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Thema: EU Recht bricht nationales Recht????

  1. #191
    Recht en Trouw Benutzerbild von Odem
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    solltest du planen deine ausführliche Antwort mit Beleidigungen auszuschmücken, kannst du dir die Arbeit sparen, ich bin an sachlichen Diskussionen und Auseinandersetzungen interessiert, nicht am Austausch von Beleidigungen und Unterstellungen
    Du langweilst mich, denn es ist offensichtlich, daß deine Erkenntnis halb gelesen Artikeln zweiter und dritter Feder entstammt.

    Das “Problem“ ist nicht, daß Du einer anderen Meinung bist, das Problem ist, das Du halbherzig ohne Kenntnis der Dinge irgendwelchen Unsinn von dir gibst und dies denn noch nichteinmal folgerichtig ausformulieren kannst.

    Ewiger Wald, ewiges Volk, es lebt der Baum wie du und ich, er strebt zum Raum wie du und ich, sein stirb und werde lebt die Zeit, Volk steht wie Wald, in Ewigkeit.




  2. #192
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    Du langweilst mich, denn es ist offensichtlich, daß deine Erkenntnis halb gelesen Artikeln zweiter und dritter Feder entstammt.

    Das “Problem“ ist nicht, daß Du einer anderen Meinung bist, das Problem ist, das Du halbherzig ohne Kenntnis der Dinge irgendwelchen Unsinn von dir gibst und dies denn noch nichteinmal folgerichtig aus Formulieren kannst.
    Gut formuliert.

  3. #193
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    Du langweilst mich, denn es ist offensichtlich, daß deine Erkenntnis halb gelesen Artikeln zweiter und dritter Feder entstammt.

    Das “Problem“ ist nicht, daß Du einer anderen Meinung bist, das Problem ist, das Du halbherzig ohne Kenntnis der Dinge irgendwelchen Unsinn von dir gibst und dies denn noch nichteinmal folgerichtig ausformulieren kannst.
    aha, wenn ich meine Erkenntniss aus der von dir geposteten Quelle ziehe und sie damit auch belegen kann kommst du und fängst an etwas von zweiter oder dritter Feder zu faseln

    ist dein Link zum Vertrag jetzt keine Primärquelle mehr?
    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you're dead" (irish wish, unknown)
    Wer bin ich? (Festlegungen nach Kreuzbube):linksradikaler, steineschmeißender, muslimischer, schwarzer, dauerstudierender, transferleistungsbeziehender Versager und Forenwiedergänger / nach Heizer666: zu 100% Feminist_in / nach Chronos: Neger

  4. #194
    Recht en Trouw Benutzerbild von Odem
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    aha, wenn ich meine Erkenntniss aus der von dir geposteten Quelle ziehe und sie damit auch belegen kann kommst du und fängst an etwas von zweiter oder dritter Feder zu faseln

    ist dein Link zum Vertrag jetzt keine Primärquelle mehr?
    Haargenau die gleiche Formulierung wie in deinem Beitrag, mit den gleichen Lücken, findet man auf diversen Netzseiten verschiedener “Flüchtlingshelfer - Verbände“, Freundchen, da glaube ich nicht an Zufall.

    Ewiger Wald, ewiges Volk, es lebt der Baum wie du und ich, er strebt zum Raum wie du und ich, sein stirb und werde lebt die Zeit, Volk steht wie Wald, in Ewigkeit.




  5. #195
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    Haargenau die gleiche Formulierung wie in deinem Beitrag, mit den gleichen Lücken, findet man auf diversen Netzseiten verschiedener “Flüchtlingshelfer - Verbände“, Freundchen, da glaube ich nicht an Zufall.
    nun denn zeige doch die Lücken auf

    ich warte übrigens noch darauf, dass du den Teil im Vertrag zitierst, der die Zuständigkeit absolut an das Land zuweist welches zuerst betreten wird, ohne jegliche Ausnahme
    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you're dead" (irish wish, unknown)
    Wer bin ich? (Festlegungen nach Kreuzbube):linksradikaler, steineschmeißender, muslimischer, schwarzer, dauerstudierender, transferleistungsbeziehender Versager und Forenwiedergänger / nach Heizer666: zu 100% Feminist_in / nach Chronos: Neger

  6. #196
    Recht en Trouw Benutzerbild von Odem
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (...)
    Im Gegensatz zu Dir gibt es noch Leute, nämlich die, welche eine Schule besuchten, einen Beruf lernten, und ein mindestmaß an Bildung haben, Menschen, welche tatsächlich noch Arbeiten müssen, also "shut up".


