Unterzeichnet wurde das Zusatzprotokoll bereits, aber noch nicht ratifiziert.
Der Wähler weiß erst recht nicht was da fehlt.
Interessant ist, um was es da geht:
...Das 7. Protokoll gewährt das Recht auf
verfahrensrechtliche Schutzvorschriften im Fall der Ausweisung eines Ausländers* aus dem Hoheitsgebiet eines Staates, das Recht eines Verurteilten auf Nachprüfung des Urteils oder der Strafe durch ein übergeordnetes Gericht, das Recht auf Entschädigung bei Fehlurteilen und den allgemeinen Rechtsgrundsatz des „
[Links nur für registrierte Nutzer]“. Außerdem postuliert es gleiche Rechte und Pflichten für Ehegatten....
Hoheitsgebiet??? Das ist schwierig, da wir lt. Schäuble seit 1945 garnicht souverän sind.
*Andererseits wird ja hier den Auszuweisenden bereits das Recht auf gerichtliche Überprüfung eingeräumt.