehen vor deiner Tür und fordern das Eigentum an dem Haus zurück. Du dürftest dich nach einer neuen Wohnung umsehen und eine geldliche Entschädigung würdest du nicht bekommen. Du selbst hättest nicht mal einen "Anspruch" gegenüber den Alliierten, sondern wärst das Ende eine Regresskette.
    ...
    Ja, und ? Was meinst du wohl, wie vielen Ostdeutschen dies so ergangen ist, wo plötzlich der West-Besitzer nach 45 und mehr Jahren auf der Matte stand und sein Haus zurückforderte und auch erhielt ?
    Warum also sollen die Nachfahren nicht das zu Unrecht enteignete Haus des "Nazibonzen" zurückerhalten ?

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
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  4. #64
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Bitte versprich mir, dass du jetzt sehr stark bist: Jeder völkerrechtliche Vertrag ist eine Beschneidung der Souveränität eines Staates, denn der Vertrag enthält Rechte und Pflichten, die die Handlungsfreiheit der vertragschließenden Parteien einschränken. Sie können nicht mehr machen, was sie wollen, sondern müssen sich an den Vertrag halten. ...
    ...
    Jau, aber aus jedem völkerrechtlichen Vertrag kann ein Land auch wieder aussteigen, dies liegt auch in seinen souveränen handlungsmöglichkeiten. Kann dies Deutschland auch in Hinblick auf den Überleitungs- und 2+4-Vertrag ?
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    ... Wer Mitglied der UN ist, darf keinen Krieg mehr anfangen....
    Dann sind die USA wohl schon lange kein Mitglied der UN mehr ?

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
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  5. #65
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Rechtskontinuität? Art. 5 Abs. 1 bleibt auch in Kraft:

    Es ist also "Rechtskontinuität", wenn dabei geschehenes Unrecht nicht korrigiert werden darf ? Und noch mal: was sollen solche Formulierungen wie in diesem Artikel 5:

    oder im sechsten Teil, Artikel 3 Abs.1, der ebenfalls in Kraft bleibt:

    Also haben die Vier Mächte sich das Recht gegenüber einem "souveränen Staat" vorbehalten, bis in alle Ewigkeit Maßnahmen durchführen zu können, gegen die der "souveräne Staat" nichts unternehmen kann ? Warum hat man solche Formulierungen, die sich auf in Zukunft stattfindende Handlungen nicht gestrichen? Im Artikel 1 Abs. 1 hat man dies doch auch gemacht.
    Richtig Lesen und verstehen scheinst du nicht.

    (1) Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland erlassen worden sind oder später erlassen werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln und auf Antrag einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden zu vollstrecken.
    Wenn alle Urteile rechtswirksam und rechtskräftig nach deutschem Recht sind und auch als solche von Gerichten und Behörden zu behandeln, so können sie auch nur unter den selben Bedingungen aufgehoben oder neu verhandelt werden wie deutsche rechtswirksame und rechtskräftige Urteile.

    Kommen wir nun zum Artikel 3 den du erwähnst. Kurze Frage, ist es Absicht, das du ihn nicht vollständig zitierst?

