Menschenhandel durch das deutsche Jugendamt???
Die Deutsche Schande
Es klingt völlig verstörend, aber im Netz ließt man es immer öfter, der Vorwurf: [Links nur für registrierte Nutzer]betreibe handel mit menschen, also mit Kindern, in zusammenarbeit mit deutschen Familienrichtern und sozialen Einrichtungen. Das BKA, die Staatsanwaltschaften und die Kriminalpolizei schauen tatenlos zu? Ich kann so etwas nicht glauben oder gar für voll nehmen, aber fakt ist, dass die [Links nur für registrierte Nutzer]. Im Jahre 2011 sollen es [Links nur für registrierte Nutzer] gewesen sein.
Bereits 1995 hat der Spiegel über das Thema Berichtet
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05.06.1995 Adoption
HEISSE WARE BABY
Fünf Millionen Paare in der Ersten Welt wünschen sich vergebens ein Kind. Wenn sie auf legalem Weg kein Baby adoptieren können, holen sich viele von ihnen eins in den Armenregionen der Welt. So ist der internationale Kinderhandel zur Wachstumsbranche geworden - mit Gewinnspannen wie im Drogengeschäft.
Die Frau mit dem dicken Bauch, die sich in der Aufnahmestation des Kreuzberger Krankenhauses Am Urban meldete, sprach kein Wort Deutsch. Sie legte einen rumänischen Paß vor und gab eine Adresse in der nahe gelegenen Crellestraße an.
Für weitere Fragen war keine Zeit, denn die 28jährige hatte schon heftige Wehen. Wenige Stunden später kam ihre Tochter zur Welt. Das schwarzhaarige, dunkelhäutige Baby war klein und wog zuwenig, deshalb mußte es in den Brutkasten. Die Ärzte verlegten die Mutter auf die Wöchnerinnenstation.
Die Protagonisten sind der Meinung dass die Diakonie, die Caritas und das Rote deutsche Kreutz genau die Sozialarbeiter stellt, die auch oftmals die Familien in denen Sie eingesetzt werden ( Sie wollen ja nur helfen ), oft auf "Verdacht", mutwillig und vorsätzlich kaputt schreiben. Die Kinder landen angeblich genau da, wo an ihnen soviel Geld verdient wird, wie der Drogenhandel und Prostitution nicht zusammen bekommen würde. Ein Milliardengeschäft auf kosten der Steuerzahler und der zerissenen Familien und Kinderseelen.
Ein Heimkind kostet dem Staat rund 7 bis 8 tausend Euro. Ein Pflegekind "bringt" der Pflegefamilie rund 5 tausend Euro. Wird das Kind ins Ausland uin ein Heim gebracht gibt es gleich das dopellte, nämlich rund 15 tausend Euro. Ob diese zahlen stimmen kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, aber sicher finden wir in der Diskussion zahlen, die aussagefähoig sind. Dann gibt es das "Unternehmen" Backhaus, das Kinder in "Profifamilien" unterbringt und daran auch verdient. Und überhaupt wir d in Deutschland allgemein sehr viel geld mit der Ware Kind gemacht, wer hinter die Fassade schaut, dem wird es Speiübel.
Die Familiengerichte setzen sich über Urteile des Bundesverfassungsgerichtes hinweck und zwingen oft völlig gesunde Bürger sich einem "Psychologen" vor zu stellen mit der Drohung: Machst du das nicht, ist dein Kind weck. und ist das Kind einmal weck, bekommen es die Eltern i n aller regel nie wieder. Die fast schon "Geheimen" Gerichtsverhandlungen finden IMMER unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die "Angeklagten" Eltern dürfen keine Zeugen stellen, niemand mitbringen. Belege ihrer Unschuld werden nicht akzeptiert. Wenn das Gericht nicht genug Material gegen die Eltern hat, wird ein "Gutachter" eingesetzt, der oder die in aller regel die Eltern als "Erziehungsunfähig" abstempelt.
Die kosten für dieses Gutachten, müssen die Betroffenen Eltern bezahlen. Oft sind das Beträge um die 8 bis 20 tausend Euro für ein "Gutachten". Die Familienrichter halten sich nicht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und nehmen den Eltern oft sogar das Erziehungsrecht vor der Geburt der Kinder weck. Dies ist aber nicht erlaubt, hier
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Montag, 30. Juli 2012
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BVerfG, 1 BvR 3116/11 vom 28.2.2012, Absatz-Nr. (1 - 38),[Links nur für registrierte Nutzer]
Rechtsanwältin Katrin Hombach in Sozietät Rechtsanwälte Hoffmann, Peschkes & Partner GbR, Langgasse 36, 65183 Wiesbaden und Rechtsanwälte Hausmann & Sandreuther,Bahnhofstraße 31, 91126 Schwabach
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 17. November 2011 - 13 UF 992/11 -, b) die Beschlüsse des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 10. und 28. Oktober 2011 - 62 F 388/11 -
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in dem vorliegenden Beschluss mit einer immer wiederkehrenden Problematik befasst:
Sowohl Jugendämter, als auch Sachverständige stellen gerne viele negative Verhaltensweisen bei ihrem Klientel fest und leiten daraus eine vermeintliche Kindeswohlgefährdung oder Erziehungsunfähigkeit ab, mit der Folge, dass den betroffenen Eltern bzw. Elternteilen mit einer solchen Begründung die elterliche Sorge entzogen wird.