Zitat von
Gehirnnutzer
Frontferkel ihr habt immer den Wunsch folgendes zu erleben:
Ein Haus eines Nazibonzen wurde 1945 auf Grund Besatzungsrecht/Militärgesetze enteignet und einer anderen Person zugesprochen nzw. an sie verkauft. Die Jahre vergehen, das Haus wechselt mehrmals den Besitzer und heute gehört es dir. Die Weitergeltung von Teilen des Besatzungsrechtes wird aufgehoben und somit auch die Rechtsgrundlage für die Enteignung. Folge, die Nachkommen des Nazibonzen stehen vor deiner Tür und fordern das Eigentum an dem Haus zurück. Du dürftest dich nach einer neuen Wohnung umsehen und eine geldliche Entschädigung würdest du nicht bekommen. Du selbst hättest nicht mal einen "Anspruch" gegenüber den Alliierten, sondern wärst das Ende eine Regresskette.
Die Rechtswirkung und Rechtsfolgen von Gesetzen, Richtersprüchen, Verwaltungsakten können andauern oder auch Auswirkungen auf die Zukunft haben. Sehr direkte, wie in dem Beispiel, aber auch indirekte. Eigentlich hätte hier jemand auch das Militärgesetz Nr. 60 aufführen müssen, denn das wurde bis vor kurzem immer noch im Bundeshaushalt erwähnt. Inhalt diese Gesetzes war die Finanzierung der DM-Einführung in Berlin und damit die Rechtsgrundlage zur Schuldenaufnahme zu diesem Zweck und der Refinanzierung.
Ein alter Opi, der 45 durch ein auf Besatzungsrecht beruhendes Gericht wegen Mordes freigesprochen wurde, wird sich freuen, wenn die Polizei ihn wegen Mordes wieder festnimmt.
Speziell für Zyankali: Würde man das Kontrollratsgesetz Nr. 35 aufheben, würden auch Schiedsprüche aufgehoben........................
Es dürfte klar sein, worum es bei der Weitergeltung unf der Transformation von Besatzungsrecht in nationales Recht ging, nämlich Rechtssicherheit und Rechtskontinuität zu schaffen.
Frontferkel, du schreibst so schön "von Besatzungsrecht wieder anzuwenden"? Wie sollen die Alliierten das denn machen. Die entsprechenden Militärbehörden sind aufgelöst. Neu gebildet werden können sie nicht, denn der fehlende Kriegszustand ließe nur die Umstrukturierung vorhandener Behörden zu.
Bevor hier wieder das Geplärre vom fehlenden Friedensvertrag kommt ein kleine Exkursion ins Völkerrecht.
Wie bereits in diesem Thread erwähnt, kennt das Völkerrecht auch andere Möglichkeiten, einen Krieg zu beenden. Neben den bereits erwähnten einseitigen Erklärungen, anderen Verträgen gilt auch die Grundlage folgender Adressen als Beendigung des Kriegzustandes:
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Pariser Platz 5, 10117 Berlin
Wilhelmstraße 70/71, 10117 Berlin
Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin.
Rechtsgrundlage für Botschaften ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen.
Okay, aber solche Dinge und Zusammenhänge verstehen Leute nicht, die auch behaupten Deutschland sei kein Staat, weil Parlament etc. DUNS-Nummern haben, obwohl schwarz auf weiß auf der FAQ des DUNS-Nummer-Anbieters steht, das die Nummer nicht nur an Unternehmen ausgegeben wird, sondern auch an öffentliche Einrichtungen etc. pp..