Häufig bewerben Hersteller ihre sogenannten Miniatur-Solaranlagen, auch kurz:
Mini-Solaranlagen genannt, mit Slogans wie:
„Solaranlage für die Steckdose – einfach einstöpseln und Strom sparen!“
Im Technik-Jargon nennt man die kleinen Photovoltaikanlagen deshalb auch Plug-&-Play-Systeme.
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.. müssen Sie den Betrieb einer Mini-Stromanlage lediglich anzeigen beziehungsweise mitteilen
(Mitteilungsanzeige über den Modulbetrieb). Die Mitteilung ist in der Regel formlos machbar, ..
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Der Mikro-Wechselrichter ist so geregelt, dass sobald Solarstrom erzeugt wird,
dieser ins Haushaltsstromnetz eingespeist wird.
Infolgedessen laufen die Stromzähler des Verbrauchers zwar nicht rückwärts,
aber dafür langsamer, da dank des Eigenstroms weniger Strom (teurer Haushaltsstrom)
aus dem öffentlichen Netz dazugekauft werden muss.
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Gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 StromNZV dürfen die Bezugsmengen eines Eigenverbrauchers
mit seinen selbst erzeugten (Überschuss-) Einspeisemengen nicht saldiert werden.
„Rückwärtsdrehende Stromzähler“, die die Liefermengen an den Eigenversorger (seine Bezugsmengen)
aus dem Netz lediglich abzüglich seiner Überschusseinspeisung in das Netz erfassen
und somit für beide Richtungen zu geringe Strommengen anzeigen,
würden zwangsläufig die Zuordnung und Abrechnung verfälschen.
Sie sind daher in jedem Fall eines selbsterzeugten Letztverbrauchs und einer dadurch möglichen (Überschuss-) Einspeisung durch geeignete Messkonzepte zu ersetzen.
Das gilt auch für Mini-Solaranlagen wie z. B. sogenannte „Balkon-PV-Anlagen“ unabhängig davon, ob mit einer Überschusseinspeisung aufgrund der Anlagengröße nur selten oder in geringem Umfang zu rechnen ist ..