    Los geht es;

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    es beginnt damit, dass gar nicht von Verwandten geredet wird wie du behauptest sondern von Familienangehörigen, wobei jedwede Definition wie weit gefasst diese Familie ist unterbleibt

    Artikel 9 und 10 regeln die Zuständigkeit für Familienangehörige:


    (...)
    Nein, es beginnt damit, die Frage zu klären, wer eigetlich zuständig ist;

    Artikel 13, sowie 14 der Dublin Verordnung sagt ganz klar aus, daß sort ein Gesuch gestellt werde MUSS, wo als erstes die Einreise stattfand; im Falle von Artikel 13 handelt es sich um den illegalen Eintritt auf Boden der EU, im Falle von Artikel 14 um den Visumsfreien.

    Wieder die Zuständgikeit wird nach Artikel 11 festgestellt, wo dieser Staat sich als Verantwortlich zeichnet, welcher die Kriterien nach Art. 13 (illegaler Übertritt), Art 14 (Visa - Freier Übertritt), Art. 3.

    Wortlaut Artikel 13:

    "
    Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts.
    (2) Ist ein Mitgliedstaat nicht oder gemäß Absatz 1 dieses Artikels nicht länger zuständig und wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 genannten Verzeichnissen festgestellt, dass der Antragsteller — der illegal in die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten eingereist ist oder bei dem die Umstände der Einreise nicht festgestellt werden können — sich vor der Antragstellung während eines ununter-brochenen Zeitraums von mindestens fünf Monaten in einem Mitgliedstaat aufgehalten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig.(...)"

    Zu Artikel 14:

    "
    Reist ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ein, in dem für ihn kein Visumzwang besteht, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig(...)

    Genau das sind im Übrigen die gesuchten Stellen, zum vereinfachten Wortlaut, dort Asyl beantragen, wo die EU betreten wurde, wenn Du es mir nicht ghlaubst, so Frage einen Anwalt!


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (...)diese Familie ist unterbleibt

    (...)
    Falsch;

    Die genannten Artikel, auf welche Du so gern pchst, sagen dieses nicht eindeutig aus, allerdings sehr wohl das Dublin Papier selbst;

    Denn Artikel 2 sagt im Abschnitt g ganz klar aus;

    "(...) „Familienangehörige“ die folgenden Mitglieder der Familie des Antragstellers, die sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, sofern die Familie bereits im Herkunftsland bestanden hat:
    — der Ehegatte des Antragstellers oder sein nicht verheirateter Partner, der mit ihm eine dauerhafte Beziehung führt, soweit nach dem Recht oder nach den Gepflogenheiten des betreffenden Mitgliedstaats nicht verheiratete Paare ausländerrechtlich vergleichbar behandelt werden wie verheiratete Paare,

    — die minderjährigen Kinder des im ersten Gedankenstrich genannten Paares oder des Antragstellers, sofern diese nicht verheiratet sind, gleichgültig, ob es sich nach nationalem Recht um eheliche oder außerehelich geborene oder adoptierte Kinder handelt,

    — bei einem minderjährigen und unverheirateten Antragsteller, der Vater, die Mutter oder ein anderer Erwachsener, der entweder nach dem Recht oder nach den Gepflogenheiten des Mitgliedstaats, in dem der Erwachsene sich aufhält, für den Minderjährigen verantwortlich ist,

    — bei einem unverheirateten, minderjährigen Begünstigten internationalen Schutzes, der Vater, die Mutter oder ein anderer Erwachsener, der/die entweder nach dem Recht oder nach den Gepflogenheiten des Mitgliedstaats, in dem sich der Begünstigte aufhält, für ihn verantwortlich ist;(...)"

    weiter im Abschnitt h

    "(...) „Verwandter“: der volljährige Onkel, die volljährige Tante oder ein Großelternteil des Antragstellers, der/die sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhält, ungeachtet dessen, ob es sich gemäß dem nationalen Recht bei dem Antragsteller um ein ehelich oder außerehelich geborenes oder adoptiertes Kind handelt(...)"


    Also, für mich durchaus klar umrissen.


