Die Vergabe der städtischen Baugrundstücke nach dem KBM 1 erfolgt über ein
Punktesystem, wobei folgende Regelungen gelten:
• Für Kaufbewerber ist es vorteilhaft, wenn sie ihren dauernden Wohnsitz oder Arbeitsplatz
im Stadtgebiet Gütersloh haben.
• Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind werden bevorzugt berücksichtigt. Andere Interessierte können sich ebenfalls bewerben. Ledige Einzelpersonen werden jedoch
nicht berücksichtigt.
• Das Familien-Jahresbruttoeinkommen im aktuellen (Vergabe-) Jahr und der beiden Vorjahre darf einen Betrag von jeweils 73.200,- € pro Jahr nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes im Haushalt lebende, minderjährige Kind um 3.000,- €
pro Jahr. Obwohl geringere Einkünfte bevorzugt berücksichtigt werden, ist selbstverständlich vor Kauf eine gesicherte Finanzierung durch Vorlage einer Bestätigung einer Bank,
Sparkasse, Bausparkasse, oder eines Lebensversicherers nachzuweisen.
• Kaufbewerber sollen nicht bereits über Eigentum (z.B. Grundstück, Haus, Eigentumswohnung) verfügen. Ist bereits Eigentum vorhanden, so wirkt sich dieses nachteilig auf den
Rang in der Bewerbung aus, führt jedoch nicht zum Ausschluss.
Die Stadt Gütersloh ist in der Vergabe der Grundstücke frei. Ziel der Vergabe der städtischen
Bauplätze ist dabei u. a. auch eine soziale und multikulturelle Durchmischung der Gebiete zu
erreichen, weswegen verschiedene ethnische Aspekte dabei berücksichtigt werden.