Zitat von
Maitre
Für die beschriebenen Probleme würde es genügen, die geltenden Gesetze anzuwenden:
(STVO, $5, Absatz 2)
Was eine wesentlich höhere Geschwindigkeit angeht, wird rein rechtlich wie folgt angenommen:
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Würde da konsequent kontrolliert und durchgegriffen, würden sich zumindestens die unnötigen und gefährlichen Überholvorgänge mit 1,5 km/h Geschwindigkeitsunterschied auf vollen zweispurigen Autobahnen verringern lassen. Achja, etwas Rücksicht könnte natürlich auch nicht schaden. Ich habe schon Vollbremsungen bei 180 km/h hinlegen müssen, weil der LKW-Fahrer nunmal im Windschatten angekommen war und daher ohne weiteres Federlesen ausscherte. Zur Ehrenrettung sei allerdings gesagt, dass die rücksichtslosesten Fahrer meist tschechische oder polnische Kennzeichen an ihren Fahrzeugen führen.