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen

    es gibt keine Beschreibung über die Vorraussetzungen warum dieser Familienangehörige sich in einem Mitgliedsstaat befindet, die bloße Anwesenheit eines Familienmitglieds in einem Mitgliedsstaat reicht aus um diesen zum Zuständigen zu machen, da bereits vor 2015 Menschen ausländischer Abstammung in Dtl. waren ergibt sich hierraus zumindest bei einem Teil der Antragssteller die Zuständigkeit Deutschlands



    (...)

    Doch; Artikel 2, im Abschnitt i:

    "„Minderjähriger einen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen unter 18 Jahren"

    Abschnitt l

    "„Aufenthaltstitel“ jede von den Behörden eines Mitgliedstaats erteilte Erlaubnis, mit der der Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats gestattet wird, einschließlich der Dokumente, mit denen die Genehmigung des Aufenthalts im Hoheitsgebiet im Rahmen einer Regelung des vorübergehenden Schutzes oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die eine Ausweisung verhindernden Umstände nicht mehr gegeben sind, nachgewiesen werden kann; ausgenommen sind Visa und Aufenthaltstitel, die während der zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats entsprechend dieser Verordnung erforderlichen Frist oder während der Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz oder eines Antrags auf Gewährung eines Aufenthaltstitels erteilt wurden;"

    - was ich auch bereits mit anderen Worten schrieb, für den Nachzug ist entscheidend Artikel 2 Abschnitte g bis l, welche durchaus den Angehörigen deifnieren, sowie die Kriterien festlegen.


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (...)
    diesen Passus müsstest du mir bitte zitieren, denn ich kann ihn nicht finden



    (...)
    Habe ich, s.o..


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (...)


    da der Passus "wo er den Boden betritt" nicht aufzufinden ist, kann er nicht gebrochen worden sein



    (...)

    Was ist an den Artikeln 13 und 14 so schwer zu verstehen?!

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (...)


    hier steht ebenfalls nichts darüber, dass ein Mitgliedsstaat erst ein Hilfegesuch eines anderen Mitgliedsstaates abwarten muss um die Prüfung zu übernehmen


    (...)
    DER NICHT ZUSTÄNDIGE MITGLIEDSSTAAT!!!
    Wie doof bist Du eigentlich?


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (...)


    kurzum, du hast nach dem von dir selbst verlinkten Vertragsteil unrecht





    (...)

    Ich habe den ganzen verlinkt, es ist nicht mein Problem, wenn Du geistig nicht in der Lage bist, den gesamten Text zu lesen.


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (...)


    ein Punkt der sich in dem von dir verlinkten Vertragsteil nicht finden lässt




    (...)
    So langsam komme ich mir vor, wie ein Papagei....Du langweilst und nervst nunmehr zu gleich.


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (...)


    nun Beleidigungen bringen dich nicht weiter: wenn du die Lücken in einem Vertrag finden willst, musst du ihn mit den Augen eines möglichen Nutznießers dieser Lücken lesen und nicht mit den Augen, die solche Lücken gar nicht erst wahr haben wollen

    (...)
    Doch, denn der Mist, welchen Du von dir gibst, kommt dem gleich, als wenn jemand beharrlich behauptet, Schweine könnten fliegen.


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (...)



    niemand verlangt von dir die Einstellung eines Helfers zu übernehmen, nur ohne diese wirst du die vielen Lücken nicht finden die der von dir verlinkte Vertrag her gibt


    (...)
    Das es Lücken gibt, ist mir klar, allerdings heißt das nicht, daß diese ursprünglich gewollt waren, noch, daß Arschlöcher deines gleichen deswegen eine Legitimation hätten, die Heimat zu fluten.

    - Wenn ich schon "Helfer" lese, könnte ich kotzen, denn mit diesen Werk zerstören deppen, wie Du Deutschland und Europa, freilich kommen jetzt wieder irrsinige Floskeln, allerdings glaube ich NICHT, daß Du Honk dich des Nachts allein nach Rotterdam, Rockford, East London oder Berlin Neu - Köln, als Bsp. traust, also schweig.

    Ewiger Wald, ewiges Volk, es lebt der Baum wie du und ich, er strebt zum Raum wie du und ich, sein stirb und werde lebt die Zeit, Volk steht wie Wald, in Ewigkeit.




