Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
Für die beschriebenen Probleme würde es genügen, die geltenden Gesetze anzuwenden:



(STVO, $5, Absatz 2)

Was eine wesentlich höhere Geschwindigkeit angeht, wird rein rechtlich wie folgt angenommen:



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Würde da konsequent kontrolliert und durchgegriffen, würden sich zumindestens die unnötigen und gefährlichen Überholvorgänge mit 1,5 km/h Geschwindigkeitsunterschied auf vollen zweispurigen Autobahnen verringern lassen. Achja, etwas Rücksicht könnte natürlich auch nicht schaden. Ich habe schon Vollbremsungen bei 180 km/h hinlegen müssen, weil der LKW-Fahrer nunmal im Windschatten angekommen war und daher ohne weiteres Federlesen ausscherte. Zur Ehrenrettung sei allerdings gesagt, dass die rücksichtslosesten Fahrer meist tschechische oder polnische Kennzeichen an ihren Fahrzeugen führen.
Ja das stimmt schon , die schlimmsten Fahrer kommen aber aus Österreich . Zumindest was die Geschwindigkeit betrifft.