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Thema: EU Recht bricht nationales Recht????

  1. #141
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Lüg nicht, es gab eine Anfrage der AfD Fraktion da hat sogar das Regime zugegeben das es sich aufgedrängt hat.

    Mich interessieren alle Deutschen die von Ausländern ermordet wurden.
    hast du was zu deiner Anfrage?

    die muss ja auch dokumentiert sein, ansonsten -> unbewiesene Behauptung

    und Frage: wie definierst du einen Deutschen? du musst ja eine Definition haben ob du dich für das Opfer interessierst oder nicht
    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you're dead" (irish wish, unknown)
    Wer bin ich? (Festlegungen nach Kreuzbube):linksradikaler, steineschmeißender, muslimischer, schwarzer, dauerstudierender, transferleistungsbeziehender Versager und Forenwiedergänger / nach Heizer666: zu 100% Feminist_in / nach Chronos: Neger

  2. #142
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    hast du was zu deiner Anfrage?

    die muss ja auch dokumentiert sein, ansonsten -> unbewiesene Behauptung

    und Frage: wie definierst du einen Deutschen? du musst ja eine Definition haben ob du dich für das Opfer interessierst oder nicht
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    Leck mich am Arsch, Troll

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  3. #143
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
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    Leck mich am Arsch, Troll
    sorry aber das Arschlecken musst du schon selber tun, abgesehen davon solltest du mal darstellen woraus du in den Atntworten liest, dass sich die Regierung Ungarn aufgedrängt hätte von dort Flüchtlinge nach Deutschland zu holen

    irgendwie war das nichtmal Bestandteil der Anfrage

    also bitte, gerne auch einfach zitieren was du meinst sei relevant deine Behauptung zu stützen
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  4. #144
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    nun du willst doch belegen, dass dieser Vertrag gebrochen wurde

    also solltest du ja wenigstens dazu schreiben an welcher Stelle und nicht einfach nur den Vertrag verlinken und sagen da lies selber,

    und belies dich in deiner Primärquelle gern selber über die Regelungen die zu Feststellung der Zuständigkeit getroffen wurden, Regelungen die gerne ignoriert werden, wenn man behauptet der Vertrag wäre gebrochen worden

    wie gesagt, solange du nicht schreibst welcher Teil des Vertrages gebrochen worden sein soll, ist das posten des Vertrages absolut Sinnfrei, egal ob die ihn wohlformuliert postest oder einfach nur hinknallst
    Sage mal Du betreibst doch den Versuch zum politischen Kabarett - oder?

    Du schriebst es eigentlich selbst, nämlich mit dem Punkt der Zuständigkeit, sowie der Driitstaatenregelung, hiernach ist es so, das ein “Asylsuchender“ dieses dort beantragen muß, wo dieser als erstes Boden der EU betritt, sowie seine Identität Wasserdicht nachweisen muß, beides ist bereits seit 2013 (“Lambedusa Flüchtlinge“) vielfach NICHT passiert, viele sind einfach in Richtung Österreich, Schweden, Niederlande und Bundesrepublik durchgereist und haben, speziell in der BRD vielfach ihren “Schutzstatus“ anerkannt bekommen - ein klarer Bruch, im Übrigen auch nach Bundesdeutschem Recht.

    Tatsächlich hätte in Griechenland, Spanien und Italien, wo diese Leute ankamen, direkt Asyl beantragt werden müssen, vor Ort eine Entscheidung abgewartet und hiernach diese Leute auf die EU verteilt werden müssen.

    Das Jahr 2015 hat hier noch eine besondere Rolle, in Erkenntnis des oben genannten schlossen einige Balkan Länder ihre Grenzen, um den Versuch Willen, der Sache Herr zu werden, völlig richtig, im Zusammenhang, zu den Dublin Verträgen, worauf Frau Merkel in Eigeninitiative die Grenzen öffnete und die genannten Personen “durchwinken“ lies, über den oben Genannten hätte diese Entscheidung einer Entscheidung durch den Bundestag, u.U. gar einer Prüfung duch das Bundesverfassungsgericht bedurft.

    Zum Ende; wenn Du Spinner tatsächlich den Wortlaut der Dublin Verträge, sowie des deutschen Asylrechts kennen würdest, also den Inhalt meiner Quelle gelesen hättest, so wüßtest Du dies, allerdings beharrst Du eher weiter darauf, einfach die Unwahrheit von dir zu geben, im Gegensatz dazu sind die meisten deiner Gesinnungsgenossen Intelligenter, da diese, wie von mir geschriebenen den faktischen Inhalt Europäischen und Deutschen Asylrechts kennen und daher mit moralischen Floskeln Argumentieren, was zwar immer noch substanzloser Blödsinn ist, allerdings die Rechtslage nicht völlig falsch verklären, wie Du Fußpilz dies versuchst.