  7. #197
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (...)





    warum beziehst du deine Aussage auf eine Gruppe von Herkunftsländern von denen gerade mal ein einzigstes mit 3535 Anträgen in die Liste der Hauptherkunftsländer geschafft hat?
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    Als Beispiele taugen diese, des weiteren sind selbst nach BAMF viele Herkunftsländer verschleiert, außerdem schaue Dir einmal eine Karte an, weshalb, so Frage ich Dich sollten Syrer über die Magreb Staaten über das Mittelmeer reisen, außer natürlich, wenn es sich dabei um keine Syrer handelt?!
    Außerdem stellen Eritreer die größte Gruppe, der Schwarzafrikaner.


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (...)

    (...)

    nope der Sinn der Dublin Verträge ist nicht die Legitimation des Antragsstellers, sondern die Festlegung, wer für die Prüfung dieser Legitimation zuständig ist und der Versuch der "zentralen Mitgliedsstaaten" möglichst viele Zuständigkeiten an die "Randmitgliedsstaaten" abzuschieben
    Der Sinn der Verodnung ist tatsächlich, wer überhaubt Anerkannt werden kann und unter welchen Umständen, zu finden im Vorwort, wie den Absatz 9

    "Angesichts der Bewertungsergebnisse in Bezug auf die Umsetzung der Instrumente der ersten Phase empfiehlt es sich in dieser Phase, die der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 zugrunde liegenden Prinzipien zu bestätigen und angesichts der bisherigen Erfahrungen gleichzeitig die notwendigen Verbesserungen mit Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Dublin-Systems und den auf der Grundlage dieses Systems gewährten Schutz der Antragstellener vorzunehmen. Da ein gut funktionierendes Dublin-System für das GEAS von großer Bedeutung ist, sollten seine Grundlagen und seine Funktionsweise im Zuge des Aufbaus anderer Instrumente des GEAS und der Solidarität der Union überprüft werden. Es sollte ein umfassender „Eignungstest“, d. h. eine faktengestützte Überprüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Dublin-Systems, einschließlich seiner Auswirkungen auf die Grundrechte durchgeführt werden"

    Sowie Absatz 11:

    "Die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen ( 3 ) sollte vorbehaltlich der Einschränkungen der Anwendung jener Richtlinie auf das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats nach Maßgabe dieser Verordnung Anwendung finden."


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    fortsetzung:


    nun die Entsendung von deutschen Mitarbeitern, sehe ich an ein Amtshilfeersuchen gebunden, ich weiß nicht wie die rechtlichen Möglichkeiten aussehen einem Staat Hilfe aufzuzwingen





    Seinerzeit stoppten die Balkan Länder die Durchreise, auf Grund der Tatsache der Prüfung, alles weitere war ein politischer Schnellschuß von Frau Merkel.
    - Natürlich kann man keinen Staat etwas aufzwingen, allerdings ebenso wenig darf ein Staat sich als Schleuser beteiligen, noch Nationales Recht (Ungarn, Rumänien, usw), noch die EU rechtlichen Grundsätze verletzen, was noch immer geschah.



    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    fortsetzung:




    also kannst auch du nicht erklären wie man einen offenes Haus öffnet, stattdessen veweist du in beleidigender Weise auf die Punkte an denen die Grenzen nicht abgeschafft wurden

    (...)
    Muß ich nicht, da dein Argument Käse ist, nach geltenden Recht, hätten niemals die Massen ungeprüft nach Deutschland "durchgewunken" werden dürfen.


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    fortsetzung:
    (...)

    aber wir können ja dein Beispiel mit dem Paket und dem Zoll gerne weiter spielen: wenn das Paket aus den Staaten in einem Mitgleidsstaat des Schengenraum landet so führt dieses Land die Zollkontrolle durch, wird es danach innerhalb des Schengenraums weiter verschickt findet diese Kontrolle nicht mehr statt, oder was glaubst du warum vor dem Brexit die meisten Pakete aus Asien die für die EU bestimmt waren zuerst in England angekommen sind?





    (...)
    Wenn das genannte Packet aus den USA, aus welchen Gründen auch immer, über Spanien in die EU kommt, so geht dieses tatsächlich durch den Spanischen Zoll, mit einen Vermerk, für den Deutschen, insofern ist auch das, was Du schreibst grober Unfug.


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    fortsetzung:



    schon wieder: der von dir verlinkte Vertragsteil beinhaltet keinerlei solche Aussage die du als einzig mögliche Festlegung der Zuständigkeit innerhalb des Schengenraums gerne hättest

    (...)

