Falsch! Genossenschafts-Anteile sind keine frei verfügbaren baren Mittel für die/den TE und sind wie eine ganz normale Kaution zu behandeln. Solange sich das Geld in der Verwaltung der Genossenschaft befindet, ist es daher auch kein anrechenbares Vermögen.
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Derartige Projekte werden sogar gefördert. Der Vorteil ist günstiges Wohnen und die Gemeinschaft die sich gegenseitig hilft. Allerdings muss man es dann auch vertragen können in einer Gemeinschaftsküche und ggf Bad zu leben . Mit Kleinkind gar nicht so blöd ersetzt es doch ein Stück weit die frühere Großfamilie. Man kann also Arbeit und Kind durch gegenseitige Hilfe besser miteinander verbinden und man ist nicht allein.
Derartiges wird mittlerweile auch von angehenden Rentnern angestrebt.
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Wir sind 15 Erwachsene und 10 Kinder, die gemeinsam ein Haus auf dem Land kaufen wollen. Ursprünglich hatten wir geplant, das mit dem Mietshäuser Syndikat zu machen.
Die hohen Genossenschaftsanteile kommen so Zustande, dass wir genug Eigenkapital vorweisen müssen, um von der GLS Bank einen Kredit für den Hauskauf und Umbau zu bekommen. Mit dem MHS wäre das alles auch für Hartz4 Empfänger*innen kein Problem gewesen, da das Haus dann einer GmbH gehört deren alleinige Gesellschafter ein Verein ist (bestehend aus den Menschen die in dem Haus wohnen) und das MHS...Direktdarlehen, die für das Eigenkapital eingeworben werden, wären direkt an die GmbH gegangen...so das keine Privatperson was damit zu tun hat.
Nun haben wir uns in der Gruppe nach langem ringen für das Genossenschaftsmodell entschieden, vor allem weil die älteren Menschen bei uns Angst vor Altersarmut haben und davor, dann immer noch Miete zahlen zu müssen, da es bei dem MHS Modell einen steigenden Solibeitrag gibt, der wenn alle Kredite abgelaufen sind ca die Höhe hat von Hartz4 Mieten...