    So, Kleiner, ich weiß, so viele Worte überfordern deinen flachen Geist, von daher, mache schnell das Licht aus und lege dich hin, bevor deine Mutti bemerkt, daß Du mit “so richtigen Nazis“ schreibst und dich morgen in der Frühe zur Strafe, sowie zur Erneuerung deines “meine Ehre heißt Reue“ Komplexes zum nächsten Holokotz Stolperstein schleift.

    Ewiger Wald, ewiges Volk, es lebt der Baum wie du und ich, er strebt zum Raum wie du und ich, sein stirb und werde lebt die Zeit, Volk steht wie Wald, in Ewigkeit.




  5. #145
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    Sage mal Du betreibst doch den Versuch zum politischen Kabarett - oder?

    Du schriebst es eigentlich selbst, nämlich mit dem Punkt der Zuständigkeit, sowie der Driitstaatenregelung, hiernach ist es so, das ein “Asylsuchender“ dieses dort beantragen muß, wo dieser als erstes Boden der EU betritt, sowie seine Identität Wasserdicht nachweisen muß, beides ist bereits seit 2013 (“Lambedusa Flüchtlinge“) vielfach NICHT passiert, viele sind einfach in Richtung Österreich, Schweden, Niederlande und Bundesrepublik durchgereist und haben, speziell in der BRD vielfach ihren “Schutzstatus“ anerkannt bekommen - ein klarer Bruch, im Übrigen auch nach Bundesdeutschem Recht.
    tja und da geht es schon los
    1. Frage: was ist mit der Zuständigkeitenregelung bei Familienangehörigen
    2. Frage: was ist mit der Zuständigkeitenregelung für Minderjährige
    3. Frage: wie ist die Zuständigkeit geregelt wenn derjenige sich nicht im ersten Staat registrieren lässt, bzw. wenn der Staat die Registrierung unterlässt
    4. Frage: was wird aus den Zuständigkeiten wenn der registrierende Erststaat die Person nicht innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Feststellung zurück nimmt
    5. Frage: wo ist bei deiner Darstellung das Selbsteintrittsrecht abgeblieben?

    steht alles im Vertrag, während du nur auf einen einzigen Punkt auf diesem Vertrag eingehst und alles andere ignorierst

    das hat nichts mit Kabarett zu tun, das ist Anerkennung der Realitäten aus dem Vertrag, egal ob mir dieser Vertrag passt oder nicht

    solltest du auch mal versuchen: lies den Vertrag mal aus der Sich eine Helfers der seinem Schützling den Aufenthalt ermöglichen will und du wirst sehen wieviele Löcher der Vertrag dir bereit stellt das zu ermöglichen

    solange du weiterhin versuchst den Vertrag so auszulegen, dass du möglichst viele wieder los wirst werden dir die Löcher verborgen bleiben und du wirst dich einfach weiter darüber aufregen, warum er angeblich nicht eingehalten wird, obwohl sich die meisten Geschehnisse im Vertrag widerspiegeln, bzw. dieser die Geschehnisse ermöglicht hat

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    Tatsächlich hätte in Griechenland, Spanien und Italien, wo diese Leute ankamen, direkt Asyl beantragt werden müssen, vor Ort eine Entscheidung abgewartet und hiernach diese Leute auf die EU verteilt werden müssen.
    wie gesagt lies meine Fragen und durchforste den Vertrag nach den Zuständigkeiten was passiert wenn die "hätten müssen" "nicht getan haben"

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    Das Jahr 2015 hat hier noch eine besondere Rolle, in Erkenntnis des oben genannten schlossen einige Balkan Länder ihre Grenzen, um den Versuch Willen, der Sache Herr zu werden, völlig richtig, im Zusammenhang, zu den Dublin Verträgen, worauf Frau Merkel in Eigeninitiative die Grenzen öffnete und die genannten Personen “durchwinken“ lies, über den oben Genannten hätte diese Entscheidung einer Entscheidung durch den Bundestag, u.U. gar einer Prüfung duch das Bundesverfassungsgericht bedurft.
    du übersiehst da etwas: die Staaten die die "Grenzen geschlossen haben" hahaben noch eine zu bewachende Landesgrenze, während Deutschland diese Bewachung durch das Schengen-Abkommen eingestellt hat, aber du kannst mir sicher erklären wie du in einem Haus ohne Tür, besagte Tür öffnest

