Nach international gueltigen Seerecht sind internationale Gewaesser
keine rechtsfreien Raeume, insbesondere wenn es um Rettung von
Menschen geht, die in Seenot geraten sind. Dabei ist unerheblich ob
die lebensbedrohliche Notlage schuldhaft herbeigefuehrt wurde.
Art. 98 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen:
" Jeder Staat verpflichtet den Kapitaen eines seine Flagge fuehrenden
Schiffes, jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird,
Hilfe zu leisten "