    (1)Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
    Wie so schön am rot markierten Teil zu erkennen ist, geht es nur um bereits beschlagnahmtes Auslandsvermögen, nicht um die Beschlagnahme jetzigen Vermögens. Da die Alliierten nicht jedes Recht eines Landes beeinflussen konnten bzw. entsprechende Verträge abschließen, in dem deutsches Auslandsvermögen beschlagnahmt wurde, haben sie ein Rechtsmittelverzicht von Deutschland vereinbart.
    Es ging nur darum, ein ähnliche Scenario wie mit meinem Hausbeispiel auch im Ausland zu verhindern.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #66
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Ja, und ? Was meinst du wohl, wie vielen Ostdeutschen dies so ergangen ist, wo plötzlich der West-Besitzer nach 45 und mehr Jahren auf der Matte stand und sein Haus zurückforderte und auch erhielt ?
    Warum also sollen die Nachfahren nicht das zu Unrecht enteignete Haus des "Nazibonzen" zurückerhalten ?
    Willst du dann die Entschädigungen dafür zahlen oder bei einem Hauskauf unsicher sein, dass es dein Haus wird, weil du nicht weißt ab entsprechende Nachkommen Ansprüche geltend machen oder nicht?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #67
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Richtig Lesen und verstehen scheinst du nicht.
    ...
    Wie so schön am rot markierten Teil zu erkennen ist, geht es nur um bereits beschlagnahmtes Auslandsvermögen, nicht um die Beschlagnahme jetzigen Vermögens....
    (1)Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
    Ich habe mal einen anderen Teil rot markiert bzw. gefettet. Und in der Tat scheine ich ein anderes Deutsch als du zu sprechen und zu verstehen, denn " durchgeführt worden sind" bezieht sich für mich auf die Vergangenheit " und "oder werden sollen" auf die Zukunft", und beides bezieht sich auf " Maßnahmen gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen".Danach folgt ein Komma als Trennung, und dann geht es um deutsches Auslands- oder sonstiges Vermögen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben. Sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Oder warum hat man nicht geschrieben:
    Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben durchgeführt worden sind und das beschlagnahmt worden ist.

    Ach so, und das "oder schließen werden" bezieht sich für mich auch auf die Zukunft und wird von mir so interpretiert, dass die Vier Mächte auch heute noch über den Kopf von Deutschland hinweg Abkommen schließen können, aufgrund derer dann deutsches Auslands- und sonstiges Vermögen für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes eingezogen werden kann.
    Falls dies für dich natürlich wieder nicht so ist, sprechen wir tatsächlich zwei grammatikalisch völlig verschiedene Versionen der deutschen Sprache.

    Und noch was.
    (1) Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland erlassen worden sind oder später erlassen werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln und auf Antrag einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden zu vollstrecken.
    Dein kläglicher Erklärungsversuch in allen Ehren, aber wenn ein Urteil aufgehoben oder mit anderem Ergebnis neu verhandelt wird, widerspricht dies genau dem rot markierten Teil. Ein aufgehobenes Urteil ist nämlich nicht mehr rechtswirksam, d.h. die Aufhebung solcher Urteile, die von einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte gefällt wurden, widersprächen genau dieser Formulierung. Genau so hebt ein in einem Fall von Neuverhandlung neu ergangenes Urteil das bisherige auf , führt zu desses Unwirksamkeit und widerspräche der Formulierung auch.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  8. #68
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Willst du dann die Entschädigungen dafür zahlen...
    Warum sollten wir denn für die Folgen alliierter Willkürurteile zahlen ? Haben wir die gefällt ?

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  9. #69
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von HerrMayer Beitrag anzeigen
    Die Frau gehört entsorgt, schon seit Jahren. Mich wundert, dass sie alle angeblich so loyal sind.
    buchtipp dazu:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Sollte irgend etwas in diesem Text Verwirrung stiften, ignorieren Sie bitte das gesamte Produkt.

  10. #70
    Mitglied Benutzerbild von Ostzone
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    Standard AW: Die Feindstaatenklausel

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ich finde es so lustig, dass du das Gesetz zitierst, ist es doch ein Beweis für die deutsche Souveränität. Wie könnte denn sonst der deutsche Gesetzgeber über Besatzungsrecht entscheiden?
    seit wann entscheiden die Deutschen über "Besatzungsrecht" ?

    wenn es tatsächlich so wäre, warum existiert dann Ramstein noch, von wo aus "unsere Befreier" täglich mittels bombenschwerer Drohnen die Konflikte im Nahen Osten am Kochen halten -
    und das alles mit Billigung dieser derzeitigen Bundesregierung -

    auch diese Dinge werden sehr bald von der AfD im deutschen Bundestag thematisiert werden -

    sie werden dann kein Loch mehr finden, um sich zu verstecken -

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