Auf direkte Weise werden ausschließlich die Abgeordneten in der untersten 1. Ebene (=Nachbarschaft/Stadtviertel/Basisgemeinde) gewählt. Die Repräsentanten der darüber liegenden Ebenen werden indirekt durch das jeweils zuständige Parlament gewählt, denn dadurch wird von selbst das System meritokratisch. Dadurch, dass sich die 30 Personen des gewählten zuständigen Parlaments genau die Qualifikation der Kandidaten anschauen, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit kompetente und charakterlich geeignete Personen in Verantwortung kommen.
1. Ebene: Jede Basisgemeinde (=Nachbarschaft) wählt ihr Lokalparlament von 30 Personen* auf ganz normale direktdemokratische Weise in freier, gleicher, geheimer Wahl alle 4 Jahre**.
2. Ebene: 30 Basisgemeinden* bilden einen Kreis. Jedes Basisgemeindenparlament wählt eine Person aus, um die Basisgemeinde in der Kreis- oder Kantonsebene zu vertreten. Damit hat das Kreisparlament genau soviele Mitglieder wie der Kreis Basisgemeinden hat.*
3. Ebene: 30 Kreise* (Kantone, Großstadtbezirke) bilden ein Bundesland bzw. einen kleinen Nationalstaat. Jedes Kreisparlament wählt eine Person aus, um den Kreis im Bundesland/Großstadt/kl. Nationalstaat zu vertreten. Damit hat das Landesparlament genau soviele Mitglieder wie das Land Kreise hat.*
Mit diesen 3 ersten Ebenen ist bereits das System der Schweiz erreicht (und auch etwa dieselbe Größe nach Einwohnerzahl). Nicht nur Flächenstaaten, sondern auch Megacities können auf diese Weise sehr demokratisch und stabil organisiert werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Lebenssituation deutlich verbessert, wenn Stadtviertel Autonomie über ihre Angelegenheiten haben. Diese Stadtviertelsouveränität bewegt sich natürlich innerhalb eines gewissen Rahmens, denn Stadtviertel haben wahrscheinlich nicht genug Kompetenz, um ihr Rechtssystem komplett zu verändern - und daher will das auch niemand bei Verstand. Wie bereits oben erwähnt hat die Pazifikinsel Niue freiwillig einen Großteil ihrer Zuständigkeiten an Neuseeland übertragen, auch wenn dieser Vertrag theoretisch gekündigt werden könnte.
Schauen wir, wie es weiter geht:
4. Ebene: 30 Bundesländer* bilden einen mittelgroßen Nationalstaat. Das Parlament jedes Bundeslandes wählt eine Person aus, um das Bundesland im Nationalstaat zu vertreten. Das Nationalstaatsparlament hat genau soviele Mitglieder, wie der Nationalstaat Bundesländer hat.* Das ist so ähnlich wie jetzt der Deutsche Bundesrat, mit dem Unterschied, dass nach diesem Modell der Bundesrat selbst die Regierung wäre bzw. die bundesdeutsche Regierung einsetzen würde.
Mit Ebene 4 kommen wir in den Bereich von Staaten wie Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Spanien oder Polen. Die Katalonien-Krise könnte mit dem hier vorgestellten System einfach und schnell zur Zufriedenheit aller gelöst werden.
* 30+/-20, also 10 bis 50, je nachdem wie es jeweils sinnvoll gefunden wird oder wie historisch gewachsen
** 4+/-2, 2 bis 6 Jahre scheint eine sinnvolle Länge für eine Amtsperiode zu sein
Aber damit ist noch nicht Schluss, nach denselben Prinzipien könnte man, wenn man wollte, auch noch 2 Ebenen weiter gehen:
5. Ebene: 30 Nationalstaaten* bilden einen Staatenverbund. Das Parlament jedes Nationalstaates (nur ca. 30 Abgeordnete, heutige Parlamente sind viel zu groß) wählt eine Person aus, um den Nationalstaat im Staatenverbund zu vertreten.
6. Ebene: Die Staatenverbünde (oder Supermächte) senden je einen Vertreter in die Weltregierung.