    Lerne lesen!


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    fortsetzung:



    also ich denke doch dass sich meine Sichtweise mit dem von dir verlinkten Vertragsteil deutlich mehr bestätigen lässt als die deine, die du versuchst als die einzig mögliche Auslegung darzustellen und versuchst jeden als unzurechnungsfähig darzustellen, der dieser deiner einzigen (nicht aufzufindenden) Auslegungsmöglichkeit nicht vorbehaltlos zustimmt





    (...)


    Und noch immer "verlinkte" ich den gesamten Vertrag, allerdings pochst Du auf nur einen Teil herum.


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen




    da hast du meine volle Zustimmung nur leider ist diese Möglichkeit durch in der Vergangenheit (vor Merkel) geschlossene Verträge gegeben,


    Dublin III war bereits in der Amtszeit von Frau Merkel, mir fehlen echt die Worte.

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen


    stattfindende Konflikt zwischen Türken und Kurden auch in Deutschland ist ja ein solch "importierter Konflikt". Möchtest du den auch mittels deiner Dublin III Auslegung, abschieben und Merkel zur Alleinschuldigen erklären?



    Dafür ist Vordergründig das Kippen des Abstammungsgesetzes verantwortlich, nein, natürlich nicht Agela Merkel, nur geht es hier nicht um Fehltritte der Vergangenheit, sondern um den aktuellen Völkischen Selbstmord.


    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen



    die Frage ist doch wie groß ist denn der Anteil der Schmarrotzer aus Nahost und Afrika wirklich, der seit 2015 dazugekommen ist in den europäischen Großstädten und wie groß ist der Anteil jener, die bereits lange davor gekommen sind und mangels funktionierender Integration sich mehr und mehr in ein Parallelgesellschaft zurück gezogen haben?

    Nach den Kammern haben wir in Deutschland gerade einmal 41339 "Migranten" in Arbeit, das bei einen Anteil von offiziell 11 Millionen, wahrscheinlich kannst Du auch nicht rechnen; 100 / 11000000 * 41339 macht eine Quote von gerade einmal 4,01 Prozent, welche tatsächlich als "Beschäfitgt" gelten.
    Was für eine Quote...Junge, ich lache Dich aus.

    Ewiger Wald, ewiges Volk, es lebt der Baum wie du und ich, er strebt zum Raum wie du und ich, sein stirb und werde lebt die Zeit, Volk steht wie Wald, in Ewigkeit.




  8. #198
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    ich schrieb dir bereits, dass ich an einer sachlichen Auseinandersetzung interssiert bin und du dir deine Arbeit sparen kannst, wenn du sie mit Beleidigungen schmücken möchtest

    anscheinen bist du geistig nicht in der Lage dies zu verstehen, denn du hast genau das getan

    damit war deine ganze schöne Mühe umsonst und die Diskussion ist beendet

    nur als letzter Hinweis für dich: wenn alles so eindeutig ist wie du es gerne hättest, denk mal darüber nach, warum sich Heerscharen von ausgebildeten Juristen genau darum streiten, was für dich doch so eindeutig ist

    wirst du nicht tun, hast du ja dadurch bewiesen dass du an sachlichen Diskussionen nicht interessiert bist
    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you're dead" (irish wish, unknown)
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  9. #199
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Das EU-Recht wird solange existieren, solange es von den Nationalstaaten getragen wird und solange diese einen Nutzen aus der EU ziehen können. Sollte das irgendwann vorbei sein, dann wird diesem EU-Gebilde ganz einfach die Gefolgschaft durch die Nationalstaaten versagt werden und das „EU-Recht“ wird so aufrecht sehen können, wie ein Fisch ohne Gräten. Bestes Beispiel über die Durchsetzungskraft der EU ist die Asylkrise, in der man sehen kann, dass die EU-Gesetze nur theoretischer Natur sind und einem wirklichen Sturm nicht gewachsen sein werden.
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  10. #200
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Womit relativ seltenerweise das so wichtige Thema des mittlerweile automatisierten Unterwerfens
    des Rechts gegenüber der Politik wieder im Raume liegt:

    Zitat:
    "Nachdenken über Herrschaft und Demokratie

    "Das Recht hat der Politik zu folgen", sagte einmal ein ehemaliger FPÖ-Innenminister und erntete dafür empörte Kritik. [...]"
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

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