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    Zum Ende; wenn Du Spinner tatsächlich den Wortlaut der Dublin Verträge, sowie des deutschen Asylrechts kennen würdest, also den Inhalt meiner Quelle gelesen hättest, so wüßtest Du dies, allerdings beharrst Du eher weiter darauf, einfach die Unwahrheit von dir zu geben, im Gegensatz dazu sind die meisten deiner Gesinnungsgenossen Intelligenter, da diese, wie von mir geschriebenen den faktischen Inhalt Europäischen und Deutschen Asylrechts kennen und daher mit moralischen Floskeln Argumentieren, was zwar immer noch substanzloser Blödsinn ist, allerdings die Rechtslage nicht völlig falsch verklären, wie Du Fußpilz dies versuchst.
    nun du ignorierst doch Teile des Vertrages und versuchst daher einen mehrseitigen Teil zur Regelung von Zuständigkeiten auf einen einzigen Paragraphen zu reduzieren, lies du doch erstmal den Vertrag den du so schön verlinkt hast und versuch meine Fragen aus dem ersten Teil zu beantworten, bevor du weiter mit unsachgemäßen Wörtern um dich schmeißt um zu beweisen dass deine Ignoranz von Vertragsteilen der einzig richtige Weg sei

    Zitat Zitat von Odem Beitrag anzeigen
    So, Kleiner, ich weiß, so viele Worte überfordern deinen flachen Geist, von daher, mache schnell das Licht aus und lege dich hin, bevor deine Mutti bemerkt, daß Du mit “so richtigen Nazis“ schreibst und dich morgen in der Frühe zur Strafe, sowie zur Erneuerung deines “meine Ehre heißt Reue“ Komplexes zum nächsten Holokotz Stolperstein schleift.
    wie gesagt: beantworte die Fragen und denk nochmal über deine eigenen Worte nach mit denen du versuchst jede andere Sichtweise von vornherein unmöglich zu machen

    Ignoranz und Scheuklappen sind das was Leute wie dich am meisten kennzeichnet: offene Grenzen kannst du nicht mehr öffnen, eine Tatsache die du auch einfach nicht wahr haben willst
    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you're dead" (irish wish, unknown)
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  6. #146
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Wenn es keine Verpflichtung gibt, jemanden aus einem Drittstaat aufzunehmen, und wenn es darüber hinaus keine Verpflichtung gibt, überhaupt jemanden aufzunehmen, weshalb sind dann überhaupt mehrere Millionen ins Land gelassen worden?
    Also, solche Gedankengänge entwickelt kein anständiger Deutscher. Es sei denn, er ist Altnazi, Fremdenfeind, Rassist und ewig Gestriger. Schäme Dich!

  7. #147
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Leberecht Beitrag anzeigen
    Also, solche Gedankengänge entwickelt kein anständiger Deutscher. Es sei denn, er ist Altnazi, Fremdenfeind, Rassist und ewig Gestriger. Schäme Dich!
    ICH BIN Altnazi, Fremdenfeind, Rassist und Ewiggestriger, und schäme mich jeden Tag mindestens zweieinhalb Minuten lang!

    Und nu?

  8. #148
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    ICH BIN Altnazi, Fremdenfeind, Rassist und Ewiggestriger, und schäme mich jeden Tag mindestens zweieinhalb Minuten lang!
    Bin ich alles auch. Nur schämen tue ich mich nicht

  9. #149
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    hast du was zu deiner Anfrage?

    die muss ja auch dokumentiert sein, ansonsten -> unbewiesene Behauptung

    und Frage: wie definierst du einen Deutschen? du musst ja eine Definition haben ob du dich für das Opfer interessierst oder nicht
    Definition nach autochthon: ​Inhaber des deutschen Personalausweises und kein Kanacke - Dann sehr wahrscheinlich Deutscher.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  10. #150
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Wenn es keine Verpflichtung gibt, jemanden aus einem Drittstaat aufzunehmen, und wenn es darüber hinaus keine Verpflichtung gibt, überhaupt jemanden aufzunehmen, weshalb sind dann überhaupt mehrere Millionen ins Land gelassen worden?
    Weil das Deutsche Volk und die Deutsche Regierung aus Freundschaft, Verbundenheit
    und Loyalitaet zu den USA und Israel fuer alle Folgeschaeden aufkommen die von den
    bestialischen Regimen der USA und Israel durch schaebige Verbrechen der Agression
    und Terrorkrieg im Nahen Osten und anderen Regionen der Welt angerichtet werden.

    Die Amis und Israelis stehlen, rauben, morden und Fluechtlinge druecken sie ihrem
    transatlantischen Freund Deutschland auf. Der Deutsche ist nicht nur guetig und nett
    sondern arbeitet fleissig, bezahlt fuer alle kausalen Folgeschaeden die seitens der USA
    und Israel verursacht worden sind.

    Als Deutscher muss man die Amis und Israelis lieben! Liebe ist nicht kostenlos!
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

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