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Thema: Vorkasse an das Finanzamt

  1. #41
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Vorkasse an das Finanzamt

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Wenn die zu erwartende Steuernachzahlung 400€ übersteigt, darf das Finanamt eine quartalm. Vorkasse verlangen.
    Wenn ich als Steuerzahler wie seit Jahren eine Rückerstattung von >400€ erwarte, darf ich vom Finanzamt keinen Vorschuss einfordern...ist das gerecht ?
    Kannst du natürlich nicht. Ich und meine Frau erhalten Jahr für Jahr zusammen eine Steuerrückzahlung im fünfstelligen Bereich und trotzdem muss dieser Betrag jedes Jahr aufs neue erst einmal zuviel bezahlt werden. Wenn du was zu kriegen hast, sind die etwas weniger großzügig mit Vorschüssen.

  2. #42
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Vorkasse an das Finanzamt

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Ein Land in dem wir gut und gerne leben (?)...
    Bist Du Asylbewerber?



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  3. #43
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    Standard AW: Vorkasse an das Finanzamt

    Um Niemanden in sein Verderben zu stürzen, möchte ich keine konkreten Anleitungen nennen. Wer in steuerlichen Fragen etwas ungewöhnliche Maßnahmen ergreift, sollte die Rechtslage auswendig und bis in das letzte Detail kennen oder sich gegen Gebühr die Unbedenklichkeit seiner Konstruktion vom zuständigen Finanzamt absegnen lassen.
    Lohnsteuern sind Sklavensteuern, daher unflexibel. Wer jedoch Einkommen, welches nicht als Lohn anzusehen ist, bezieht, hat Möglichkeiten. Kapitalerträge lassen sich am einfachsten "verrechnen". Doch auch nicht Abgeltungssteuer-Belange bieten Möglichkeiten. (Anonyme) special purpose vehicles auf Jersey,Irland oder Luxemburg kann man als KapSt-Konstruktion zurückkaufen. Außerhalb der Kapitalertragssteuer befinden sich Kassageschäfte in Devisen, die beliebig erzeugbare Gewinne/Verluste zur Optimierung über Fristen ermöglichen. Wie bereits angemerkt ist es jedoch unausweichlich, entweder selbst umfassend und genau die eigene Lage und die steuerrechtliche Bewertung zu kennen oder einen Experten zu konsultieren.

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