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Eigentlich sollte man doch glauben - wenn da ein Schild steht und darunter ist ein "Zusatz" angebracht, dass dann dieser Zusatz einen Hinweis / Verpflichtun darstellt, wann die auf diesem Schild aufgeführte Vorgabe (egal ob jetzt Tempobeschränklung, Halteverbot etc.) gültig ist - ansonsten bräuchte es ja diesen Zusatz nicht.

Jetzt hat zwar das urteilende Gericht gesagt - ja, der Zusatz sei unnötig - nur, welcher "normal" denkende Mensch kommt da auf die Idee wie bei dem aktuellen Urteil, dass die Schneefkocke als Schildzusatz absolut sinnbefreit ist und absolut nichts mit der Tempobeschränkung zu tun hat?

Könnte man dies nicht auch mit "in die Falle laufen lassen" interpretieren - sprich, dass eben eine Behörde diesen Schildzusatz anbringt in der Hoffnung, dass möglichst viele Kraftfahrer diesen Schildzusatz fehlinterpretieren? Wäre in dem Fall doch äußert interressant zu wissen, wie "lukrativ" die Radermessungen an dieser Straße sind.

Ich zumindest habe wieder ´mal was gelernt - traue nicht einmal einem deutschen Verkehrsschild - man weiß nicht wie ein Richter dieser interpretiert.